Description: Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf plant abweichend zum Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2025, Az. RNB-55.1.W 4543-1-25, erlassen durch die Regierung von Niederbayern, von einer Errichtung eines Ringdeichs und einer erhöhten Zufahrt zum Ortsteil Breitenfeld (Bauabschnitt DA 3) abzusehen. Das Wasserwirtschaftsamt konnte seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Ortsteil Breitenfeld weitere Grundstücke erwerben. Dies hat zur Folge, dass nun im Betriebsfall kein Schutz bzw. keine Erreichbarkeit des Ortsteils Breitenfeld mehr erforderlich ist. Damit konnten die rein zum Schutz des Ortsteils Breitenfeld vorgesehenen Baumaßnahmen aus der Planung herausgenommen werden. Nachdem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Gesamtvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss gilt im Übrigen mit seinen Nebenbestimmungen fort.
Uvp
Tags: Bayern ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Hochwasser ? Donau ? Flutpolder ? Planfeststellungsverfahren ?
Region: Breitenfeld
Bounding boxes: 12.5223645° .. 12.5623645° x 48.8970575° .. 48.9370575°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-04-20
Modified: 2026-04-20
Last harvest: 13.05.2026 00:06
Bekanntmachung - negative Vorprüfung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/d149a129-f5f9-4878-9faf-27f6bef2e29b/Bekanntmachung%20-%20negative%20Vorpr%C3%BCfung.pdf (PDF)Accessed 1 times.