Description: Werden in Deutschland Lebensmittel und importierte Waren aus dem Unfallland überwacht? Ja. Zuständig für die Lebensmittelüberwachung in Deutschland sind die Bundesländer. Durch die Länder werden stichprobenartig Messungen von Lebensmitteln durchgeführt und eventuell erforderliche Maßnahmen ergriffen. Alle Lebensmittel, die aus einem Unfallland eingeführt werden, müssen mit einem Zertifikat bestätigen, dass ihre Kontamination unterhalb der gesetzlich geltenden Grenzwerte liegt. Die Europäische Union legt in einem Notfall Grenzwerte für die Kontamination von Lebensmitteln fest, die dann auch in Deutschland umgesetzt werden. Bis zu einer derartigen Festlegung gelten die Grenzwerte aus dem Allgemeinen Notfallplan des Bundes . Bei Verzehr von Lebensmitteln mit einer Kontamination unterhalb der Grenzwerte sind keine gesundheitlichen Folgen zu befürchten. Im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität ( IMIS ) werden regelmäßig auch in Deutschland erzeugte landwirtschaftliche Produkte wie zum Beispiel Milch, Gemüse, Getreide, Fleisch, Fisch möglichst nah beim Erzeuger sowie Trinkwasser kontrolliert. Die Messungen erfolgen in der Regel ebenfalls durch die Bundesländer. Im Nachgang des Reaktorunfalls in Tschornobyl (russ. Tschernobyl) 1986 wurden Grenzwerte für Cäsium-134 und Cäsium-137 festgelegt, die bis heute gelten.
Origins: /Bund/BfS/Website
Tags: Gemüse ? Getreide ? Tschernobyl ? Fisch ? Tschernobyl-Kernschmelzunfall ? Cäsium-137 ? Gesundheitliche Auswirkungen ? Radioaktivitätsüberwachung ? Ruß ? Agrarprodukt ? Informationssystem ? Notfallplan ? Lebensmittelkontamination ? Trinkwasser ? EU-Grenzwert ? Grenzwert ? Lebensmittel ? Lebensmittelüberwachung ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-05-28
Time ranges: 2025-05-28 - 2025-05-28
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für einen Allgemeinen Notfallplan des Bundes nach § 98 des Strahlenschutzgesetzes (ANoPl-Bund) (Öffnet neues Fenster)
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0301-0400/393-23(neu).pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Webseite)Accessed 1 times.