Description: Die Firma hat mit Datum vom 06.02.2026 die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst: 1. Den Betrieb der „Lagerhalle 2“ mit einer Lagerkapazität von 44 t Nettoexplosivmasse (NEM) zur zukünftigen Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen der Lagergruppe 1.4 gemäß Nr. 2.1.5 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV (Verträglichkeitsgruppen G und S nach Anlage 5 der 2. SprengV). Konkret sollen Produkte der Kategorien F1, F2 (Feuerwerkskörper), T1 (pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater) und P1 (sonstige pyrotechnische Gegenstände) gemäß § 3a Sprengstoffgesetz sowie die Klassen PM-I und PM-II nach dem Waffengesetz gelagert werden. Zudem soll auch Munition aller Art nach dem Waffengesetz gelagert werden. Die Halle soll ausschließlich zur Lagerung genutzt werden und das ganze Jahr über in Betrieb sein. 2. Die Nutzungsänderung gemäß § 60 BauO NRW 2018 (bauliche Nutzungsänderung dahingehend, dass die Lagermenge an Pyrotechnischen Gegenständen auf 44 t Nettoexplosivstoffmasse erhöht werden soll). 3. Die Lagergenehmigung nach § 17 SprengG für die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände.
Uvp
Tags: Sprengstoffgesetz ? Nordrhein-Westfalen ? Anlagengenehmigung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Munition ? Kleine und mittlere Unternehmen ? Nutzungsänderung ? Feuerwerk ?
Region: Nordrhein-Westfalen
Bounding boxes: 7.91825° .. 7.920424° x 51.468662° .. 51.470006° 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-04-09
Modified: 2026-04-09
Last harvest: 26.04.2026 23:44
2026-04-08 Bekanntmachung UVPG-Vorprüfung_Umarex_Arnsberg
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/699cb2f8-9060-4625-a3d1-fa5d5321384b/2026-04-08%20Bekanntmachung%20UVPG-Vorpr%C3%BCfung_Umarex_Arnsberg.pdf (PDF)Accessed 1 times.