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Description: MERKBLATT Befahrungen der Schachtanlage Asse II Erläuterungen zu den Zutritts- und Besucherregelungen (Stand: September 2015) Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Befahrung der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betriebenen Schachtanlage Asse II wird für ein Höchstmaß an Sicherheit Sorge getragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfS und der Betriebsgesellschaft Asse-GmbH betreuen Sie gerne während Ihres Besuches der Anlage. Für eine Besucherbefahrung sind folgende Hinweise zu beachten. Anmeldung zur Befahrung Besucherbefahrungen finden montags bis freitags nur nach vorheriger Terminabsprache und Anmeldung statt. Die Teilnehmerzahl ist aus betrieblichen Gründen begrenzt. Einzelpersonen werden an eine Gruppe angehängt. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist zu empfehlen. Teilnehmen können Personen ab 16 Jahren. Für jede teilnehmende Person werden spätestens 10°Arbeitstage vor dem Befahrungstermin folgende Angaben* benötigt:        Vorname, Name u. ggf. Geburtsname Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort) Geburtstag u. -ort Personalausweis- bzw. Reisepass-Nummer und Gültigkeitsdatum Bekleidungsgröße Schuhgröße bei Minderjährigen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten * Hinweis zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes vertraulich behandelt und insbesondere nur für die Zwecke verarbeitet und genutzt, zu denen sie erhoben wurden. Mit der Übermittlung Ihrer Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung im beschriebenen Umfang ein. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Rechtliche Hinweise Bitte bedenken Sie, dass die Schachtanlage Asse II unter den Bedingungen des Berg- und Atomrechts geführt wird, daher gelten besondere Sicherheitsbestimmungen. In seltenen Fällen kann es zu kurzfristigen Absagen oder Änderungen der Befahrung kommen. Wir bitten Sie, uns dafür eine gut erreichbare Telefon-Nummer oder E-Mail-Adresse anzugeben. Bitte bringen Sie zur Grubenbefahrung ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personal- ausweis oder Reisepass, wie bei der Anmeldung angegeben) mit, damit Sie sich beim Sicherheitspersonal der Schachtanlage ausweisen können! Sie erhalten erst dann für den Aufenthalt auf dem Betriebsgelände einen Besucherausweis. Ablauf Treffpunkt ist um 11.30 Uhr in der Infostelle Asse (gegenüber der Schachtanlage, Parkplätze sind vor der Infostelle vorhanden). Nach einer Einführung ins Thema (ca. 60 Min.) erfolgt der Übergang zur Schachtanlage, dort Umkleiden (Bergmannskleidung) und Sicherheitsunterweisung, anschließend Befahrung unter Tage, danach Ausfahrt und erneutes Umkleiden. Der Abschluss ist in der Infostelle. Planen Sie für den gesamten Ablauf mindestens 5 Stunden ein. Situation unter Tage Zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit gehört, dass Sie sich einer Grubenfahrt gesundheitlich gewachsen fühlen. Die Fahrt unter Tage stellt eine nicht zu unterschätzende physische und psychische Belastung dar, unter anderem durch hohe Temperaturen (> 30°C), Dunkelheit, ungewohnte Geräusche sowie Lärm, teilweise räumliche Enge und vermehrte Staubentwicklung durch betriebliche Arbeiten. Besucherinnen und Besucher sollten dafür über die entsprechende körperliche Belastbarkeit und Beweglichkeit verfügen. Während der Befahrung sind einige Strecken zu Fuß zurückzulegen. Dabei ist ein sog. Sauerstoffselbstretter (wird zur Verfügung gestellt) mitzuführen, der ca. 5 kg wiegt. Einschränkungen Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nicht an einer Befahrung teilnehmen dürfen Schwangere oder Personen, die an folgenden gesundheitlichen Einschränkungen leiden:          Versehrtheit oder Behinderung bzw. Beeinträchtigung des Bewegungsapparates krankhafte Furcht vor bzw. in geschlossenen Räumen (Klaustrophobie) Anfallsleiden (Epilepsie) Bronchialasthma bzw. schwere Atemwegserkrankungen Herzerkrankungen (insbesondere Angina pectoris) Folgen eines Herzinfarkts oder bei Rhythmusstörungen Folgen eines Hirnschlags (Apoplex) erheblicher Bluthochdruck (Hypertonie) ausgeprägte Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) Wir weisen darauf hin, dass im Regelfall nicht mit sofortiger ärztlicher Hilfe zu rechnen ist. Bitte im Zweifel vorab einen Arzt um Rat fragen. Wegen fehlender Reinigungsmöglichkeiten sollten unter Tage keine Kontaktlinsen getragen werden, eine Brille ist zu bevorzugen. Betriebliche Vorgaben Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände und die Befahrung erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden wird soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen. Auf dem Betriebsgelände sind Hinweis- und Gebotsschilder zu beachten und die Anweisungen des Begleitpersonals sind zu befolgen. Vor und während der Besucherbefahrung ist der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln untersagt. Unter Tage sowie in allen Gebäuden besteht striktes Rauchverbot. Sie erhalten vor der Grubenfahrt entsprechende Kleidung und Ausrüstung (Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Grubenlampe, Sauerstoffselbstretter, Dosimeter). Zum Gebrauch der Schutzausrüstung erhalten Sie vor der Befahrung eine Einweisung. Kontakt: Bundesamt für Strahlenschutz INFO ASSE Am Walde 1 38319 Remlingen Telefon: 05336 9489007 Telefax: 05336 89494 E-Mail: info-asse@bfs.de Internet: www.asse.bund.de

Types:
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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Endlager Asse ? Alkohol ? Dosimetrie ? Parkplatz ? Staubemission ? Arbeitslärm ? Atomrecht ? Gebäude ? Gewährleistung ? Ratte ? Strahlenschutz ? Atemwegserkrankung ? Datenverarbeitung ? Haftung ? Lärmbelastung ? Wald ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

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Language: Deutsch

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