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Grenzwerte beim Mobilfunk

Description: Grenzwerte beim Mobilfunk Um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu schützen, wurden Grenzwerte festgelegt. Sie beruhen auf Empfehlungen der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung " ( ICNIRP ) und der Strahlenschutzkommission ( SSK ). Sie wurden mit dem Ziel entwickelt, vor den wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Die Grenzwerte sind auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der "Verordnung über elektromagnetische Felder" ( 26. BImSchV ) festgelegt. Die Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz erzeugen. Sie trat 1997 in Kraft und wurde 2013 überarbeitet. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder veröffentlicht, die einen einheitlichen Vollzug durch die Behörden bezwecken, aber auch von Betreibern oder Betroffenen als Mindestanforderungen herangezogen werden können. Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen Die öffentlichen Mobilfunknetze stellen Mobilfunkdienste ( GSM , LTE und 5G ) in unterschiedlichen Sendefrequenzbereichen bereit. Der menschliche Körper nimmt hochfrequente elektromagnetische Felder in Abhängigkeit von der Frequenz in unterschiedlichem Maße auf. Die Grenzwerte in der 26. BImSchV sind deshalb frequenzabhängig. Grenzwerte Netz Frequenzbereich in Megahertz [ MHz ] Elektrische Feldstärke in Volt pro Meter [ V/m ] Magnetische Feldstärke in Ampere pro Meter [ A/m ] GSM um 900 41 0,11 um 1.800 58 0,16 LTE um 800 39 0,10 um 1.800 58 0,16 um 2.600 61 0,16 5G um 700 37 0,10 um 2.000 61 0,16 um 3.600 61 0,16 Aus den in der Tabelle angegebenen Grenzwerten ergeben sich Werte für die Leistungsdichte, die nicht überschritten werden sollen. Diese betragen für die verschiedenen Mobilfunknetze in etwa: Werte für die Leistungsdichte, die nicht überschritten werden sollen Netz Frequenzbereich in Megahertz [ MHz ] Leistungsdichte in Watt pro Quadratmeter [W/m²] GSM um 900 4,5 um 1.800 9 LTE um 800 4 um 1.800 9 um 2.600 10 5G um 700 3,75 um 2.000 10 um 3.600 10 Wenn eine Mobilfunksendeanlage mehrere Dienste oder Frequenzen nutzt, müssen die Immissionen gemeinsam bewertet werden. Auch hierbei ist die Frequenzabhängigkeit der Grenzwerte zu berücksichtigen. Strahlenschutz bei mobilen Endgeräten Die mobilen Endgeräte fallen nicht unter die Regelungen der 26. BImSchV . Der Schutz der Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer von mobilen Endgeräten wird im Rahmen der Produktsicherheit geregelt. Um gesundheitlich relevante Wirkungen der Felder von Handys, Smartphones und ähnlichen Produkten auszuschließen, soll die beim Betrieb auftretende Energie- beziehungsweise Leistungsaufnahme im Körper festgelegte Höchstwerte nicht übersteigen. Als Maß dient die Spezifische Absorptionsrate ( SAR ), angegeben in Watt pro Kilogramm. Entsprechend den Leitlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ), den Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission ( SSK ) und der EU -Kommission soll die SAR maximal 2 Watt pro Kilogramm betragen, wenn sie lokal über ein Körpergewebevolumen mit einer Masse von 10 Gramm im Kopf oder im Körperrumpf gemittelt wird. Stand: 19.02.2024

Types:

Origins: /Bund/BfS/Website

Tags: Smartphone ? Mobiltelefon ? Gesundheitsgefährdung ? Elektromagnetisches Feld ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Nichtionisierende Strahlung ? Sechsundzwanzigste BImSchV ? Immissionsdaten ? Strahlenschutz ? Gesundheitsschutz ? Immissionsschutz ? Mensch ? Produktsicherheit ? Bund-Länder-Zusammenarbeit ? Stationäre Anlage ? Spezifische Absorptionsrate ? Grenzwert ? Mobilfunk ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2024-02-19

Time ranges: 2024-02-19 - 2024-02-19

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