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Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der LANXESS Deutschland GmbH

Description: Die LANXESS Deutschland GmbH hat mit Datum vom 15.01.2021 einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Weichmacher-Betriebes auf dem Werksgelände des ChemPark Uerdingen an der Rheinuferstraße 7-9 in 47829 Krefeld gestellt. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines Aktivkohlefilters zur zeitweisen Behandlung von Abluftströmen. Bei der beantragten Änderung des Weichmacher-Betriebes der LANXESS Deutschland GmbH handelt es sich um ein Vorhaben nach § 2 (4) Nr. 2 i. V. m. Anlage 1, Nummer 4.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Anlagen der LANXESS Deutschland GmbH bilden einen Betriebsbereich im Sinne von § 3 (5a) BImSchG. Durch das Vorhaben wird das Gefährdungspotenzial nicht erhöht. Eine störfallrelevante Änderung i. S. d. § 3 (5b) BImSchG liegt nicht vor, so dass sich die angemessenen Abstände oder die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Störfall durch das beantragte Vorhaben nicht verändern. Gemäß § 5 (1) UVPG stelle ich daher als Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

Types:
Uvp

Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal

Tags: Krefeld ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Abluft ? Störfall ? Gefährdungspotenzial ? Eintrittswahrscheinlichkeit ?

Region: Krefeld

Bounding boxes: 6.6532° .. 6.6634° x 51.3621° .. 51.3683° 6.54957° .. 6.54957° x 51.35157° .. 51.35157°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2022-03-31

Modified: 2022-03-31

Time ranges: 2022-03-31 - 2022-03-31

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