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Zur Entscheidung des niedersächsischen Umweltministeriums betreffend Endlager Konrad

Description: Zur Entscheidung des niedersächsischen Umweltministeriums betreffend Endlager Konrad Pressemitteilung Stand: 21.12.2023 Zur heutigen Entscheidung des Niedersächsischen Umweltministeriums, die 2002 von ihm erteilte und heute bestätigte Genehmigung des Endlagers Konrad aufrecht zu erhalten, erklärt BASE -Präsident Wolfram König: „Dem BASE liegen als atomrechtliche Aufsicht keine Hinweise auf Sicherheitsdefizite bei Schacht Konrad vor. Schacht Konrad muss aus technischer Sicht stets auf dem aktuellen Sicherheitsniveau gehalten werden. Dies muss durch den Betreiber , der Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) mbH , gewährleistet werden. Darüber hinaus wird die Anlage von unabhängigen Behörden kontinuierlich überwacht. Fachlich ist die Entscheidung des Landes Niedersachsen daher folgerichtig.“ Zur Einordung: Das Endlager Konrad, ein ehemalige Eisenerz-Bergwerk, verfügt seit 2002 über einen Planfeststellungsbeschluss und ist das erste nach den strengen Anforderungen des Atomrechts genehmigte Endlager in Deutschland. Es wird betrieben durch die BGE mbH . Die Anlage wurde genehmigt durch das Land Niedersachsen. Der Betrieb wird durch das BASE für den Bund atomrechtlich und durch das Land Niedersachsen bergrechtlich und unabhängig voneinander beaufsichtigt. König betont: „Es ist gut, wenn Vorhaben im Hochrisikobereich kritisch hinterfragt werden. Wer ein Aus des Endlagers Konrad aus politischen Gründen fordert, muss sich allerdings auch der Frage stellen, wo die dauerhafte sichere Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland in einem vertretbaren Zeitraum erfolgen soll. Derzeit ist keine andere Endlagerlösung in tiefen geologischen Schichten für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in greifbarer Nähe. Ohne ein sicheres Endlager Schacht Konrad müssten diese Abfälle über etliche Jahrzehnte weiter in obertägigen Zwischenlagern aufbewahrt werden. Für solch eine dauerhafte Lagerung sind die Behälter nicht ausgelegt“, so König. „Dieses würde ein erhebliches Sicherheitsrisiko bedeuten können.“ Ein wichtiges Kriterium für die Endlagerung ist, dass die radioaktiven Abfälle keine Verbindung zum Grundwasser haben. Diese Gegebenheiten sind bei Konrad erfüllt, da große Schichten aus Tongestein die Grube gegen Grundwasser abdecken. Selbstverständlich sind wie in anderen Bergwerken aber auch in der Schachanlage Konrad Wässer anzutreffen. Bei einem Teil des Wassers handelt es sich um bis zu 150 Millionen Jahre alte fossile Wässer, die bei der unvollständigen Verdunstung bei der Entstehung der geologischen Struktur mit eingeschlossen wurden. Sie wurden in den Modellrechnungen zur Betrachtung der Langzeitsicherheit berücksichtigt. Der andere Teil des Wassers fließt aus oberflächennahen Gesteinsschichten über die während des Betriebs der Anlage notwendigerweise offenen Schächte zu und wird dort aufgefangen. Bei der späteren Stilllegung des Endlagers werden die Schächte wasserdicht verschlossen. Beides ist allerdings bekannt und kein spezielles Ereignis. Eindringendes Wasser ist nicht der Grund für Verzögerungen bei der Errichtung von Schacht Konrad. Ein solches Ereignis, bei dem 2012 (oder zu einem anderen Zeitpunkt) unerwartet Wasser in Konrad eingedrungen wäre, gab es nicht.

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Origin: /Bund/BASE/Website

Tags: Niedersachsen ? Wolfram ? Endlager Konrad ? Anlagengenehmigung ? Aufsichtsbehörde ? Endlagerung radioaktiver Abfälle ? Endlager ? Eisenerzbergbau ? Atomrecht ? Endlagerung ? Verdunstung ? Zwischenlagerung ? Bergwerk ? Pressemitteilung ? Fossiles Wasser ? Abfalllagerung ? Grundwasser ? Modellierung ? Stilllegung ? Gestein ? Sicherheitsmangel ?

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