Description: Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 26.05.2026 einen Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für den Ausbau des Railhubs und dem damit einhergehenden Neubau und Verlängerung von fünf Abstellgleisen für neue Eisenbahngüterverkehre im Bahn-hof Krefeld Ost Hafen gestellt. Gegenstand des Antrags auf Plangenehmigung nach § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG NRW sind: 1. Die Verlängerung der Gleise 20, 21, 22 und 23 des Übergabebahnhofs auf min. 750 Meter Länge sowie deren Anschluss an das Stammgleis durch die Weiche 23 über einen neuen Weichenkopf, 2. der Neubau des Gleises 19 auf min. 750 Metern Länge sowie dessen An-schluss an das Stammgleis über die Weiche 23, 3. der Rückbau des Stumpfgleises P1, des Verbindungsgleises V1, der Weiche EW 41 sowie deren Lückenschluss, 4. der Neubau der Weichen EW 24, EW 25, EW 26 und EW 27 zum Anschluss der Bestandsgleise an das Stammgleis, 5. die Ergänzung der Bahnhofsbeleuchtung um zwei weitere Beleuchtungsli-nien mit jeweils ca. 30 Beleuchtungspunkten. Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG betreibt in Krefeld am Rheinhafen eine Hafen-bahn. Der zugehörige Bahnhof, der Bahnhof Krefeld Ost Hafen ist an den Bahnhof Krefeld Linn der DB InfraGo AG angeschlossen. Im Zuge neuer Eisenbahngüter-verkehre, die zu den Bestandsverkehren akquiriert werden konnten, ist es notwen-dig, die Gleisanlage im Bahnhof Krefeld Ost Hafen zu erweitern. Ganzzüge sollen in einem Railhub zerlegt und zu neuen Einheiten zusammengestellt werden. Der Rheinhafen Krefeld und der Bahnhof Krefeld Ost Hafen schließen über ein Ver-bindungsgleis V2 und der Weiche 23 im Bahnhof Krefeld Linn in km 2,63 der Stre-cke 2504 (Krefeld – Duisburg Rheinhausen) an die DB InfraGo AG an. Die Gleise und Weichen liegen im Rangierbezirk „Bahnhof Krefeld Ost Hafen“ der öffentlichen, nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur der Hafen GmbH & Co. KG. Die Maßnahme ist eine Erweiterung der Kapazität in der bestehenden Gleisan-lage des Bahnhofs Krefeld Hafen Ost. Die neu gewonnenen Eisenbahnverkehre können kapazitativ nicht auf der bestehenden Gleisanlage mehr abgebildet werden. Für die Zerlegung und Zusammenstellung von ankommenden und abgehenden Ganzzügen sind mindestens fünf Gleise mit einer nutzbaren Länge von 750 m not-wendig. Die Bestandsgleise haben nur nutzbare Längen zwischen 350 m und 615 m. Der Bahnhof Krefeld Hafen Ost ist straßenseitig über die Carl-Sonnenschein-Straße / Paul-Hübner-Straße und bahnseitig über die Weiche 23 im Bahnhof Kre-feld Linn der DB InfraGo AG angeschlossen. Für die Erweiterung des Bahnhofes Krefeld Ost Hafen um fünf Gleise mit einer nutzbaren Länge von 750 m sollen nicht genutzte Gleisanlagen ausgebaut und nicht mehr notwendige Verbindungen und Stumpfgleise zurückgebaut werden. Die ehemaligen Gleise 20, 21, 22 und 23 des Übergabebahnhofes werden auf min. 750 m verlängert und über einen neuen Weichenkopf an die Weiche 23 angeschlos-sen. Für die weitere Kapazitätserhöhung wird ein fünftes Gleis, das Gleis 19 neu gebaut und ebenfalls an die Weiche 23 angebunden.
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Tags: Duisburg ? Krefeld ? Rheinhausen ? Nordrhein-Westfalen ? Allgemeines Eisenbahngesetz ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Bahnhof ? Hafen ? Schieneninfrastruktur ? Rückbau ?
Region: Neuer Raumbezug
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License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-10-26
Modified: 2026-10-26
Last harvest: 03.11.2026 00:22
2026-10-22 2-Bekanntmachungstext UVP-Verzicht
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/a933f2e4-2280-4a01-a741-abe5cd093587/2026-10-22%202-Bekanntmachungstext%20UVP-Verzicht.pdf (PDF) ✓Accessed 1 times.