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Welche Regelungen existieren speziell zum Schutz der Träger aktiver Körperhilfen, zum Beispiel von Herzschrittmachern?

Description: Welche Regelungen existieren speziell zum Schutz der Träger aktiver Körperhilfen, zum Beispiel von Herzschrittmachern? Elektronische Geräte können empfindlicher auf hochfrequente elektromagnetische Felder reagieren als der menschliche Körper. Davon betroffen sind auch Träger von aktiven Körperhilfen wie z.B. Herzschrittmachern, Insulinpumpen und Cochlea-Implantaten. Die zulässigen Werte für aktive Körperhilfen ergeben sich aus DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011) und DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012). Für den besonders riskanten Frequenzbereich 9 Kilohertz bis 50 Megahertz gelten sie als Grenzwerte gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ( BEMFV ). Von Mobilfunksendeanlagen wird dieser Frequenzbereich allerdings nicht genutzt, allenfalls von Amateurfunkanlagen. Nach § 10 BEMFV müssen die Betreiber von ortsfesten Funkanlagen in einem Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 3 Gigahertz Schutzmaßnahmen für Träger aktiver Körperhilfen ergreifen, die sich in dem Bereich aufhalten, in dem die zulässigen Werte für aktive Körperhilfen nicht eingehalten werden (Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen). Die Maßnahmen sind zu dokumentieren. Falls der Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen über den von der Bundesnetzagentur festgelegten Sicherheitsabstand hinausreicht, wird er zusätzlich in der Standortbescheinigung ausgewiesen.

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Tags: Elektromagnetisches Feld ? Elektro- und Elektronikgeräte ? Mensch ? Grenzwert ? Mobilfunk ? Sicherheitsabstand ?

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Issued: 2026-01-30

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