Description: Genehmigung nach § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Renaturierung der Werre im Bereich Armkamp, Herstellung eines Nebengerinnes im Bereich einer vorhandenen Wehranlage, Errichtung von zwei Brücken und Umgestaltung von Uferabschnitten an der Werre hier: Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94) in der z. Z. gültigen Fassung Die Stadt Lage hat gemäß des § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z.Z. gültigen Fassung die Genehmigung für folgendes Vorhaben beantragt: • Anlage von zwei „blauen Klassenzimmern“ am linken Ufer der Werre • Herstellung eines Umgehungsgerinnes an der Wehranlage der Fa. Pfeifer & Langen • Herstellung eines naturnahen Nebengerinnes sowie Sicherung einer Böschungsmauer • Errichtung zweier Brücken (Ersatzneubauten) • Renaturierung der Werre im Bereich „Armkamp“ • Geländeerhöhung im Wasserschutzgebiet Lage – Armkamp • Geländeerhöhung im linken Vorland der „Umflut“ • Offenlegung einer verrohrten Bachmündung in die Werre
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Tags: Ufer ? Anlagengenehmigung ? UVP-Gesetz ? Werre ? Renaturierung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Wasserhaushaltsgesetz ? Fischpass ? Wasserschutzgebiet ? Stadt ?
Region: Lage
Bounding boxes: 8.795° .. 8.8076° x 51.9795° .. 51.9873° 8.77855° .. 8.77855° x 52.0085° .. 52.0085°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2022-04-11
Modified: 2022-04-11
Last harvest: 29.09.2026 09:07
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