Description: Gegenstand dieses Antrages ist das Lager für toxische Gase 1, das sich im Betriebsbereich 3 innerhalb des Chemieparks Leuna befindet und die Baunummer 2673 aufweist. In diesem soll die bereits genehmigte Menge zur Lagerung von Ammoniak und Chlorwasserstoff erweitert werden. Die Anlagen wurden erstmalig durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt auf dem Betriebsbereich 3 am 20.02.2008 immissionsschutzrechtlich genehmigt (Az.: 402.4.4-4408-2.1/2350). Im Rahmen dieses Antrages sind folgende Änderungen geplant: -Erhöhung der Gesamtlagermenge des zu lagernden Ammoniaks von 25.000 kg auf 33.000 kg; -Erhöhung der Gesamtlagermenge von Chlorwasserstoff von 18.400 kg auf 30.000 kg; -keine Lagerung mehr von Arsin/ Arsingemischen (bisher 80 kg). Die Lagerung erfolgt in Fässern (bis 1.000 l) sowie Gasflaschen (< 150 l) innerhalb bauartzugelassener Lagercontainer für brennbare, giftige und sehr giftige Gase. Die Anlage dient aus-schließlich als Zwischenlager; Füll-, Umfüll- oder sonstige Arbeiten an den Behältern werden nicht durchgeführt. Zur Realisierung der beantragten Mengenerhöhung ist die Erweiterung der bestehenden zehn Lagercontainer um zwanzig zusätzliche Container vorgesehen, sodass künftig maximal 30 Einzelcontainer verfügbar sind. Dadurch wird die erforderliche zusätzliche Lagerkapazität für Ammoniak und Chlorwasserstoff geschaffen. Die Aufstellung der zusätzlichen Container erfolgt südlich der bestehenden Lageranlage. Die Lagerung der Druckgasbehälter mit Ammoniak und Chlorwasserstoff erfolgt ausschließlich im Freien gemäß den Vorgaben der TRGS 510. Die Lagerbereiche sind offen ausgeführt und verfügen über eine natürliche Belüftung. Aufgrund der offenen Bauweise und der freien Anströmung durch Wind ist eine Ansammlung gefährlicher Stoffkonzentrationen nicht zu erwarten. Die Lagerung der Fässer für Ammoniak, Chlor, Chlorwasserstoff und Schwefeldioxid erfolgt in dreiseitig geschlossenen, bauartzugelassenen Containern. Ein Container umfasst zwei Lagersegmente und ermöglicht die Lagerung von insgesamt vier liegenden oder stehenden Fässern auf einer Ebenen. Die Container sind zur Außenaufstellung geeignet und für die Lagerung wassergefährdender, giftiger oder ätzender Stoffe zugelassen. Auf dem Anlagengelände wird sowohl Vollgut als auch Leergut gelagert. Die von den Kunden zurückgelieferten Flaschen müssen aus Sicherheitsgründen geringe Restmengen (5 % des maximalen Vollinhaltes) enthalten.
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Tags: Leuna ? Arsenwasserstoff ? Linde ? Sachsen-Anhalt ? Ammoniak ? Chlor ? Chlorwasserstoff ? Wind ? Schwefeldioxid ? Transportbehälter ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Zwischenlagerung ? Toxische Substanz ? Wassergefährdende Stoffe ? Arbeit ?
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License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-08-26
Modified: 2026-08-26
Last harvest: 07.09.2026 00:23
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