Description: Bauleitpläne | Stadt Einbeck Stadt Einbeck Stadt Einbeck Suchen Suchen Navigation Rathaus & Politik Stadtverwaltung Bürgermeisterin Organigramm Öffnungszeiten Arbeitgeber Stadt ePaper Öffentliche Ausschreibungen Öffentliche Bekanntmachungen städtischer Haushalt Kommunaler Bauhof Stadtentwässerung Stadtrat und Ortsräte Bürger/innen-Informationssystem Digitale Beteiligung Rat und Ausschüsse Jugendparlament Ortsräte Aufsichtsräte/ Patronate sonstige Abgeordnete Wie können wir Ihnen helfen? Online-Rathaus Serviceangebote Standesamt Stadtarchiv Stadtentwicklung und Bauen Friedhöfe Was geht wo? 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Verfahren Das Aufstellungsverfahren der Bauleitpläne ist detailliert in den §§ 2-4c BauGB geregelt. Dieses Verfahren muss von der planenden Stelle beachtet werden. Sie haben im Rahmen der Planung Mitwirkungsrechte beispielsweise bei der frühzeitigen und der förmlichen Bürgerbeteiligung und können Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe abgeben. Die vorgetragenen und sich aufdrängenden öffentlichen und privaten Belange werden dann in der Abwägung unter- und gegeneinander abgewogen (§ 1 VII BauGB). Momentan laufende Verfahren finden Sie hier. Flächennutzungsplan Zweck und Inhalt des Flächennutzungsplans Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan gemäß § 5 BauGB der Stadt Einbeck. Er enthält die von der planenden Stelle geplanten und bestehenden Flächen hinsichtlich differenzierter städtebaulicher Nutzungen; z.B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar. Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind. Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 BauGB, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. In den zurückliegenden Jahrzehnten wurden die Flächennutzungspläne der Stadt Einbeck und der ehemaligen Gemeinde Kreiensen in zahlreichen Teilbereichen punktuell geändert. Für den Kreiensener Bereich lagen bis dato nur manuelle Unterlagen vor. Infolge der 2013 mit der Nachbargemeinde Kreiensen vollzogenen Fusion wurde nun eine Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck in digitaler Form erarbeitet, in der die wirksamen Stände (Urfassungen, Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen) in einem einheitlichen Planwerk zusammengefasst und um nachrichtliche Übernahmen (z.B. Schutzgebiete, Ver- und Entsorgungsleitungen) ergänzt wurden. Damit steht auf der Grundlage einer aktualisierten Liegenschaftskarte wieder ein aktuelles Kartenwerk zur Verfügung, aus dem auf einen Blick der aktuelle Stand des Flächennutzungsplanes ersichtlich ist. Der Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck und der ehemaligen Gemeinde Kreiensen wurde in der Fassung, die er durch Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen erfahren hat, gem. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Satz1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353) im Amtsblatt des Landkreises Northeim Nr. 91 am 21.12.2022 neu bekannt gemacht. Die bekanntgemachte Neufassung des Flächennutzungsplanes hat keine rechtsgestaltende (konstitutive) Wirkung. Maßgeblich ist weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen, die der Neubekanntmachung vorangegangen sind. Darstellungen des Flächennutzungsplans In der aufgeführten Übersichtskarte stehen Ihnen die Flächennutzungsplanausschnitte, eingeteilt in Nordwest, Nordost, Südwest und Südost mit einer gesonderten Planzeichenerklärung als pdf zum Download zur Verfügung. F-Plan Neufassung Kernstadt F-Plan Neufassung Teil Nordwest F-Plan Neufassung Teil Nordost F-Plan Neufassung Teil Südwest F-Plan Neufassung Teil Südost Planzeichenerklärung textliche Darstellungen Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353) Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) Planauskunft Den Flächennutzungsplan haben wir für Sie digital bereitgestellt. Hier finden Sie den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck, Neufassung, Neubekanntmachung vom 21.12.2022. Zum Eintritt in das Auskunftsportal klicken Sie bitte hier: Auskunft Bauleitpläne Zur Orientierung im Auskunftsportal öffnen Sie bitte vorher die folgende Datei: Handreichung Auskunft Bauleitpläne Bebauungsplan Zweck und Inhalt des Bebauungsplans Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan (§ 9 BauGB) steht. Der qualifizierte Bebauungsplan (§ 30 I BauGB) setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet), zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse), zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise), zur überbaubaren Grundstücksfläche zu den örtlichen Verkehrsflächen. Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 III BauGB) erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 BauGB) ergänzt. Planauskunft Die Bebauungspläne haben wir für Sie digital bereitgestellt. Hier finden Sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne im gesamten Stadtgebiet von Einbeck. Wichtiger Hinweis: Es gilt der rechtskräftige Bebauungsplan, den Sie im Original im Neuen Rathaus einsehen können. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich zu Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an uns. Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie uns bitte an. Zum Eintritt in das Auskunftsportal klicken Sie bitte hier: Auskunft Bauleitpläne Zur Orientierung im Auskunftsportal öffnen Sie bitte vorher die folgende Datei: Handreichung Auskunft Bauleitpläne Ansprechpartner/in Herr J. Höper Fachbereich / Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege Neues Rathaus, Zimmer 216 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-216 Telefax: 05561 916500216 E-Mail: jhoeper@einbeck.de Herr P. Sobeck Fachbereich / Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege Neues Rathaus, Zimmer 214 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-214 Telefax: 05561 916-500214 E-Mail: psobeck@einbeck.de zurück Seite drucken Infobereich Ansprechpartner/innen KiTa-Portal Sitzungsdienst/Bürgerinfo Stellenausschreibungen Briefwahl Rathaus Bürgerbüro Standesamt Was geht wo Online-Rathaus Smart City Kindertagesstätten Aktuelles Ausbildungsmesse Fundbüro Digitale Beteiligung Die Bürgermeisterin Herzlich willkommen auf der Homepage der Stadt Einbeck. Unsere historische Bier- und Fachwerkstadt mit Europas größter Oldtimerausstellung ist mit ihren 31.000 Einwohnern in einer Kernstadt und 46 Ortschaften ein bedeutendes Mittelzentrum in Südniedersachsen. Reizvoll zwischen Hannover und Göttingen sowie zwischen Solling und Harz gelegen, bietet Einbeck das, was eine moderne Stadt ausmacht - eine gelungene Symbiose von ansprechendem Wohn- und modernem Industriestandort. Ihre Dr. Sabine Michalek E-Mail: stadtverwaltung@einbeck.de Öffentliche Bekanntmachungen 21.01.2025 Bekanntmachung der Stadt Einbeck über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 14.01.2025 Benennung der Ringstraße im Baugebiet „Deinerlindenweg“ 24.10.2024 Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Daten weitere Meldungen Einbecker Veranstaltungskalender Servicekonto für Online-Dienste Sie haben bereits ein Servicekonto? Anmelden mit Anmelden mit Stadt Einbeck Teichenweg 1 37574 Einbeck Tel.: 05561/916--0 Fax: 05561/916--500-500 E-Mail: stadtverwaltung@einbeck.de Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit Barriere melden Suche schließen Suchen und finden Suchen Suchen
Uvp
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