Description: Die Rheinischen Baustoffwerke GmbH beabsichtigten, einen Antrag auf Vorbescheid gem. § 5 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen AbgrG NRW zur Erweiterung des Kieswerkes in Kerpen-Dorsfeld zu stellen (Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand in der Gemarkung Blatzheim, Flur 47, Flurstücke 41, 46, 48, 49, 50 und 51); die beabsichtigte Erweiterung umfasst eine Fläche von 15,5 ha. Für das Erweiterungsvorhaben ist vor einer vollständigen Antragstellung zur Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit die Beantragung eines Vorbescheides gem. § 5 AbgrG NRW vom Vorhabe-träger beabsichtigt. Der Antrag auf Vorbescheid beschränkt sich auf die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung gem. § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB und darauf, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzes, gem. § 35 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB nicht widerspricht.
Uvp
Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal
Tags: Nordrhein-Westfalen ? Sand ? Abgrabungsgesetz ? Raumordnung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Flächennutzungsplan ? Kiesabbau ? Landschaftsplan ? Immissionsschutz ?
Region: Dorsfeld
Bounding boxes: 6.6321815° .. 6.6385637° x 50.8762192° .. 50.8839241°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-03-04
Modified: 2025-03-04
Time ranges: 2025-03-04 - 2025-03-04
Allgemeine UVP-Vorprüfung 2025
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/90da28f2-cb09-438c-b45f-c6e1ce797f3a/Allgemeine%20UVP-Vorpr%C3%BCfung%202025.pdf (PDF)Accessed 1 times.