Description: Tierhaltung ist Teil der Landwirtschaft. Dieser Wirtschaftszweig leistet einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Brandenburg und trägt wesentlich zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume bei. Wer Tierhaltung als wirtschaftliches Betätigungsfeld betreibt, muss sich ökonomischen Rahmenbedingungen und dem Wettbewerb stellen. Verbraucher in Brandenburg möchten mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln versorgt werden, möglichst aus der eigenen Region. Das gilt auch für Fleisch und andere tierische Produkte. Es gibt klare rechtliche Vorgaben, wie die Tiere zu halten sind (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung). Diese Vorgaben sind durch alle Tierhalter einzuhalten. Tierhaltung ist Teil der Landwirtschaft. Dieser Wirtschaftszweig leistet einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Brandenburg und trägt wesentlich zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume bei. Wer Tierhaltung als wirtschaftliches Betätigungsfeld betreibt, muss sich ökonomischen Rahmenbedingungen und dem Wettbewerb stellen. Verbraucher in Brandenburg möchten mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln versorgt werden, möglichst aus der eigenen Region. Das gilt auch für Fleisch und andere tierische Produkte. Es gibt klare rechtliche Vorgaben, wie die Tiere zu halten sind (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung). Diese Vorgaben sind durch alle Tierhalter einzuhalten. 1) Legenhennen, Gänse, Enten, Truthühner Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS): Größenstruktur, sozialökonomische Betriebstypen sowie Statistisches Bundesamt: Rechtsform und Erwerbscharakter der landwirtschaftlichen Betriebe im Land Brandenburg 2023 Differenzen zur Auswertung des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) sind hier unvermeidbar! 1) Legenhennen, Gänse, Enten, Truthühner Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS): Größenstruktur, sozialökonomische Betriebstypen sowie Statistisches Bundesamt: Rechtsform und Erwerbscharakter der landwirtschaftlichen Betriebe im Land Brandenburg 2023 Differenzen zur Auswertung des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) sind hier unvermeidbar! Die Schlachtmenge der gewerblichen Schlachtung von Tieren inländischer Herkunft schließt die Schlachtmenge der Tiere ausländischer Herkunft ein 1 Kälber = bis zu 8 Monaten 2 Jungrinder = mehr als 8 aber höchstens 12 Monate - Diese Kategorie wurde bisher bei Bullen bzw. weiblichen Rindern erfasst. 3 ohne Hausschlachtungen Quelle: Statistisches Bundesamt (GENESIS-Online): Schlachtungen und Fleischerzeugung im Land Brandenburg, 2025 Die Schlachtmenge der gewerblichen Schlachtung von Tieren inländischer Herkunft schließt bis einschließlich 2023 die Schlachtmenge der Tiere ausländischer Herkunft ein 1 ohne Hausschlachtungen 2 Lämmer: Schafe, die jünger als 12 Monate sind. Quelle: Statistisches Bundesamt (GENESIS-Online): Schlachtungen und Fleischerzeugung im Land Brandenburg, 2025 Die Schlachtmenge der gewerblichen Schlachtung von Tieren inländischer Herkunft schließt die Schlachtmenge der Tiere ausländischer Herkunft ein 1 Kälber = bis zu 8 Monaten 2 Jungrinder = mehr als 8 aber höchstens 12 Monate - Diese Kategorie wurde bisher bei Bullen bzw. weiblichen Rindern erfasst. 