Description: Wie werden die Kommunen bei der Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen beteiligt? Nach § 7a der Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 26. BImSchV) muss der Betreiber der Mobilfunksendeanlage bei der Standortplanung die betroffene Kommune anhören, d.h. er muss ihr rechtzeitig die Möglichkeit zur Erörterung geben und ihre Stellungnahme berücksichtigen. Zudem können Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung Einfluss auf die Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen nehmen.
Origins: /Bund/BfS/Website
Tags: Bauleitplanung ? Sechsundzwanzigste BImSchV ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Mobilfunk ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-06-11
Time ranges: 2025-06-11 - 2025-06-11
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