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Welche Auflagen müssen Funkamateure bei ihren Anlagen erfüllen?

Description: Welche Auflagen müssen Funkamateure bei ihren Anlagen erfüllen? Freie Funkdienste sind für den Betrieb durch die Allgemeinheit zugelassen und weder anmelde- noch gebührenpflichtig ("Jedermannfunk"). Der CB-Funk (CB: Abkürzung für "Citizens' Band radio") ist einer der bekanntesten. Der Amateurfunk ist dagegen ein Experimentalfunk, bei dem Geräte und Antennen häufigen Änderungen unterliegen. Ortsfeste Amateurfunkanlagen oder ortsfeste Sendeanlagen für den CB-Funk müssen unter Umständen Anforderungen der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV ) und der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ( BEMFV ) erfüllen.

Types:

Origin: /Bund/BfS/Website

Tags: Elektromagnetisches Feld ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Sechsundzwanzigste BImSchV ? Sendeeinrichtung ? Funkdienst ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2022-07-21

Time ranges: 2022-07-21 - 2022-07-21

Status

Quality score

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