3 ohne Hausschlachtungen Quelle: Statistisches Bundesamt (GENESIS-Online): Schlachtungen und Fleischerzeugung im Land Brandenburg, 2025 Die Schlachtmenge der gewerblichen Schlachtung von Tieren inländischer Herkunft schließt bis einschließlich 2023 die Schlachtmenge der Tiere ausländischer Herkunft ein 1 ohne Hausschlachtungen 2 Lämmer: Schafe, die jünger als 12 Monate sind. Quelle: Statistisches Bundesamt (GENESIS-Online): Schlachtungen und Fleischerzeugung im Land Brandenburg, 2025 – = keine Angabe – = keine Angabe Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Viehbestände im Land Brandenburg am 3. November 2021 bis 2024, Schweine - Repräsentative Erhebung Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Viehbestände im Land Brandenburg am 3. November 2021 bis 2024, Schweine - Repräsentative Erhebung Wer Pferde halten will, hat dem zuständigen Veterinäramt die geplante Haltung nach Paragraph 26 der Viehverkehrsverordnung anzuzeigen. Das Veterinäramt vergibt dann die entsprechende Registriernummer für die Tierhaltung (HIT- Nummer). Nach Angaben der Tierseuchenkasse Brandenburg (Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit LAVG) ist die Anzahl der gemeldeten Pferde und der Pferdehalter in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen. Die Pferde werden vorwiegend zu Sport- und Freizeitzwecken gehalten; gleichzeitg ein eigenständiger und bedeutender Wirtschaftsfaktor. In der amtlichen Agrarstatistik der Landwirtschaftsbetriebe werden sie nicht mehr gesondert geführt (mit Einhufern Eseln, Maultieren und weiteren zusammen), da sie nur noch vereinzelt als Nutztiere eingesetzt werden. HINWEIS: Bis einschließlich 2022 haben die Pensionsstallbetreiber die eigenen und die eingestellten Tiere gemeldet. In 2023 wurde diese Vorgehensweise geändert. Seitdem muss jeder Pferdehalter die eigenen Tiere melden, unabhängig vom Standort der Pferde. Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Stand zur Jahreswende - Tierseuchenkasse 2025 Nachfolgend einige Zusatzinformationen der Verbände: Wer Pferde halten will, hat dem zuständigen Veterinäramt die geplante Haltung nach Paragraph 26 der Viehverkehrsverordnung anzuzeigen. Das Veterinäramt vergibt dann die entsprechende Registriernummer für die Tierhaltung (HIT- Nummer). Nach Angaben der Tierseuchenkasse Brandenburg (Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit LAVG) ist die Anzahl der gemeldeten Pferde und der Pferdehalter in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen. Die Pferde werden vorwiegend zu Sport- und Freizeitzwecken gehalten; gleichzeitg ein eigenständiger und bedeutender Wirtschaftsfaktor. In der amtlichen Agrarstatistik der Landwirtschaftsbetriebe werden sie nicht mehr gesondert geführt (mit Einhufern Eseln, Maultieren und weiteren zusammen), da sie nur noch vereinzelt als Nutztiere eingesetzt werden. HINWEIS: Bis einschließlich 2022 haben die Pensionsstallbetreiber die eigenen und die eingestellten Tiere gemeldet. In 2023 wurde diese Vorgehensweise geändert. Seitdem muss jeder Pferdehalter die eigenen Tiere melden, unabhängig vom Standort der Pferde. Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Stand zur Jahreswende - Tierseuchenkasse 2025 Nachfolgend einige Zusatzinformationen der Verbände: Hinweis: Das Land Brandenburg verfügt über keine eigenen Brütereien. Hinweis: Das Land Brandenburg verfügt über keine eigenen Brütereien.
Text(
Editorial,
)
Origins: /Land/Brandenburg/MLEUV
Tags: Schaf ? Land Brandenburg ? Pferd ? Schlachterei ? Berlin ? Brandenburg ? Schwein ? Geflügel ? Rind ? Tierhaltung ? Viehbestand ? Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ? Fleischproduktion ? Landwirtschaftlicher Betrieb ? Nutztier ? Agrarstatistik ? Arbeitsschutz ? Informationssystem ? Wirtschaftsentwicklung ? Tierisches Produkt ? Agrarbericht ? Ländlicher Raum ? Landwirtschaft ? Lebensmittel ? Verbraucherschutz ?
Region: Brandenburg
Bounding boxes: 11.26573192069808° .. 14.765701804175729° x 51.35902035179683° .. 53.55870151955478°
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Language: Deutsch
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