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Internationale Abkommen zur nuklearen Sicherheit

Description: Internationale Abkommen zur nuklearen Sicherheit Um die nukleare Sicherheit weltweit zu gewährleisten, sind zahlreiche Staaten internationalen Übereinkommen beigetreten. Wie funktionieren diese Übereinkommen und welche Rolle spielt das BASE dabei? Sicherheitsabkommen: CNS und Joint Convention Internationale Übereinkommen auf den Gebieten der nuklearen Sicherheit stärken die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Staaten und setzen Mindeststandards fest. Deutschland ist seit vielen Jahren Vertragsstaat bei zwei wichtigen nuklearen Sicherheitsabkommen: Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety – CNS) Die CNS zielt darauf ab, weltweit die Sicherheit ziviler Atomkraftwerke zu verbessern. Das Übereinkommen trat am 24. Oktober 1996 in Kraft. Deutschland ist seit dem 20. April 1997 Vertragspartei. Inzwischen sind 98 Staaten einschließlich der Europäischen Atomgemeinschaft ( EURATOM ) dem Übereinkommen beigetreten. Joint Convention Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle ( Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management and on the Safety of Radioactive Waste Management ). Die Joint Convention trat am 18. Juni 2001 in Kraft, Deutschland ist seitdem Vertragspartei. Inzwischen sind 91 Staaten einschließlich der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) dem Übereinkommen beigetreten. Ziele Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit ( CNS ) hat die Sicherheit in Atomkraftwerken weltweit im Blick, die sich auf dem Festland befinden und ausschließlich zur zivilen Erzeugung von Elektrizität in Betrieb sind. Die Joint Convention befasst sich mit der Sicherheit beim Umgang mit abgebrannten Brennelementen sowie radioaktiven Abfällen und deren Entsorgung. Die grundsätzlichen Ziele beider Übereinkommen sind: Erreichen und Beibehaltung eines weltweit hohen Sicherheitsstandards Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen mögliche radiologische Gefahren Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen und die Milderung solcher Folgen, falls sie dennoch eintreten. Wie wird das Umsetzen der Ziele verfolgt? Sowohl die Convention on Nuclear Safety als auch die Joint Convention kontrollieren die Umsetzung und die Einhaltung ihrer Ziele mit einem Prozess der gegenseitigen Überprüfung. Dadurch werden Anreize und Anregungen zur weiteren Verbesserung in den beteiligten Vertragsstaaten gegeben. Über Sanktionen verfügen diese internationalen Übereinkommen nicht. Staaten, die Vertragsparteien der CNS oder der Joint Convention sind, verpflichten sich im Wesentlichen zu folgenden Maßnahmen: Umsetzung international anerkannter Standards in nationales Recht Regelmäßige Berichterstattung über diese Umsetzung Teilnahme an der alle 3 Jahre stattfindenden Überprüfungstagung Durchführung von Nachbesserungen, um den Anforderungen des Übereinkommens zu entsprechen. Wie läuft der Überprüfungsprozess ab? Die Überprüfungsprozesse für die Convention on Nuclear Safety ( CNS ) und die Joint Convention sind vergleichbar und unterscheiden sich nur in einigen Details. Beide Prozesse werden kontinuierlich evaluiert und bei Verbesserungsbedarf angepasst. Bei beiden Übereinkommen mündet der Prozess in der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungstagung, bei der die Vertragsstaaten ihre Fortschritte und Maßnahmen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit präsentieren. Vorab erstellen alle Vertragsstaaten einen nationalen Bericht, der die relevanten Entwicklungen im Bereich der nuklearen Sicherheit darstellt. Anschließend haben alle Vertragsstaaten die Gelegenheit, Fragen zu den nationalen Berichten anderer Staaten zu stellen. Wann findet die nächste Überprüfungstagung zur CNS statt? Die 10. Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit wird vom 13. bis 24. April 2026 in Wien bei der IAEA stattfinden. Dies haben die Vertragsstaaten bei einem Organisationstreffen im September 2024 festgelegt. Den aktuellen nationalen Bericht Deutschlands sowie alle vorherigen Berichte Deutschlands finden Sie in deutscher Sprache auf der Internetseite des BMUKN. Im Rahmen der Überprüfungstagung werden Ländergruppen bestehend aus mehreren Mitgliedsstaaten gebildet, in denen detaillierte Diskussionen zur nuklearen Sicherheit in den einzelnen Vertragsstaaten stattfinden. Damit werden Anreize geschaffen, dass jeder Vertragsstaat seine Vorgehensweise zur Erfüllung der Pflichten aus dem Übereinkommen überdenkt