Description: Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe betreibt die Brunnen I, IIa, IIIa, IV und V zur Trink- und Brauchwasserversorgung des Verbandsgebiets des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe. Die erlaubten Gewässerbenutzungen dienen der Sanierung des Brunnens V auf der Fl. Nr. 742 der Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf. Die Sanierung des Brunnens soll mittels Überbohren erfolgen, was eine unumgängliche Sanierungsmaßnahme darstellt. Die Maßnahme besteht aus: - dem Entfernen bzw. dem Rückbau des Abschlussgebäudes - dem Überbohren, bzw. Entfernen des Sperrrohrs und der Ausbauverrohrung inkl. Abdichtung und Ringraumverkiesung - Geophysikalischen Messungen im offenen Bohrloch - dem Neuausbau des Brunnens inkl. neuem, vertieften Sperrohrs (im Rückbau) und Abdichtung - der Entwicklung des Brunnens - einem Pumpversuch zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und der chemischen Zusammen- setzung des Wassers - Geophysikalischen Messungen, inkl. Flowmetermessung - Kamerabefahrung zur Abnahme Bei der Sanierung des Brunnens wird das bestehende Sperrrohr (NW 700, inkl. Ringraumabdichtung) sowie der alte Brunnenausbau (PVC-Rohre DN 300 mit Kiesbelag, inkl. Ringraumfilterkies, etc.) mittels Überbohren im Trockenbohrverfahren entfernt und zugleich eine frische Bohrlochwand erzeugt. Ebenso wird gewährleistet, dass ein ausreichender Ringraum für die neue Abdichtung geschaffen wird. Brunnensanierungen im Trockenbohrverfahren mittels Pfahlbohrgeräten (Tiefen bis zu 160 m) haben sich in den letzten Jahren bewährt. Im Vergleich zu den bisher üblichen Spülbohrverfahren bringen sie erfahrungsgemäß weniger Komplikationen und Risiken mit sich, was die Planungssicherheit deutlich erhöht. Bei vorangegangenen Sanierungen im Brunnenfeld (Brunnen IV, Brunnen I) war der Filterkies im Ringraum jeweils sehr stark verbacken, was zu Komplikationen beim Ausblasen des Filterkieses mittels der in den Ausbau geschnittenen Fenster geführt hat. Die zukünftige Absperrtiefe soll vergrößert werden und wird, auf Grundlage des vorliegenden Bohrpro- fils, voraussichtlich bei ca. 35 m u. GOK liegen. Die genaue Absperrtiefe wird anhand des erbohrten Schichtenaufbaus sowie der geophysikalischen Messungen in Abstimmung mit dem WWA festgelegt. Der Überbohrdurchmesser sollte bis zur aktuellen Sperrrohrtiefe (bei ca. 15 m u. GOK) mind. ca. 1.200 mm und bis zur neuen geplanten Sperrohrtiefe (bei ca. 35 m u. GOK) mind. ca. 1.050 mm betra- gen. Um die Bohrlochwand von eventuellen Verockerungen / verbackenem Filterkies zu befreien, ist es vorgesehen, den bestehenden Bohrdurchmesser von 740 mm auf ca. 850 mm aufzuweiten. Da im Trockenbohrverfahren mit Hilfsverrohrungen gebohrt wird, muss aufgrund der Bohrtiefe der Bohrdurch- messer voraussichtlich einmal reduziert bzw. abgesetzt werden, um die Mantelreibung der Hilfsverroh- rungen auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. Daher sollte der Bohrdurchmesser bis zur Tiefe von ca. 70 m u. GOK mind. ca. 950 mm und bis zur Endteufe (bei ca. 125 m u. GOK) mind. ca. 850 mm betragen. Je nach Standfestigkeit müssen bei den Überbohrarbeiten Hilfsverrohrungen eingesetzt werden. Ge- gebenenfalls kann auch über die Zugabe von Spülungszusätzen eine Verbesserung der Bohrlochstand- haftigkeit erreicht werden, sodass ggf. im untersten Überbohrabschnitt keine Hilfsverrohrung mehr eingesetzt werden muss, die anschließend aufgrund der zahlreichen Tonlagen ggf. nur mit hohem Auf- wand gezogen werden kann. In Abhängigkeit der geologischen Verhältnisse (Standfestigkeit) erfolgen nach Erreichen der Endteufe geophysikalische Messungen. Im Anschluss wird der Brunnen neu ausgebaut und ein Sperrrohr DN 800 im Rückbau eingebaut. Der Neuausbau des Brunnens erfolgt mit Ausbaudurchmesser 400 mm, damit ausreichend Platz für die spätere Betriebseinrichtung vorhanden ist und das Verhältnis zwischen erforderlichem Bohrdurch- messer und Ausbaudurchmesser (i.d.R. das 1,5- bis 2-fache) hinsichtlich späterer Regenerierungen gewahrt ist. Der Ringraum des Sperrrohrs muss ausreichend groß sein, um einerseits die Abdichtung gegen das Gebirge allseitig homogen einbringen zu können und andererseits die bestehende Ringraumabdichtung vollständig zu entfernen. Bis zur geplanten Absperrtiefe sollte daher mit einem Durchmesser von min- destens ca. 1.200 mm, bzw. 1050 mm gebohrt werden. Die Festlegung des endgültigen Ausbaus der Bohrung nach dem Entfernen (mittels Überbohren) des Brunnens findet u.a. nach der Auswertung der geophysikalischen Bohrlochmessung in Abstimmung mit dem zuständigen WWA statt. Nach den bisherigen Kenntnissen über die hydrogeologischen Verhält- nisse wird folgender Ausbau vorgeschlagen: Endteufe: 125 m u. GOK Ausbautiefe: 122 m u. GOK Bohrdurchmesser: bis 15,0 m u. GOK 1.200 mm bis 35,0 m u. GOK 1.050 mm bis 70,0 m u. GOK 950 mm bis 125,0 m u. GOK 850 mm
Uvp
Tags: Verockerung ? Wasserrechtliche Genehmigung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Oberflächengewässer ? Wasserversorgung ? Sanierungsmaßnahme ? Rückbau ? Gewässernutzung ? Abdichtung ? Gebirge ?
Region: Neuer Raumbezug
Bounding boxes: 12.714099884033205° .. 12.736845016479494° x 48.92104563276051° .. 48.93769609535299°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-08-11
Modified: 2026-08-11
Last harvest: 25.08.2026 00:28
Bekanntmachung allgemeine Vorprüfung - UVPG Sanierung Brunnen V v. 11.08.2026
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/de5de124-7571-4dbd-8f16-9c4603080971/Bekanntmachung%20allgemeine%20Vorpr%C3%BCfung%20-%20UVPG%20Sanierung%20Brunnen%20V%20v.%2011.08.2026.docx (ZIP) ✓Accessed 1 times.