Description: Gz.: C46_DD-0522/1821/6-2026 Die Stadt Bautzen, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen, hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 5. Januar 2026 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sowie die Entscheidung über die Verfahrensart. Geplant ist die Instandsetzung des provisorisch offengelegten Abschnitt es von Station 1+073 bis 1+038, Offenlegung des oberstrom angrenzenden verrohrten Abschnittes auf einer Länge von ca. 19,40 m, Rückbau Wehranlage mit Rahmenkonstruktion und Hubschütz aus Stahl sowie der Schenkelmauern aus Beton. Rückbau Verrohrung DN 900 aus Beton inkl. Bettung auf 19,40 m Das genannte Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.
Uvp
Tags: Stahlbeton ? Sachsen ? UVP-Gesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Rückbau ? Stadt ?
Region: Schmoler Weg
Bounding boxes: 14.397967579840603° .. 14.415696204257197° x 51.18076410694339° .. 51.18652080658083°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-06-23
Modified: 2026-06-23
Last harvest: 28.06.2026 23:12
Bekanntgabe keine UVP_Jordanbach
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_sn/32fe10bf-3694-473a-8475-6cc86157a916/Bekanntgabe%20keine%20UVP_Jordanbach.pdf (PDF) ✓Accessed 2 times.