Description: Gegenstand des Antrags auf Plangenehmigung nach § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG NRW sind: 1. Der Rückbau von 29 einfachen Weichen, 2. der Rückbau von ca. 9.499 Metern Schottergleis, mit Ausnahme des Gleises 761022 als Zuführungsgleis und des Gleises 761025, 3. die abweisende Festlegung und Sicherung der Anschlussweichen 344, 345, 749 sowie 750, 4. die abweisende Festlegung und Sicherung der Weichen 331, 332 sowie 330, 5. der Abschluss aller verbleibenden Gleisstümpfe außerhalb des Werksgeländes, 6. der Neubau eines Prellbocks im Gleis 761025. Die Fa. CTP Eta B.V., c/o CTP Invest Germany GmbH plant als Eigentümer den Rückbau von Gleisanlagen auf dem ehemaligen Werksgelände des Vallourec Deutschland GmbH in 45476 Mülheim an der Ruhr. Die Stadt Mülheim an der Ruhr plant als Vorhabenträger den Rückbau der Gleisanlagen im Bereich des Grundstücks der Fritz-Thyssen-Str. (heute: Flst. 120 (neue Flurstücksnummer: 1002)) welche mit den Strängen der rückzubauenden Gleise der durch Fa. CTP Eta B.V., c/o CTP Invest Germany GmbH beplanten Rückbaumaßnahmen verbunden sind. Die Fa. Vallourec Deutschland GmbH war bis zur Stilllegung der Gleisanlage Anschlussinhaber des Gleisanschlusses mit der Ap-Nr.: 1545-03 und hat das Grund-stück an die Fa. CTP Eta B.V., c/o CTP Invest Germany GmbH veräußert. Das Gleis 761025 auf dem Grundstück von CTP soll mit einer Nutzlänge von 233 Metern zur weiteren Nutzung der Gleisanlage erhalten bleiben. Der Erhalt wurde mit der Stadt Mülheim an der Ruhr im Rahmen der Projektentwicklung abgestimmt. Das Gleis 761022 unter der Fritz-Thyssen-Straße (Flurstück 120, neu: 1001) soll als Zu-führungsgleis erhalten bleiben, um den politischen Beschluss (V 23/0900-02) zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass das Grundstück auch in Zukunft über einen Gleisanschluss verfügt. Im Rahmen der Projektentwicklung wurde der Erhalt des Zuführungsgleises auch mit der Eigentümerin der südlich der Fritz-Thyssen-Straße gelegenen Flächen, der Mannesmann-Röhrenwerke AG beziehungsweise deren bevollmächtigter Vertreterin, der RSE Grundbesitz und Beteiligungs GmbH, abgestimmt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat für das Flurstück 120 eine Flurstücksteilung durchgeführt, sodass auch die Freistellung bzw. Aufrechterhaltung von Bahnbetriebszwecken erfolgen kann. Das Flurstück 120 wurde in die Flurstücke 1001 und 1002 geteilt. Auf dem Flurstück 1002 sollen die Schienen zurückgebaut werden. Auf Flurstück 1001 bleiben die Schienen mit entsprechender Widmung erhalten. Ein entsprechender Antrag zur Freistellung von Betriebszwecken nach § 23 AEG für das Flurstück 1002 wird parallel zum Rückbauantrag durch die Stadt Mülheim an der Ruhr gestellt. Die entsprechende Widmung auf Flurstück 1001 wird bestehen bleiben. Der Planungsabschnitt befindet sich auf dem ehem. Betriebsgelände der Fa. Vallourec GmbH, Schützenstraße 124 sowie an bzw. unter der Fritz-Thyssen-Straße in der Stadt Mülheim an der Ruhr. Die Gleisanlage ist über die Salzgitter Mannesmann GmbH an den Bahnhof Mülheim-Styrum der DB Netz AG angeschlossen.
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Tags: Salzgitter ? Nordrhein-Westfalen ? Allgemeines Eisenbahngesetz ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Deutschland ? Ruhr ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Bahnhof ? Rückbau ? Stilllegung ? Stadt ?
Region: 45476 Mülheim an der Ruhr
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License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-08-19
Modified: 2026-08-19
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