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Wie werden die Kommunen bei der Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen beteiligt?

Description: Wie werden die Kommunen bei der Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen beteiligt? Nach § 7a der Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 26. BImSchV) muss der Betreiber der Mobilfunksendeanlage bei der Standortplanung die betroffene Kommune anhören, d.h. er muss ihr rechtzeitig die Möglichkeit zur Erörterung geben und ihre Stellungnahme berücksichtigen. Zudem können Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung Einfluss auf die Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen nehmen.

Types:

Origins: /Bund/BfS/Website

Tags: Bauleitplanung ? Sechsundzwanzigste BImSchV ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Mobilfunk ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2025-06-11

Time ranges: 2025-06-11 - 2025-06-11

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