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Grenzwerte für ortsfeste Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen

Description: Grenzwerte für ortsfeste Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Die Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) festgelegt. Sie basieren auf den wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen der Felder. Die Grenzwerte gelten für Orte, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Bisher wird elektrische Energie meist über Hochspannungsleitungen, in denen Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz ( Hz ) fließt, vom Kraftwerk zum Verbraucher transportiert. Aufgrund der Energiewende sind in Deutschland auch Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsanlagen ( HGÜ ) geplant. Grenzwerte für Anlagen der Stromversorgung gemäß der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) Anlagentyp Elektrische Feldstärke E (Kilovolt pro Meter) Magnetische Flussdichte B (Mikrotesla) HGÜ (0 Hz ) - 500 a Niederfrequenzanlage (50 Hz ) 5 100 a Seit der Änderung der 26. BImSchV im Jahr 2013 gibt es auch Regelungen für die Immissionen von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsanlagen. Die Begrenzung ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von elektronischen Implantaten durch statische Magnetfelder vermieden werden. Die 26. BImSchV stammt aus dem Jahr 1996 und wurde im Jahr 2013 geändert. Außer den Grenzwerten enthält die Verordnung auch Anforderungen zur Vorsorge . Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder veröffentlicht. Diese dienen den Behörden als Grundlage für einen einheitlichen Vollzug und können auch von Betreibern und Betroffenen als Mindestanforderungen herangezogen werden. Grundlagen der Grenzwerte Niederfrequente Felder Treffen niederfrequente elektrische oder magnetische Felder auf den menschlichen Körper, werden im Gewebe elektrische Felder und Ströme erzeugt. Werden bestimmte – frequenzabhängige – Wirkungsschwellen überschritten, werden Nerven- und Muskelzellen akut gereizt. Die Grenzwerte sind so festgelegt, dass die im Körper entstehenden Felder unterhalb der Wirkungsschwellen bleiben. Sie begrenzen die außerhalb des Körpers messbaren elektrischen und magnetischen Feldstärken und beziehen sich damit unmittelbar auf die Immissionen durch die Anlagen. Statische Felder Gesundheitswirkungen statischer Felder, die unmittelbar auf biologische Effekte zurückzuführen sind, sind nur bei sehr hohen Magnetfeldstärken bekannt. Mitunter stellen aber bereits schwächere Magnetfelder ein mittelbares Risiko dar, weil sie Kräfte auf magnetische Objekte ausüben und Implantate beeinflussen können. Der Grenzwert für statische Magnetfelder wurde deshalb so festgelegt, dass auch Beeinflussungen von Implantaten vermieden werden. Für statische elektrische Felder wurde kein Grenzwert festgelegt. Einhaltung der Grenzwerte Die Grenzwerte für 50- Hertz -Felder gelten für Orte, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Dazu gehören: Wohnungen Arbeitsstätten Schulen und Krankenhäuser. Niederfrequenzanlagen, die den Anforderungen der 26. BImSchV unterliegen, müssen so errichtet und betrieben werden, dass die Grenzwerte an diesen Orten auch bei höchster betrieblicher Auslastung der Anlagen eingehalten werden. Dabei sind auch andere Immissionsquellen (zum Beispiel andere Niederfrequenzanlagen) zu berücksichtigen. Gleichstromanlagen müssen den Magnetfeldgrenzwert an Orten einhalten, an denen sich Menschen vorübergehend oder dauerhaft aufhalten können. Maßgeblich ist jeweils die bestimmungsgemäße Nutzung eines Ortes. Die Verantwortung dafür, dass die Grenzwerte in der Praxis eingehalten werden, tragen die Betreiber der Stromnetze. DIN-Normen Neben den gesetzlichen Regelungen sind in verschiedenen DIN-Normen technische Details zur Ausführung von Hochspannungsleitungen festgelegt. Sie schreiben zum Beispiel Mindestabstände zwischen spannungsführenden Teilen von Hochspannungsleitungen und Gebäuden vor. Diese Festlegungen erfolgen jedoch vorrangig aus brandschutz- und betriebstechnischen Gründen und nicht aus Gründen des Strahlenschutzes. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 16.12.2025

Types:

Origins: /Bund/BfS/Website

Tags: Hochspannungsleitung ? Elektromagnetisches Feld ? Biologische Wirkung ? Elektrizität ? Stromversorgung ? Energiewende ? Sechsundzwanzigste BImSchV ? Deutschland ? Solarthermisches Kraftwerk ? Gesundheitliche Auswirkungen ? Stromnetz ? Gebäude ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Strahlenschutz ? Krankenhaus ? Arbeitsplatz ? DIN-Norm ? Gesundheitsschutz ? Immissionsgrenzwert ? Immissionsschutz ? Mensch ? Schule ? Bund-Länder-Zusammenarbeit ? Magnetismus ? Grenzwert ? Schwellenwert ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2025-12-16

Time ranges: 2025-12-16 - 2025-12-16

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