Description: Die Fährhafen Sassnitz GmbH als Trägerin des Vorhabens beabsichtigt, die Fläche N 1 „Sicherheitszone Neptune“ in einer Größe von etwa 47.600 m² erst zu einem späteren Zeitpunkt, etwa zum Ausgang des Jahres 2029, zu baggern, da aus Sicht der Trägerin des Vorhabens gegenwärtig eine Unterbrechung des LNG-Terminalbetriebes zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde. Zu diesem Zeitpunkt findet nach Mitteilung der Trägerin des Vorhabens ein planmäßiger Werftaufenthalt des Regasifizierungsschiffes „Neptune“ statt, so dass damit verbunden keine zusätzlichen Kosten für die Verholung des Schiffes und den Betriebsausfall entstünden. Das auf der betroffenen Fläche erforderliche Verbringungsvolumen beträgt etwa 51.423,30 m³ (Toleranzvolumen 61.331 m³). Für dieses anfallende Baggergut soll nunmehr für den späteren Zeitpunkt im Jahr 2029 eine alternative Verbringungsmöglichkeit innerhalb der inneren Hafengewässer geschaffen werden. Konkret begehrt die TdV, dass der festgestellte Plan zum Vorhaben „Hafenvertiefung“ insofern geändert wird, als dass bereits im Jahr 2025 eine alternative Umlagerungsfläche innerhalb des Hafenbeckens, angrenzend an den Bereich der Sicherheitszone des FSRU-Schiffes „Neptune“, in einer Größe von etwa 47.600 m² durch Baggerung bis zu einer Toleranztiefe von max. -16,54 m NHN zur Aufnahme des Baggergutes aus dem Bereich des Liegeplatzes 12 in Höhe von 61.331 m³ im Jahr 2029 geschaffen werden soll. Das Baggergutvolumen für die Errichtung der alternativen Umlagerungsfläche innerhalb der inneren Hafengewässer (47.600 m² x 1,29 m) beträgt etwa 61.404 m³. Dieses soll auf der KS 5650 Teilfläche F2 verklappt werden. Die Baggergutmenge für die Schaffung der alternativen Umlagerungsfläche innerhalb der inneren Hafengewässer entspricht dabei bis auf etwa 73 m³ (Rundungsabweichung) der Menge aus der geplanten Vertiefung des Liegeplatzes 12 einschließlich der in einem Abstand von 50 m umlaufenden Sicherheitszone, für die eine Genehmigung zur Verklappung auf der KS 5650 Teilfläche F2 bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 16. Januar 2025 erteilt wurde. Die wasserrechtlichen Belange der mit der Verbringung des Baggergutes aus der für 2029 geplanten Baggerung aus dem Bereich des Liegeplatzes 12 (ca. 51.423 m³, Toleranzvolumen 61.331 m³) auf die an diesen Bereich angrenzende alternative Umlagerungsfläche sind ausweislich der Antragsunterlagen nicht Gegenstand der begehrten Planänderung.
Uvp
Origins: /Land/Mecklenburg-Vorpommern/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund
Tags: Verklappung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Baggerung ? Baggergut ? Schiff ?
Region: Sassnitz
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License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-09-08
Modified: 2025-09-08
Time ranges: 2025-09-08 - 2025-09-08
20250908_Bekanntmachung über das Nichtbestehen einer UVP-Pflicht
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_mv/5a40c024-98c5-4bf9-9f88-a9743183123d/20250908_Bekanntmachung%20%C3%BCber%20das%20Nichtbestehen%20einer%20UVP-Pflicht.pdf (PDF)Accessed 1 times.