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Änderungsgenehmigungsverfahren für die Änderung des Heizwerkes durch Neubau eines Kesselhauses und der Betrieb zweier Holzkessel am Standort Germersheim der Firma Nolte Möbel GmbH & Co.KG in Germersheim

Description: Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Änderungsgenehmigungsverfahren für die Änderung des Heizwerkes durch Neubau eines Kesselhauses und der Betrieb zweier Holzkessel am Standort Germersheim der Firma Nolte Möbel GmbH & Co.KG in Germersheim Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gibt als zuständige Behörde gemäß § 5 Absatz 2 UVPG bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens für die Änderung des Heizwerkes durch Neubau eines Kesselhauses und der Betrieb zweier Holzkessel am Standort Germersheim der Nolte Möbel GmbH & Co.KG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 3 Ziffer 2 i.V.m. § 7 UVPG ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Somit wird festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung auf Grundlage eines UVP-Berichtes gem. § 16 UVPG erforderlich ist. Wesentliche Gründe der Entscheidung sind: Es entstehen keine zusätzlichen Luftschadstoffemissionen, da die neue Anlage eine geringere Feuerungswärmeleistung aufweist und strengere Grenzwerte gegenüber der Altanlage gelten. Es entstehen keine zusätzlichen Abwässer. Es entstehen keine neuen Abfallströme. Der wesentliche Abfallstrom (Aschen) wird durch den Einsatz moderner Technik (verbesserte Verbrennungstechnik) reduziert und die Energieeffizienz erhöht. Durch den Neubau der Anlage entstehen nur irrelevante zusätzliche Lärmimmissionen. Die Altanlage wird zurückgebaut. Der Neubau betrifft nur bereits versiegelte Flächen. Zusätzliche natürliche Ressourcen müssen nicht genutzt werden. Schützenwerte Bereiche werden nicht beeinträchtigt. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Az.: 8930 GER 025:314 Neustadt an der Weinstraße, den 23.12.2019 In Vertretung Christian Staudt

Types:
Uvp

Origin: /Land/Rheinland-Pfalz/UVP-Portal

Tags: Asche ? Heizwerk ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Luftschadstoffemission ? Altanlage ? Verbrennungstechnik ? Lärmimmission ? Holzfeuerungsanlage ? Abfallart ? Natürliche Ressourcen ? Energieeffizienz ? Grenzwert ? Versiegelte Fläche ?

Region: Germersheim

Bounding boxes: 8.3637° .. 8.398° x 49.1992° .. 49.2216°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2020-01-14

Modified: 2020-01-14

Time ranges: 2020-01-14 - 2020-01-14

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