API src

Heiner Braband

Description: Öffentliche Bekanntmachung Datum: 10.08.2026 Kreis Lippe - Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0087/25/7.1.1.2 Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (standortbezogene Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung - UVPG) Heiner Braband, Gut Ullenhausen 1, 32699 Extertal, beantragt die Neugenehmigung gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und Be-trieb des Geflügelstalls. Standorte des Geflügelstalls: Stadt: Extertal Gemarkung: Asmissen Flur / Flurstück: 15 / 175 Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gungsvorbehalt nach § 4 BImSchG i. V. m. der Nr. 7.1.1.2 (V) des Anhangs I zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BIm-SchV). Bei dem hier gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein Neuvorhaben im Sinne vom § 9 Abs. 1 UVPG, für das im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung zu prüfen ist, ob die Änderungen zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere er-hebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Dem Antrag liegt ein Gutachten zu Gerüchen, Ammoniak und Stäuben zugrunde. Die durchgeführte Ausbreitungsrechnung im Gutachten stellt fest, dass am Standort der Seite 2 von 2 geplanten Legehennenställe keine schädlichen Umwelteinwirkungen, sonstige Ge-fahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen zu erwarten sind. Nach Prüfung der hierfür relevanten Antragsunterlagen (Immissionsgutachten) und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der im Genehmigungsverfahren beteilig-ten Träger öffentlicher Belange, wurde daher festgestellt und entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da zusätz-liche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkun-gen nach den in der Anlage 3 des UVPG genannten Schutzkriterien nicht zu erwarten sind. Die hier in Frage kommenden Umweltauswirkungen führen zu keiner UVP-Pflicht. Weitere Auswirkungen auf Schutzgüter des UVPG sind nicht ersichtlich. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Zudem wird die Entscheidung über das länderübergreifende UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de bekannt gemacht. Dieser Text ist auch auf der Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachungen-umwelt-und-energie.php (→Immissionsschutz → Umweltverträglichkeitsprüfung (Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 UVPG (UVP-Vorprüfung))) abrufbar. Im Auftrag gez. Penner

Types:
Uvp

Tags: Detmold ? Staub ? Ammoniak ? Anlagengenehmigung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltauswirkung ? UVP-Gesetz ? Immissionsschutzgesetz ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Schädliche Umwelteinwirkung ? Ausbreitungsrechnung ? Geruch ? Immissionsschutz ? Gutachten ? Umweltrecht ? Stadt ?

Region: Ullenhausen

Bounding boxes: 9.091862715530459° .. 9.095810348028952° x 52.04439162145558° .. 52.04515707323276° 9.09994° .. 9.09994° x 52.04309° .. 52.04309°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-08-10

Modified: 2026-08-10

Last harvest: 09.08.2026 23:43

Resources

Status

Quality score

Accessed 2 times.