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Windpark Lage-Lückhausen GmbH & Co. KG (Änderungsgenehmigung WEA LA-10)

Description: Öffentliche Bekanntmachung Kreis Lippe - Der Landrat Datum: 25.08.2026 Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0025/26/1.6.2 (LA-10) Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) Die Windpark Lage-Lückhausen GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen beantragt die Änderungsgenehmigung gemäß §§ 16, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Änderung der Stell-, Montage- und We-geflächen (temporärer und dauerhafter Ausbau) einer Windenergieanlage (WEA) des Typs • LA-10: Nordex N175 mit einer Nabenhöhe von 179,0 m, einem Rotorblatt-durchmesser von 175,0 m und einer Gesamthöhe von 266,0 m sowie einer Nennleistung von 6,8 MWel. im Außenbereich der Stadt Lage. Durch die Genehmigung in einem vorherigen Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 b Abs. 7 Satz 3 und Abs. 8 i. V. m. § 19 BImSchG wurde der Anlagentyp von Vestas V172, Nabenhöhe 175 m, Leistung 7,2 MW auf Nordex N175 6.X, Na-benhöhe 179 m, Leistung 6,8 MW geändert (siehe Aktenz. §16b: 766.0084/25/1.6.2). Durch diese Änderung des Anlagentyps müssen die Kranstell- und Montageflächen sowie Wege und Kompensationsmaßnahmen sowie das Er-satzgeld angepasst werden.   Standort der Windenergieanlage LA-10 Stadt: Lage Gemarkung: Hardissen Flur / Flurstücke: 1 / 149 east (UTM): 486 492 north (UTM): 5 763 806 Aktenzeichen §4: 766.0008/24/1.6.2 Aktenzeichen §16b: 766.0084/25/1.6.2 Aktenzeichen §16: 766.0025/26/1.6.2 Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gungsvorbehalt nach § 16 BImSchG i. V. m. der Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs I zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Bei dem hier gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorha-ben im Sinne vom § 9 Abs. 1 UVPG, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprü-fung zu prüfen ist, ob die Änderungen zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Nach Prüfung des Sachverhaltes unter Einbeziehung der unteren Naturschutzbe-hörde wurde festgestellt und entschieden, dass die Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da zusätzliche erhebliche nachteili-ge oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nach den in der An-lage 3 des UVPG genannten Schutzkriterien nicht zu erwarten sind. Die hier in Frage kommenden Umweltauswirkungen führen zu keiner UVP-Pflicht. Weitere Auswirkungen auf Schutzgüter des UVPG sind nicht ersichtlich. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Zudem wird die Entscheidung über das länderübergreifende UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de bekannt gemacht. Dieser Text ist auch auf der Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachungen-umwelt-und-energie.php (Immissionsschutz  Umweltverträglichkeitsprüfung (Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 UVPG (UVP-Vorprüfung))) abrufbar.

Types:
Uvp(
    Nvp,
)

Tags: Detmold ? Bremen ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltauswirkung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Immissionsschutzgesetz ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Windkraftanlage ? Windpark ? Immissionsschutz ? Umweltrecht ? Stadt ?

Region: Neuer Raumbezug

Bounding boxes: 8.797903° .. 8.816314° x 52.021379° .. 52.03004°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-08-25

Modified: 2026-08-25

Last harvest: 21.09.2026 23:21

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