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Evakuierung als Schutzmaßnahme in einem radiologischen Notfall

Description: Evakuierung als Schutzmaßnahme in einem radiologischen Notfall In einem radiologischen Notfall kann es notwendig sein, Menschen zum Schutz ihrer Gesundheit aus dem unmittelbaren Umfeld des Geschehens in ein sicheres Gebiet zu evakuieren. Die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können im Ernstfall eine Evakuierung anordnen und leiten. Wenn sich in einem radiologischen Notfall kontaminierte Luftmassen (radioaktive Wolke) über einer Region befinden, bleibt man dort besser in Gebäuden. Das ist sicherer, als bei einer Evakuierung ungeschützt im Auto oder im Freien zu sein. Bei schweren radiologischen Notfällen wie etwa einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk oder bei einer Nuklearwaffen-Explosion können große Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden. Im unmittelbaren Umfeld des Geschehens kann die Strahlung so hoch werden, dass Menschen zum Schutz vor den radiologischen Folgen für ihre Gesundheit in ein sicheres Gebiet evakuiert werden müssen. Über sogenannte frühe Schutzmaßnahmen (früher Katastrophenschutzmaßnahmen genannt) wie Evakuierungen entscheiden die dafür zuständigen Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer . Sie planen die Maßnahmen und führen diese durch. Ordnen sie eine Evakuierung an, sind die Anweisungen der Katastrophenschutzbehörde und der Polizei stets zu befolgen. Damit eine Evakuierung für alle Betroffenen ohne Verzögerung ablaufen kann, ist es wichtig, im Ernstfall Ruhe zu bewahren. Das BfS hat eine wichtige Rolle, damit die anderen Behörden im Ernstfall richtig entscheiden können: In einem radiologischen Lagebild fasst es die zentralen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen und bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt. Das BfS empfiehlt darin die aus radiologischer Sicht notwendigen Schutzmaßnahmen. Wann wird evakuiert – und wann nicht? Aus Prognosen der Strahlenbelastung vor Durchzug von radioaktiven Luftmassen (radioaktive Wolke) bzw. aus Messungen nach dem Durchzug der Wolke kann die Strahlenbelastung für die Bevölkerung berechnet werden. Sogenannte Notfall-Dosiswerte legen für das deutsche Staatsgebiet fest, ab welcher zu erwartenden Strahlenbelastung aus radiologischer Sicht eine Evakuierung empfohlen wird. Unter Umständen ist es im radiologischen Notfall sicherer, im Haus zu bleiben: Während des Durchzugs einer radioaktiven Wolke ist es besser, sich in einem Gebäude aufzuhalten als bei einer Evakuierung ungeschützt im Auto oder im Freien zu sein. Auch im Fall einer Nuklearwaffen-Explosion ist der Aufenthalt in einem Gebäude in den ersten 24 bis 48 Stunden eine empfohlene Maßnahme. Bei einer Nuklearwaffen-Explosion entstehen viele kurzlebige Radionuklide , die sehr schnell zerfallen. Durch den schnellen Zerfall nimmt die Strahlenbelastung innerhalb von 48 Stunden etwa um den Faktor 100 ab. Wo wird evakuiert – und wo nicht? Die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer legen die Evakuierungsgebiete und Evakuierungsrouten fest. Wohin evakuiert wird, entscheiden ebenfalls die Katastrophenschutzbehörden vor Ort. Wie verhalte ich mich bei einer Evakuierung in einem radiologischen Notfall ? Bitte folgen Sie den Anweisungen der Katastrophenschutzbehörden. Evakuieren Sie sich erst, wenn Sie von den Behörden dazu aufgefordert werden. Informationskanäle im Notfall Einzelne Personen sollten nicht ungeplant selbst aufbrechen. Die Gefahr , eine höhere Dosis zu erhalten, ist größer, wenn man zum Beispiel bei Durchzug der radioaktiven Wolke mit dem Auto im Stau steht. Autos bieten nur einen geringen Schutz vor Gammastrahlung . Außerdem ist die Gefahr groß, dass über die Lüftung radioaktive Partikel ins Autoinnere gelangen und dann über die Atemluft in den Körper aufgenommen werden. Wenn Sie aufgefordert werden, mit Ihrem Privat-Fahrzeug das Gebiet zu verlassen, folgen Sie bitte den bekannt gegebenen Evakuierungsrouten. Sie führen in der Regel zu den Notfallstationen, die von Rettungskräften zum Beispiel in Turnhallen oder Gemeindehallen eingerichtet werden. Der Verkehr auf den Evakuierungsrouten wird von der Polizei geregelt. Für Personen ohne Kraftfahrzeuge werden von der Katastrophenschutzbehörde Fahrgelegenheiten (Busse, Bahn) bereitgestellt. In den betroffenen Gemeinden werden dafür Sammelstellen eingerichtet. Angehörige und weitere Personen in Schulen, Kitas oder Krankenhäusern werden gemeinsam evakuiert. In Planungsgebieten im Umkreis von Kernkraftwerken werden Informationsbroschüren der zuständigen Katastrophenschutzbehörden verteilt. Darin finden Sie Details zu Sammelstellen. Was mache ich, wenn meine Kinder nicht zuhause sind? Wenn Ihre Kinder im Kindergarten oder in der Schule sind, werden Sie von dort – zusammen mit Lehrer*innen oder Betreuer*innen - mit Bussen evakuiert. Sie können Ihre Kinder in den Notfallstationen wiedertreffen. Sollten Ihre Kinder nicht in derselben Notfallstation sein, können sie über die Registrierung in den anderen Stationen gefunden werden. Holen Sie Ihre Kinder nur dann aus Kindergarten oder Schule ab, wenn Sie hierzu ausdrücklich durch Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsagen aufgefordert werden. Wenn Ihre Kinder sich außer Haus befinden, aber nicht im Kindergarten oder der Schule, holen Sie Ihre Kinder ab und verlassen Sie das gefährdete Gebiet gemeinsam. Was muss ich beachten? Im Fall einer Evakuierung sollte man Dinge des täglichen Bedarfs, Kleidung, Medikamente, wichtige Papiere und Hygieneartikel mitnehmen. Daneben sollte man die Zahl sonstiger Gegenstände möglichst geringhalten. Ein Ratgeber des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ) gibt zahlreiche Tipps, wie man am besten vorsorgt. Beim Verlassen der Wohnung sollten Licht und elektrische Geräte bis auf den Kühlschrank nach Möglichkeit ausgeschaltet sein. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie die Lüftung aus. Stand: 26.11.2025

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Origins: /Bund/BfS/Website

Tags: Gammastrahlung ? Kindertagesstätte ? Arzneimittel ? Umweltauswirkung ? Kühlschrank ? Elektro- und Elektronikgeräte ? Gebäude ? Kernkraftwerk ? Kind ? Omnibus ? Papier ? Radionuklid ? Strahlenexposition ? Strahlenschutz ? Krankenhaus ? Gesundheitsschutz ? Kraftfahrzeug ? Lüftung ? Planungsgebiet ? Radioaktiver Stoff ? Staatsgebiet ? Schule ? Verkehr ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2025-11-26

Time ranges: 2025-11-26 - 2025-11-26

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