und gegebenenfalls anpasst. Wann fand die letzte Überprüfungstagung zur Joint Convention statt? Die 8. Überprüfungstagung zur Joint Convention fand vom 17. bis 28. März 2025 bei der IAEO in Wien statt. Der 8. deutsche Länderbericht sowie alle vorherigen Länderberichte stehen in deutscher und englischer Sprache zum Download auf den Seiten des BMUKN bereit. Wann ist die nächste Überprüfungstagung zur Joint Convention? Die kommende 9. Überprüfungskonferenz wird vom 27. März bis 7. April 2028 bei der IAEA in Wien stattfinden. Die Vertragsparteien einigten sich außerdem auf folgenden Ablauf zur Vorbereitung der Überprüfungskonferenz: Einreichung der nationalen Berichte bis zum 27. Juli 2027, Einreichung der Fragen/Kommentare bis zum 26. November 2027 und Einreichung der Antworten bis zum 25. Februar 2028. Wie unterstützt das BASE die Übereinkommen? Das BASE unterstützt erforderliche Arbeiten für die CNS und die Joint Convention, die unter Federführung des BMUKN für Deutschland als Vertragsstaat vorgesehen sind: Erstellen des nationalen Berichts Auswertung nationaler Berichte anderer Vertragsstaaten Entwicklung von Fragen und Kommentaren an andere Vertragsstaaten Beantwortung von Fragen, die andere Vertragsstaaten an Deutschland richten Teilnahme an der Überprüfungstagung Im Rahmen der Convention on Nuclear Safety ( CNS ) arbeitet das BASE eng mit dem BMUKN zusammen, um den Überprüfungsprozess kontinuierlich zu verbessern. Arbeitsgruppe Joint Convention Die Arbeitsgruppe Joint Convention (AG JC) des Bundesumweltministeriums wirkt an allen erforderlichen Arbeiten ― von Erstellung des nationalen Berichts bis Vorbereitung der Teilnahme Deutschlands an der Überprüfungstagung ― maßgeblich mit. Das BASE stellt zwei Mitarbeitende an der AG JC. Neben dem BASE sind die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden mehrerer Bundesländer sowie GRS , BGE , BGZ , Öko Institut und Brenk Systemplannung in die AG JC einbezogen. Die beiden Mitglieder des BASE sind jeweils einem länderspezifischem Review-Team zugeordnet, deren Berichte sie prüfen und fachliche Rückfragen formulieren. Im Anschluss an die Überprüfungskonferenz wird der gesamte Prozess in der AG JC evaluiert, um Erkenntnisse aus den Diskussionen in den Ländergruppen sowie Verbesserungsvorschläge für den nächsten Zyklus zu identifizieren und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Dies betrifft sowohl den Überprüfungsprozess der Joint Convention im Allgemeinen als auch die Weiterentwicklung der Prozesse der AG JC während der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Überprüfungszyklus. Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety – CNS) Die CNS zielt darauf ab, weltweit die Sicherheit ziviler Atomkraftwerke zu verbessern. Das Übereinkommen trat am 24. Oktober 1996 in Kraft. Deutschland ist seit dem 20. April 1997 Vertragspartei. Inzwischen sind 98 Staaten einschließlich der Europäischen Atomgemeinschaft ( EURATOM ) dem Übereinkommen beigetreten. Joint Convention Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle ( Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management and on the Safety of Radioactive Waste Management ). Die Joint Convention trat am 18. Juni 2001 in Kraft, Deutschland ist seitdem Vertragspartei. Inzwischen sind 91 Staaten einschließlich der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) dem Übereinkommen beigetreten. Wann fand die letzte Überprüfungstagung zur Joint Convention statt? Die 8. Überprüfungstagung zur Joint Convention fand vom 17. bis 28. März 2025 bei der IAEO in Wien statt. Der 8. deutsche Länderbericht sowie alle vorherigen Länderberichte stehen in deutscher und englischer Sprache zum Download auf den Seiten des BMUKN bereit. Wann ist die nächste Überprüfungstagung zur Joint Convention? Die kommende 9. Überprüfungskonferenz wird vom 27. März bis 7. April 2028 bei der IAEA in Wien stattfinden. Die Vertragsparteien einigten sich außerdem auf folgenden Ablauf zur Vorbereitung der Überprüfungskonferenz: Einreichung der nationalen Berichte bis zum 27. Juli 2027, Einreichung der Fragen/Kommentare bis zum 26. November 2027 und Einreichung der Antworten bis zum 25. Februar 2028.

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Tags: Wien ? Elektrische Energie ? Radioaktiver Abfall ? Deutschland ? Nukleare Entsorgung ? Gewährleistung ? Kernkraftwerk ? Sicherheitsnorm ? Nationales Recht ? Übereinkommen über nukleare Sicherheit ? Nukleare Sicherheit ? Landfläche ? Handlungsempfehlung ? Arbeit ?

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