Description: Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN.SH), hat für das zuvor benannte Vorhaben bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest (Planfeststellungsbeschluss). Die Durchführung des Verfahrens erfolgt gemäß § 68 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG) nach den verfahrensrechtlichen Vorgaben der §§ 139 ff. des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) und nach Maßgabe des LWG. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Wesentlicher Inhalt des Plans ist die Verstärkung des Landesschutzdeiches an der Westküste der nordfriesischen Insel Föhr in den Abschnitten Dunsum und Utersum (Dkm 17+150 bis Dkm 22+003), damit die Schutzfunktion des Deiches dauerhaft sichergestellt werden kann.
Uvp
Tags: Schleswig-Holstein ? Planfeststellung ? Deich ? Energiewende ? Landeswassergesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Föhr ? Küstenschutz ? Wasserhaushaltsgesetz ? Nordfriesische Inseln ? Meeresschutz ? Nationalpark ? Planfeststellungsverfahren ? Klimaschutz ?
Region: Neuer Raumbezug
Bounding boxes: 8.390294320908335° .. 8.446257973507612° x 54.712424678699605° .. 54.7504367987931°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-02-27
Modified: 2026-02-27
Last harvest: 11.05.2026 23:22
Accessed 1 times.