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WKA Kladrum XI Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) am Standort Zölkow

Description: Die Qualitas Energy Projekt GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanla-gen (WKA) am Standort Zölkow, Gemarkung Kladrum, Flur 2, Flurstücke 4 und 6. Geplant sind 4 Anlagen des Typs Typ Vestas V172 mit einer Leistung von je 7,2 MW, einer Nabenhö-he von 175 und einer Gesamthöhe von 261,0 m. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16b (1) BImSchG beantragt. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt ein Repowering von 4 bestehenden Windkraftanlagen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmi-gungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht er-forderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Bewertung der anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Schall und Schatten), geschützte Biotope, vorhandene Fledermäuse, bestimmte Vogelarten sowie auf das Landschaftsbild. Erhebliche Auswirkungen auf Schutzgebiete und geschützte Biotope können entfernungsbedingt sowie aus der Gestaltung des Anlagenstandortes ausgeschlossen werden. Erhebliche Auswirkungen auf geschützte Vogelarten sowie Fledermäuse können aufgrund der vorgesehener Maßnahmen (z.B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung) ausgeschlossen werden. Bodendenkmale sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden. Die Qualitas Energy Projekt GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanla-gen (WKA) am Standort Zölkow, Gemarkung Kladrum, Flur 2, Flurstücke 4 und 6. Geplant sind 4 Anlagen des Typs Typ Vestas V172 mit einer Leistung von je 7,2 MW, einer Nabenhö-he von 175 und einer Gesamthöhe von 261,0 m. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16b (1) BImSchG beantragt. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt ein Repowering von 4 bestehenden Windkraftanlagen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmi-gungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht er-forderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Bewertung der anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Schall und Schatten), geschützte Biotope, vorhandene Fledermäuse, bestimmte Vogelarten sowie auf das Landschaftsbild. Erhebliche Auswirkungen auf Schutzgebiete und geschützte Biotope können entfernungsbedingt sowie aus der Gestaltung des Anlagenstandortes ausgeschlossen werden. Erhebliche Auswirkungen auf geschützte Vogelarten sowie Fledermäuse können aufgrund der vorgesehener Maßnahmen (z.B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung) ausgeschlossen werden. Bodendenkmale sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden. Die Qualitas Energy Projekt GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanla-gen (WKA) am Standort Zölkow, Gemarkung Kladrum, Flur 2, Flurstücke 4 und 6. Geplant sind 4 Anlagen des Typs Typ Vestas V172 mit einer Leistung von je 7,2 MW, einer Nabenhö-he von 175 und einer Gesamthöhe von 261,0 m. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16b (1) BImSchG beantragt. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt ein Repowering von 4 bestehenden Windkraftanlagen.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Mecklenburg-Vorpommern/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Fledermaus ? Anlagengenehmigung ? Vogel ? Biotop ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Biotopbewertung ? Repowering ? Windkraftanlage ? Landschaftsbewertung ? Landwirtschaft ? Schall ? Schutzgebiet ?

Region: 19374, Obere Warnow, Parchimer Umland, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland (postal_code)

Bounding boxes: 11.62975° .. 11.975397° x 53.424736° .. 53.625934°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-09-22

Modified: 2025-09-22

Time ranges: 2025-09-22 - 2025-09-22

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Status

Quality score

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