Description: Die Stadt Sendenhorst hat die Errichtung einer Sekundäraue am Gewässer Helmbach zwischen Stat. 7,200 km bis 7,335 km beantragt. Die Maßnahme erfolgt aufgrund der ungedrosselten Einleitung von Niederschlagswasser in den Helmbach als Ausgleich der Wasserführung gemäß § 66 Landeswassergesetz NRW. Im Einzelnen sind nachfolgende Maßnahmen geplant: • Anlage einer Sekundäraue • Schaffung von Blänken • Anlage eines Gewässerrandstreifens • Einbau von Totholzelementen zur Verbesserung der Gewässerstruktur Die v. g. Renaturierungsmaßnahme ist unter Nr. 13.18.2 UVPG als Vorhaben genannt, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 5 UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben nach überschlägiger Prüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Des Weiteren dient das Vorhaben der Wiederherstellung des guten Zustands/Potentials der o. a. Fließgewässer. Die Maßnahmen dienen der Umsetzung aus dem Bewirtschaftungsplan 2022-2027 und Zielerreichung gemäß § 27 Wasserhaushaltsgesetz. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekanntgegeben.
Uvp
Origins: /Land/Nordrhein-Westfalen/MBWSV /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund
Tags: Gewässerrandstreifen ? Nordrhein-Westfalen ? Fließgewässer ? Landeswassergesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Bewirtschaftungsplan ? Regenwasser ? Renaturierung ? Wasserhaushaltsgesetz ? Gewässerstruktur ? Stadt ?
Region: Sendenhorst
Bounding boxes: 7.686812° .. 7.8895597° x 51.8012446° .. 51.9080251°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-10-01
Modified: 2025-10-01
Time ranges: 2025-10-01 - 2025-10-01
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