Description: Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) Die WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, beantragt gemäß § 16b Abs. 7 Satz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für jeweils eine Änderung des Anlagentyps vor Errichtung (Typände-rung) der mit Bescheid vom 26.03.2025 genehmigten Windenergieanlagen (WEA) auf der Gauseköte in den Außenbereichen der Gemeinde Schlangen, der Stadt Horn-Bad Meinberg und der Stadt Detmold. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die Änderung des genehmigten Anlagentyps ENERCON E-160 EP5 E2 hin zu dem Anlagentyp ENERCON E-160 EP5 E3 R1. Hinsichtlich der Standorte der sieben genehmigten WEA ergeben sich durch den Antrag keine Änderungen. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gungsvorbehalt nach § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG i. V. m. der Nr. 1.6.2 (V) des An-hangs I zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (4. BImSchV). Windfarmen sind als UVP-Vorhaben in der Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Vorha-ben) des UVPG unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 genannt, sodass für das hier beantragte Änderungsvorhaben im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG zu prüfen ist, ob das Änderungs-vorhaben zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Um-weltauswirkungen hervorrufen kann.
Uvp
Tags: Detmold ? Schlange ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Immissionsschutzgesetz ? Windkraftanlage ? Windpark ? Stadt ?
Region: Bahnhof Horn-Bad Meinberg
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License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-02-25
Modified: 2026-02-25
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