Description: Die LANXESS Deutschland GmbH hat mit Datum vom 15.01.2021 einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Weichmacher-Betriebes auf dem Werksgelände des ChemPark Uerdingen an der Rheinuferstraße 7-9 in 47829 Krefeld gestellt. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines Aktivkohlefilters zur zeitweisen Behandlung von Abluftströmen. Bei der beantragten Änderung des Weichmacher-Betriebes der LANXESS Deutschland GmbH handelt es sich um ein Vorhaben nach § 2 (4) Nr. 2 i. V. m. Anlage 1, Nummer 4.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Anlagen der LANXESS Deutschland GmbH bilden einen Betriebsbereich im Sinne von § 3 (5a) BImSchG. Durch das Vorhaben wird das Gefährdungspotenzial nicht erhöht. Eine störfallrelevante Änderung i. S. d. § 3 (5b) BImSchG liegt nicht vor, so dass sich die angemessenen Abstände oder die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Störfall durch das beantragte Vorhaben nicht verändern. Gemäß § 5 (1) UVPG stelle ich daher als Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Uvp
Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal
Tags: Krefeld ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Abluft ? Störfall ? Gefährdungspotenzial ? Eintrittswahrscheinlichkeit ?
Region: Krefeld
Bounding boxes: 6.6532° .. 6.6634° x 51.3621° .. 51.3683° 6.54957° .. 6.54957° x 51.35157° .. 51.35157°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2022-03-31
Modified: 2022-03-31
Time ranges: 2022-03-31 - 2022-03-31
Bekanntmachungstext LANXESS Deutschland GmbH
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/08994098-B804-4F22-BB1C-0E12665BE201/Bekanntmachungstext%20LANXESS%20Deutschland%20GmbH.pdf (PDF)Accessed 1 times.