Description: Die Holcim Kies und Splitt GmbH, Verwaltung Wuppertal, Dornaper Straße 18 in 42327 Wuppertal, beantragt eine Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG), in der zurzeit geltenden Fassung, für den Steinbruch Kleinhammer in Plettenberg an folgendem Standort: Bezeichnung: Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstücke: Steinbruch Kleinhammer Plettenberg Ohle 1 219, 220, 221, 222, 245, 250, 274 Gegenstand des Antrags ist die Aufhebung der Befristung des genehmigten Abbaus, der derzeit bis zum 31.12.2026 zugelassen ist. Der Abbau soll ohne feste zeitliche Begrenzung fortgeführt werden. Nach den Antragsunterlagen betrifft die beantragte Änderung die Dauer des Abbaus; eine Erweiterung der genehmigten Betriebsfläche oder eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme wird nicht beantragt. Die bestehende Zulassung beruht auf einer bestätigten Anzeige aus dem Jahr 1979 nach den damaligen Bestimmungen des BImSchG sowie auf der Abgrabungsgenehmigung des Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Arnsberg vom 4. Juli 1991 (AZ: 51.2.7-66/73). Mit Fristungsbescheid vom 24.11.2014 wurde die Frist der Abgrabungsgenehmigung bis zum 31.12.2026 verlängert. Der Fristungsbescheid lässt die in ihm genannten Genehmigungsbescheide vom 03.08.2004 und 02.01.2012 im Übrigen unberührt, soweit sich aus ihm keine Abweichungen ergeben. Die bis Ende 2026 genehmigte Betriebsfläche einschließlich der bestehenden Außenhalde umfasst ca. 32,3 ha. Der Abbau erfolgt unter Verwendung von Sprengstoffen. Der Steinbruch ist deshalb eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 2.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.
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Tags: Wuppertal ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Flächenverbrauch ? Kies ? Steinbruch ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Explosivstoff ? Genehmigungsbedürftige Anlage ?
Region: Wimmer am Weg
Bounding boxes: 7.76810646057129° .. 7.7825260162353525° x 51.22762028745596° .. 51.23546705773532° 12.66726° .. 12.66726° x 48.1951° .. 48.1951°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-10-07
Modified: 2026-10-07
Last harvest: 19.10.2026 23:55
261002 Öffentliche Bekanntmachung - keine UVP-Pflicht - Entfristung Steinbruch Kleinhammer
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/4185d297-342c-4e48-a78b-a65e9cb824dc/261002%20%C3%96ffentliche%20Bekanntmachung%20-%20keine%20UVP-Pflicht%20-%20Entfristung%20Steinbruch%20Kleinhammer.pdf (PDF) ✓Accessed 1 times.