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Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ )

Description: Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ ) Kommt es zu einem radiologischen Notfall, tritt ein besonderer Krisenstab zusammen: das Radiologische Lagezentrum des Bundes. Fachleute aus unterschiedlichen Bundesbehörden und der GRS arbeiten in diesem Krisenstab unter der Leitung des Bundesumweltministeriums auf Bundesebene Hand in Hand. Das Radiologische Lagezentrum stellt unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung. Zudem koordiniert es radiologische Messungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung. Einsatzorganisationen, die vor Ort arbeiten, sind nicht Teil des Radiologischen Lagezentrums, sondern unterstehen den Innenministerien von Bund und Land sowie Landkreisen, Städten und Gemeinden. Kommt es zu einem radiologischen Notfall , arbeiten je nach Art des Notfalls Bundes- und Länderbehörden, Anlagenbetreiber und/oder Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Technische Hilfswerk ( THW ) der das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im In- und Ausland eng zusammen. Bei radiologischen Notfällen mit überregionalen Folgen für die Umwelt ist der Bund zuständig – dann tritt das Radiologische Lagezentrum des Bundes (kurz: RLZ ) unter Führung des Bundesumweltministeriums ( BMUV ) als besonderer Krisenstab zusammen. Überregionale Notfallszenarien wären zum Beispiel Unfälle in Kernkraftwerken sowohl im Inland (sofern diese noch nicht frei von Brennstäben sind) als auch im grenznahen oder fernen Ausland Unfälle in sonstigen kerntechnischen Anlagen im In- und Ausland, die keine Kernkraftwerke sind – beispielweise Zwischen- oder Endlager Satellitenabstürze, wenn radioaktives Material beteiligt ist. Anders ist dies bei lokalen und regionalen radiologischen Notfällen. Hier ist das Bundesland zuständig, in dem der Notfall eingetreten ist – wobei je nach Entwicklung der radiologischen Lage das Radiologische Lagezentrum des Bundes Zuständigkeiten übernehmen kann. Lokale/regionale Notfallszenarien , mit in der Regel regional begrenzten Folgen für die Umwelt innerhalb des Bundeslandes, in dessen Hoheitsbereich der Notfall geschieht, wären zum Beispiel Unfälle in inländischen kerntechnischen Anlagen Terroristische Akte Unfälle mit radioaktiven Quellen Transportunfälle Das BfS ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes. Was ist das Radiologische Lagezentrum des Bundes? Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ist ein besonderer Krisenstab, der nur temporär im Notfall vom Bundesumweltministerium einberufen und geleitet wird. Dieser Krisenstab ist dabei nicht an einem konkreten Ort anzutreffen. Er ist vielmehr ein Netzwerk der daran beteiligten Behörden und der GRS , die räumlich über Deutschland verteilt sind. Im Radiologischen Lagezentrum wird das Bundesumweltministerium bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ), von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ( GRS ) und vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ) unterstützt. In einem Notfall greifen alle beteiligten Behörden sowie die GRS auf ihre eigenen Infrastrukturen zurück. Das Bundesumweltministerium führt das Netzwerk technisch und organisatorisch im Krisenstab "Radiologisches Lagezentrum des Bundes" zusammen. Wie arbeitet das Radiologische Lagezentrum des Bundes? Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ist rund um die Uhr einsatzbereit. Dies wird über Rufbereitschaften sichergestellt. Nach einer Alarmierung des Radiologischen Lagezentrums arbeitet dieses rollenbezogen in einer Stabsstruktur. Die Fachleute des Radiologischen Lagezentrums erledigen ihre Aufgaben im Krisenfall von ihren jeweiligen Arbeitsorten aus in speziell dafür geschaffenen Stabsräumen, in denen der Krisenstab zusammen kommt, sowie in Lageräumen, in denen die Fachleute beispielsweise die Lage analysieren und das Lagebild erstellen. Der virtuelle Austausch untereinander erfolgt über elektronische Kommunikationsmedien. Die Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden und Institutionen auf Bundes- und Landesebene übt das Radiologische Lagezentrum regelmäßig, damit das Zusammenspiel in einem Notfall bestmöglich funktioniert. Einsatzorganisationen, die vor Ort arbeiten, sind nicht Teil des Radiologischen Lagezentrums, sondern unterstehen den Innenministerien von Bund und Land sowie Landkreisen, Städten und Gemeinden. Häufig stellen hier besondere Krisenstäbe die Einsätze sicher. Welche Aufgaben hat das Radiologische Lagezentrum des Bundes? In einem überregionalen radiologischen Notfall beruft das Bundesumweltministerium das Radiologische Lagezentrum ein. Das Radiologische Lagenzentrum übernimmt dann folgende Aufgaben: Gesetzliche Grundlage des Radiologischen Lagezentrums Das Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) vom 27. Juni 2017 regelt in § 106 die Einrichtung des Radiologisches Lagezentrums. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Wie funktioniert Notfallschutz? Welche Szenarien gibt es für den radiologischen Notfall ? Wer macht im Ernstfall was? Das BfS klärt auf - in Videos, Grafiken und Broschüren. Stand: 02.04.2025

Types:

Origin: /Bund/BfS/Website

Tags: Brennelement ? Strahlenschutzgesetz ? Umweltauswirkung ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Reaktorsicherheit ? Strahlenschutz ? Szenario ? Bundeskompetenz ? Kerntechnischer Unfall ? Radioaktiver Stoff ? Stadt ? Verkehrsunfall ? Katastrophenschutz ? Radioaktivität ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2025-04-02

Time ranges: 2025-04-02 - 2025-04-02

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