Description: Bauartzulassung von Ionisationsrauchmeldern ( IRM ) Ionisationsrauchmelder ( IRM ) sind Rauchmelder, in denen aufgrund ihres Funktionsprinzips radioaktive Stoffe , vorwiegend Americium-241, mit Aktivitäten bis zu etwa 40 Kilobecquerel, verwendet werden. Gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) bedarf der Umgang mit Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, grundsätzlich einer Genehmigung. Solche Vorrichtungen können aber genehmigungsfrei betrieben werden, wenn diese nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 StrlSchG bauartzugelassen sind. Die zuständige Behörde für die Erteilung der Bauartzulassung ist das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ). Ionisationsrauchmelder ( IRM ) sind Rauchmelder, in denen aufgrund ihres Funktionsprinzips radioaktive Stoffe , vorwiegend Americium-241, mit Aktivitäten bis zu etwa 40 Kilobecquerel, verwendet werden. Ionisationsrauchmelder Quelle: Firma Apollo Funktionsweise Der radioaktive Stoff ist in der Regel auf einer inaktiven Trägerschicht (Folie aus Metall) aufgebracht und dort fest gebunden. Diese Strahlerfolie ist mittels Halterungen innerhalb des IRM–Gehäuses fest montiert. Die von der Folie emittierte Strahlung ionisiert die im IRM befindliche Luft, in der durch eine angelegte elektrische Spannung ein Ionisationsstrom erzeugt wird. Gelangen Brandaerosole über die Raucheintrittsöffnungen in den IRM , verändert sich die Stärke des Ionisationsstroms. Diese Veränderung wird elektronisch erfasst und führt bei Überschreiten eines Grenzwerts zur Auslösung eines Alarms. Die verschiedenen Modelle von Ionisationsrauchmeldern unterscheiden sich im Wesentlichen in der Zahl und Ausführung der Mess- und Referenzkammern sowie in der verwendeten Auswerteelektronik. Genehmigung bzw. Bauartzulassung IRM bedürfen als Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG entweder einer Genehmigung oder können genehmigungsfrei betrieben werden, wenn sie nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 StrlSchG bauartzugelassen sind. Die zuständige Behörde für die Erteilung der Bauartzulassung ist das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bauartzulassung Für die Erteilung einer Bauartzulassung für einen IRM müssen gemäß § 16 Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die Ortsdosisleistung darf im Abstand von 0,1 Meter von der berührbaren Oberfläche der Vorrichtung 1 Mikrosievert pro Stunde nicht überschreiten. Der radioaktive Stoff muss dicht umschlossen und berührungssicher abgedeckt sein. Auch im Brandfall muss der IRM ausreichend dicht bleiben, so dass es auch dann nicht zu unzulässigen Freisetzungen kommt. Die Nutzungsdauer der IRM wird in der Regel bereits durch die Hersteller auf zehn bis 15 Jahre beschränkt. Da der IRM während der Nutzungsdauer keiner behördlichen Kontrolle unterliegt, muss die Vorrichtung so ausgelegt sein, dass während der Nutzungsdauer außer der Dichtheitsprüfung durch den Hersteller nur die ggf. alle zehn Jahre erforderliche Dichtheitsprüfung nach § 25 Absatz 4 StrlSchV durchzuführen ist. Abweichende Regelungen können durch die Zulassungsbehörde im Zulassungsschein festgelegt werden. Einschränkungen bei der Zulassung Darüber hinaus darf eine Bauartzulassung nur erteilt werden, wenn die Aktivität des in die Vorrichtung eingefügten radioaktiven Stoffes das Zehnfache der Freigrenzen gemäß Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV nicht überschreitet. Für Americium-241 beträgt das Zehnfache der Freigrenze 100 Kilobecquerel. Das Gehäuse darf nur mit Spezialwerkzeug zerstörungsfrei demontiert beziehungsweise geöffnet werden können, so dass ein unbemerktes Entfernen der Strahlerfolie verhindert wird. Der Inhaber der IRM hat diese gemäß § 25 Absatz 5 StrlSchV