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Schwenk Zement GmbH & Co. KG_(Mono)Deponie DK I_Antrag auf Planfeststellung

Description: Die Schwenk Zement GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer (Mono)Deponie für bei der Zementherstellung anfallenden Vorwärmerkalk zzgl. Nebenanlagen. Die geplante Deponie ist gemäß der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) der Deponieklasse I zuzuordnen. Zur Entscheidung über dieses Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 KrWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) und §§ 72 bis 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ein Planfeststellungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. In dem beantragten Planfeststellungsbeschluss werden andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen rechtsgestaltend mit geregelt. Das Plangebiet betrifft Flächen eines ehemaligen Zementwerkstandortes bzw. Kalksteintagebaus auf Flur 14 und 15 der Gemarkung Nienburg. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Der geplante Deponiestandort liegt unmittelbar westlich zur Bahnlinie Bernburg-Calbe und wird über die Zufahrtsstraße „Am alten Wasserwerk“ erschlossen. Die Entfernung von der geplanten Deponie zur nächstgelegenen Wohnbebauung „Am Steinbruch“ beträgt mindestens 80 m und zur „Lange Straße“ (jenseits der Bahnlinie) im Minimum 170 m. Die Deponie der Deponieklasse I soll eine Fläche von ca. 6,5 ha zzgl. Bedarfsflächen für notwendige Infrastruktur und Nebenanlagen einnehmen und in zwei Verfüllabschnitte gegliedert sein. Das Volumen des Deponiekörpers wird insgesamt mit 600.000 m³ beantragt. Über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren sollen ca. 600.000 Tonnen sog. Vorwärmerkalk (Abfall aus der Zementherstellung) eingelagert werden. Die Höhe der Deponie wird nach Abschluss der Verfüllung und Realisierung der Oberflächenabdichtung sowie Rekultivierungsschicht ca. 12 m über Geländeoberkante betragen. Der Landkreis Salzlandkreis ist als Untere Abfallbehörde für die Durchführung des gemäß § 35 Abs. 2 KrWG erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sowohl als Anhörungsbehörde als auch als Planfeststellungsbehörde im Sinne von § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Zement ? Sachsen-Anhalt ? Schienenweg ? Planfeststellung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Wohngebäude ? Verfüllung ? Deponie ? Steinbruch ? Zementherstellung ? Deponieverordnung ? Planfeststellungsverfahren ? Wasserversorgungsanlage ? Deponieabdichtung ?

Region: Nienburg (Saale)

Bounding boxes: 11.6584409° .. 11.8826413° x 51.7875495° .. 51.8810155°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-10-10

Modified: 2025-10-10

Time ranges: 2025-10-10 - 2025-10-10

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