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Informationen und Anleitung zur Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister

Description: Informationen und Anleitung zur Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister Diese Anleitung enthält wichtige Informationen für die Beantragung von Dosisauskünften über das digitale Auskunftsportal des Strahlenschutzregisters. Für die Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister steht Ihnen das digitale Auskunftsportal unter https://ssr-auskunft.bfs.de zur Verfügung. Das digitale Auskunftsportal zur Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: https://ssr-auskunft.bfs.de Die Beantragung von Dosisauskünften nach dem Strahlenschutzgesetz ist grundsätzlich nur über dieses digitale Auskunftsportal des Strahlenschutzregisters möglich. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 173 Absatz 3 Strahlenschutzverordnung . Dies betrifft insbesondere Anträge, die von Strahlenschutzverantwortlichen, den weiteren in § 170 Absatz 5 Nummer 3 und 4 Strahlenschutzgesetz genannten Verpflichteten und Verantwortlichen sowie von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Anträge von Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich der zur eigenen Person gespeicherten Daten im Strahlenschutzregister. Diese können sowohl über das digitale Portal (empfohlen) als auch weiterhin per Brief, Fax oder E-Mail gestellt werden. Anfragen per Brief, Fax oder E-Mail können jedoch nur beantwortet werden, sofern die Identität der betroffenen Person zweifelsfrei nachgewiesen wird, z.B. durch Vorlage einer Kopie des SSR -Nummer-Zertifikats oder des Personalausweises. Voraussetzungen zur Nutzung des digitalen Auskunftsportals Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister werden grundsätzlich nur an berechtigte Personen bzw. Organisationen auf Grundlage von § 170 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz bzw. auf Grundlage von Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung erteilt. Für die Nutzung des digitalen Auskunftsportals müssen Sie sich bei der Anmeldung zunächst über ein staatlicherseits zur Verfügung gestelltes Nutzerkonto identifizieren. Als Unternehmen (Betrieb, Organisation, Behörde) benötigen Sie Zugang zum Mein Unternehmenskonto und als Identifikationsmittel ein ELSTER-Organisationszertifikat. Die Identifikation von Privatpersonen erfolgt über das BundID-Konto , wobei alle Identifikationsmittel mit mindestens substantiellem Vertrauensniveau zugelassen sind ( z.B. persönliches ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion). Weiterführende Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten ( Mein Unternehmenskonto bzw. BundID-Konto ). Gebühren für Dosisauskünfte aus dem Strahlenschutzregister Dosisauskünfte nach dem Strahlenschutzgesetz sind vorbehaltlich von Ausnahmen grundsätzlich gebührenpflichtig. Die rechtliche Grundlage hierzu bilden die Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz und die daraus abgeleitete Gebührenfestsetzung des Bundesamtes für Strahlenschutz. Die Gebühr setzt sich aus einer Basisgebühr pro Antrag und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person (mit oder ohne Zusatzrecherche in den nicht digitalisierten Altdatenarchiven) zusammen: Basisgebühr pro Antrag: 78,52 EUR Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage + Plausibilitätsprüfung): 12,72 EUR Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage + Plausibilitätsprüfung + Altdatenrecherche): 228,93 EUR Ausnahmen - Diese Dosisauskünfte sind gebührenfrei Auskünfte an zuständige Behörden nach § 170 Absatz 5 Nummer 1 Strahlenschutzgesetz, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 170 Absatz 5 Nummer 5 Strahlenschutzgesetz, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung im gemäß Artikel 12 Datenschutz-Grundverordnung beschriebenen Umfang Anleitung zur Nutzung des digitalen Auskunftsportals Stand: 30.10.2025

Types:

Origins: /Bund/BfS/Website

Tags: Atomgesetz ? Auskunftsrecht ? Strahlenschutzverordnung ? Strahlenschutzgesetz ? Strahlenschutz ? Gebühr ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2025-10-30

Time ranges: 2025-10-30 - 2025-10-30

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