Description: Die Teilnehmergemeinschaft Röckenricht wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung und Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG be-antragen. Für die Änderung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzufüh-ren. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichti-gung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erhebli-chen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Uvp
Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal
Tags: Ländliche Entwicklung ? Oberpfalz ? Anlagengenehmigung ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Flurbereinigungsgesetz ?
Region: Röckenricht
Bounding boxes: 11.658975° .. 11.698975° x 49.510303° .. 49.5503°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2023-12-06
Modified: 2023-12-06
Time ranges: 2023-12-06 - 2023-12-06
Bekanntmachung_UVPG_Röckenricht
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/acbd98d8-46c1-4348-a12e-815728e838ef/Bekanntmachung_UVPG_R%C3%B6ckenricht.pdf (PDF)Accessed 1 times.