Description: Die Kettenberger GmbH betragt am o.g. Standort eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Neubau einer Werkhalle zur Behandlung von Edelstahloberflächen. Die Beizanlage stellt eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 3.10.2 (Anlage, die 1 Kubikme-ter bis weniger als 30 Kubikmeter Volumen der Wirkbäder bei der Behandlung von Metalloberflächen durch Beizen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure) der Anlage 1 der 4. BImSchV dar. Für das Vorhaben wird eine immissionsschutzrechtliche Erstgenehmigung nach § 4 i. V. m. § 19 BIm-SchG beantragt. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 2 UVPG sowie Nr. 3.9.2 der Anlage 1 UVPG durchgeführt.
Uvp(
Nvp,
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Tags: Beizmittel ? Salpetersäure ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Beizanlage ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Genehmigungsbedürftige Anlage ? Stadt ?
Bounding boxes: 12.563917636871338° .. 12.564062476158144° x 48.03106148618001° .. 48.03114220114436°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2024-12-03
Modified: 2024-12-03
Last harvest: 22.09.2026 23:38
Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG, 03.12.2024
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/e4701ae3-6920-47ae-84db-f2b117d07ec6/Bekanntmachung%20nach%20%C2%A7%205%20Abs.%202%20UVPG%2C%2003.12.2024.pdf (PDF) ✓Accessed 2 times.