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Erweiterung der Biogasanlage der Fa. Peter Neumann Bioenergie Würschhauserhof, Wallhalben

Description: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der wesentlichen Änderung der Biogasanlage der Fa. Peter Neumann Bioenergie am Standort Würschhauserhof, 66917 Wallhalben, Gemarkung Herschberg Flurstück 5700/1 und Gemarkung Wallhalben Flurstücke 663 und 664 keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Die Firma Peter Neumann Bioenergie, Würschhauserhof 66917 Wallhalben hat beantragt, ihre Biogasanlage durch • Umstellung der Betriebsweise auf Trockenfermentation inklusive Anpassung des Inputkataloges und Errichtung und Betrieb einer Separationseinheit, • Flexibilisierung der Gasverwertung inklusive Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen BHKW (BHKW II) mit 220 kWel und • Austausch des Tragluftdaches des Fermenters gemäß § 16 BImSchG wesentlich zu ändern. Die standortbezogene Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Somit besteht keine UVP-Pflicht. Wesentliche Gründe der Entscheidung sind: Die Luftschadstoffemissionen der Anlage werden nur beim gleichzeitigen Betrieb der beiden BHKW´s erhöht. Diese bleiben jedoch sicher unterhalb der Bagatellmassenströme der Tabelle 7 in Ziffer 4.6.1.1 der TA Luft. • Es entstehen keine neuen Abwasserströme. • Es entstehen keine neuen Abfallströme. • Es entstehen nur irrelevante zusätzliche Lärmemissionen. • Durch eine Überarbeitung der durchzuführenden Ersatzmaßnahmen kann der Eingriff in die Natur und Landschaft ausgeglichen werden. • Zusätzliche natürliche Ressourcen müssen nicht genutzt werden. • Auf schützenswerten Bereichen entstehen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Types:
Uvp

Origin: /Land/Rheinland-Pfalz/UVP-Portal

Tags: TA Luft ? Biogasanlage ? Lärmemission ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Bioenergie ? Luftschadstoffemission ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Abfallart ? Abfallwirtschaft ? Abwassermenge ? Bodenschutz ? Natürliche Ressourcen ? Trockenvergärung ? Wasserwirtschaft ?

Region: Wallhalben

Bounding boxes: 7.5265° .. 7.5308° x 49.3112° .. 49.314° 7.52149° .. 7.52149° x 49.31707° .. 49.31707°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2020-03-04

Modified: 2020-03-04

Time ranges: 2020-03-04 - 2020-03-04

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