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Trockenentsandung "Diskel" der Fa. Steinkamp in Ostbevern

Description: Die Fa. Steinkamp Sandgewinnung und Vertrieb OHG, Splieterstraße 58 48231 Warendorf hat als Vorhabenträgerin am 16.09.2026 die Genehmigung zur Abgrabung und sukzessiven Verfüllung nach § 7 AbgrG in Ostbevern, Gemarkung Ostbevern, Flur 21, Flurstücke 37, 39, 111 und 113 tlw. beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf beantragt. Der Eingriff ist über 3 Jahre auf die Entnahme von insgesamt rd. 60.000 m³ Sand im Trockenabbau und die Wiederverfüllung mit unbelasteten Aushubböden aus der näheren Umgebung auf einer Fläche von insgesamt rd. 4,6 ha begrenzt. Die betroffenen Grundstücke zeigen sich nach dem Abschluss der Maßnahme topographisch, in ihrer Nutzung, dem Landschaftsbild und dem Oberbodenaufbau weitgehend vergleichbar zur Ausgangssituation. Hinsichtlich möglicher Lärm- und Staubemissionen sind im Wesentlichen die Anwesen zweier Eigentümer der Entsandungsflächen sowie ein Gasthof betroffen. Störfall-, Unfall- und Katastrophenrisiken bestehen nicht. Für die beantragte Maßnahme wurde eine bezogen auf die Eingriffsfläche minimierte Variante gewählt. Die Auswirkungen des Vorhabens finden nahezu ausschließlich auf der Abgrabungs- und Verfüllfläche statt, besitzen keinen grenzüberschreitenden Charakter und sind als nicht schwer und nicht komplex einzustufen. Untersuchungen auf der Eingriffsfläche haben eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat sowie das Fehlen von Konflikten hinsichtlich der Vogelwelt nachgewiesen. Die vorhandenen Rand- und Saumbiotopstrukturen mit ihrer ökologischen Wertigkeit bleiben erhalten. Grundwasser und Oberflächengewässer sind durch die Maßnahme nicht betroffen, Oberböden werden in Gänze wieder eingebaut. Die derzeitige intensive landwirtschaftliche Nutzung wird abschnittsweise wieder aufgenommen. Die Auswirkungen werden durch Verfüllung und Wiederherrichtung der Topographie sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form der Anlage dauerhafter Uferrandstreifen, einer Ackerbrache sowie eines temporären Erdwalls, der die Abbauabschnitte begleitet, ausgeglichen bzw. gemindert. Als Kompensation für den aufzunehmenden und wieder einzubauenden schutzwürdigen Plaggenesch-Boden wird Boden gleichen Bodentyps von den Eigentümern der betroffenen Abbau-/Auffüllflächen an anderer Stelle dauerhaft grundbuchlich vor Eingriffen gesichert. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird ausgeglichen. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde aufgrund überschläglicher Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG NRW aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

Types:
Uvp(
    Nvp,
)

Tags: Gewässerrandstreifen ? Nordrhein-Westfalen ? Eingriff in Natur und Landschaft ? Staubemission ? Umweltauswirkung ? Sand ? Verfüllung ? Trockenabbau ? Landwirtschaftliche Brache ? Landwirtschaftliche Nutzung ? Straßenbau ? Topographie ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Oberboden ? Avifauna ? Bodentyp ? Oberflächengewässer ? Grundwasser ?

Region: Neuer Raumbezug

Bounding boxes: 7.845611572265625° .. 7.8904151916503915° x 52.028289270669426° .. 52.05542498642971°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-09-21

Modified: 2026-09-21

Last harvest: 21.09.2026 23:28

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