nach Beendigung der Nutzung an den Zulassungsinhaber zurückzugeben. Ist dies nicht möglich, so ist die Vorrichtung an die Landessammelstelle oder an eine von der zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Die Bauartzulassung ermöglicht gemäß Anlage 3 Teil B Nr. 4. und 5. StrlSchV nur eine genehmigungsfreie Verwendung und Lagerung von IRM . Personen oder Unternehmen, die IRM ein- oder ausbauen beziehungsweise warten, benötigen eine Genehmigung auch bei Vorliegen einer Bauartzulassung. Freisetzung radioaktiver Stoffe bei normalen Betriebsbedingungen nicht möglich Die Freisetzung von radioaktiven Stoffen ist bei normalen Betriebsbedingungen nicht möglich. Aufgrund der sehr kleinen Dosisleistung in der Nähe eines IRM (siehe oben) und des Abstands der normalerweise an der Raumdecke angebrachten Rauchmelder von den Personen, die sich in Räumen mit IRM aufhalten, beträgt die Strahlenexposition für Personen der Bevölkerung nur einige zehn Mikrosievert pro Jahr. Verglichen mit der natürlichen Strahlenexposition , die in Deutschland im Durchschnitt etwa 2 Millisievert pro Jahr beträgt, ist das gesundheitliche Risiko bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch von IRM daher vernachlässigbar. Da die Eignung der Vorrichtung bei einer Bauartprüfung nur an einem einzelnen Baumuster überprüft wird, müssen alle später gefertigten Exemplare des IRM in ihren für den Strahlenschutz relevanten Merkmalen genau denen des Prüfmusters entsprechen. Aus diesem Grund ist ein Qualitätssicherungssystem durch den Hersteller zu betreiben, welches durch eine sachverständige Person kontrolliert wird. Diese sachverständige Person wird durch die Zulassungsbehörde bestimmt. Zuständigkeiten für die Erteilung einer Bauartzulassung Ein Antrag auf Erteilung einer Bauartzulassung für einen IRM ist beim BfS zu stellen. Im Verfahren der Bauartzulassung für einen IRM beteiligt das BfS die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ( BAM ). Zur Beurteilung der Dichtheit, der Werkstoffauswahl und der Konstruktion der Umhüllung des radioaktiven Stoffs sowie der Qualitätssicherung führt die BAM eine Reihe von speziellen Prüfungen durch. So wird auch die Temperaturbeständigkeit, die mechanische Festigkeit (Schlag-, Vibrations- und Fallprüfung) sowie die Dichtheit von IRM im Brandfall überprüft. Anwendungsgebiete von Ionisationsrauchmeldern Die Anwendung von IRM in Deutschland beschränkt sich zunehmend auf spezielle Aufgaben, wie zum Beispiel den Einsatz in extrem explosionsgefährdeten Bereichen auf Schiffen und ähnlichen Bereichen. Die mittlerweile technisch hochentwickelten optischen Rauchmelder sowie die Kombidetektoren können in vielen Anwendungsgebieten als alternative Rauchmeldesysteme eingesetzt werden und haben IRM in Deutschland in der Praxis oft verdrängt. In anderen Ländern ( z.B. Großbritannien, USA ) werden IRM dagegen noch verbreitet eingesetzt, auch in Privathaushalten. Stand: 06.05.2025
Origins: /Bund/BfS/Website
Tags: Gesundheitsgefährdung ? Großbritannien ? Bauartzulassung ? Strahlenschutzverordnung ? Strahlenschutzgesetz ? Dosisleistung ? USA ? Ortsdosisleistung ? Qualitätsmanagementsystem ? Strahlenexposition ? Strahlenschutz ? Metall ? Strahlung ? Qualitätsmanagement ? Radioaktiver Stoff ? Schiff ? Temperaturbeständigkeit ? Behördliche Kontrolle ? Grenzwert ? Privathaushalt ? Mittelwert ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-05-06
Time ranges: 2025-05-06 - 2025-05-06
BAM
http://www.bam.de/ (Webseite)Gesetz auf www.gesetze-im-internet.de (gemeinsames Projekt von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und juris GmbH) ansehen
http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/ (Webseite)Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ (Webseite)Accessed 1 times.