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Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Änderung und Verlängerung Kiessandtagebau Mörtitz“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 9. Februar 2026

Description: Die SuSA Schotter- und Splittwerke Altenhain GmbH, Schillerstraße 10, 88480 Achstetten-Stetten (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 21. Januar 2026 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die 1. Planänderung zum Vorhaben Kiessand-tagebau Mörtitz (Landkreis Nordsachsen). Die Planänderung betrifft • den im Rahmen der Wiedernutzbarmachung des Kiessandtagebaus künftig zu erwarten-den Endstand des dauerhaft verbleibenden Tagebaurestgewässers bei 99,2 m NHN (mittlerer Endwasserstand), • die geringfügige Anpassung der Uferlinie im Süden und Osten des verbleibenden Tagebaurestgewässers und • die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes um 15 Jahre bis zum 31. März 2043. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 3. April 1998 planfestgestellt. Nach dem planfestgestellten Stand verbleibt im Kiessandtagebau Mörtitz ein Tagebaurestgewässer mit einem mittleren Endwasserstand bei 96,5 m NHN. Das Bergbauunternehmen beabsichtigt mit der Planänderung die Gewässerkontur gegenüber dem planfestgestellten Stand bis auf die geringfügige Anpassung von Teilen der Uferlinie beizubehalten.

Types:
Uvp

Tags: Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Bergbauindustrie ?

Region: Mörtitz

Bounding boxes: 12.621402740478517° .. 12.686119079589846° x 51.48881221383908° .. 51.50836851299987°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

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Issued: 2026-02-26

Modified: 2026-02-26

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