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Geflügelschlachterei Schönberg

Description: Die Firma Geflügelhof Weber GmbH & Co. KG in 08393 Schönberg, Hauptstraße 7, beantragte mit Datum vom 10. April 2025 gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) und den Nrn. 7.1.1.2 (V) und 7.2.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Legehennen am Standort 08393 Schönberg, Flurstücke 34/2 und 34/3 der Gemarkung Schönberg. Mit diesem Vorhaben soll die bereits vorhandene Geflügelschlachterei erweitert werden. Die geplanten Änderungen an der Schlachterei haben keinen Einfluss auf die genehmigte Lege-hennenhaltung (Tierbestand, Haltungsform, betriebliche Abläufe). Das beantragte Vorhaben bedurfte einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 2 Nummer 2 UVPG und Anlage 1 Nr. 7.13.2 UVPG in Verbindung mit § 7Abs. 2 UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Natur-schutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Umweltauswirkungen, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind daher nicht zu erwarten. Ebenso sind am Standort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Somit liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten der in Nr. 2.3 der Anlage 3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vor. Die standortbezogene Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der zur Verminderung der Beeinträchtigungen vorgesehenen Maßnahmen nicht als erheblich einzustufen sind. Dementsprechend besteht für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Sachsen/SMEKUL /Land/Sachsen/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Hauptverkehrsstraße ? Zwickau ? Huhn ? Schlachterei ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Geflügelfarm ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Tierbestand ? Genehmigungsverfahren ? Landschaftsschutzgebiet ? Überschwemmungsgebiet ? Wasserschutzgebiet ? Natura-2000-Gebiet ? Schutzziel ? Risikogebiet ?

Region: Schönberg

Bounding boxes: 12.45927° .. 12.5347302° x 50.85176° .. 50.8938575°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-09-18

Modified: 2025-09-18

Time ranges: 2025-09-18 - 2025-09-18

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Status

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