Description: STRAHLENTHEMEN Mobilfunk Drahtlose Informationsübertragung und mobile Kommu- nikation sind heute eine Selbstverständlichkeit. Mit Hilfe hochfrequenter elektromagnetischer Felder werden Tele- fonate, Bilder, Musik, Internetdaten und andere Informa- tionen übertragen. Unter den verschiedenen Funktechno- logien, die zur Informationsübertragung genutzt werden, ist der Mobilfunk neben Rundfunk und Fernsehen am weitesten verbreitet. Grundlage der Mobilfunkversorgung ist ein möglichst flä- chendeckendes Netz von sogenannten Funkzellen. Eine Funkzelle ist ein mehr oder weniger großes Gebiet, z. B. innerhalb einer Gemeinde, das von einer ortsfesten Mobil- funksendeanlage (Basisstation) versorgt wird. Die Mobil- funksendeanlage kommuniziert mit Hilfe hochfrequenter elektromagnetischer Felder mit den mobilen Endgeräten (z. B. Handys, Datenkarten für Laptops). Die maximal ab- gestrahlte Leistung einer ortsfesten Mobilfunksendeanlage richtet sich unter anderem nach der Größe der jeweiligen Funkzelle: Je kleiner die Funkzelle, desto kleiner ist in der Regel die abgestrahlte Leistung. Die aktuell abgestrahlte Leistung kann mit der Anzahl der gleichzeitig über diese Anlage abgewickelten Verbindungen variieren. Derzeit werden für den Mobilfunk der GSM (Global Sys- tem for Mobile Communications), der UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) und der LTE (Long Term Evolution) Standard eingesetzt. Mit UMTS und LTE ist eine deutlich höhere Datenübertragungsrate als mit dem GSM-System erreichbar. Die Übertragungsverfahren der UMTS- und der LTE-Tech- nik unterscheiden sich grundsätzlich von dem der GSM- Technik. Im GSM-System nutzen benachbarte Funkzellen unterschiedliche Frequenzbereiche, da sich die Gesprä- che sonst gegenseitig stören würden. Um die Zahl der in einer Zelle gleichzeitig möglichen Gespräche zu erhöhen, wird das sogenannte Zeitschlitzverfahren angewandt, bei dem ein Funkkanal von bis zu acht Nutzern abwechselnd genutzt wird. Dagegen nutzen im UMTS- und im LTE- System mehrere Teilnehmer des Netzes das gleiche Fre- quenzband. Die einzelnen Verbindungen werden durch einen Schlüssel identifiziert oder durch eine zeitlich vari- able Zuweisung von unterschiedlichen Teilbereichen des insgesamt zur Verfügung stehenden Frequenzbandes von einander abgegrenzt.nachgewiesenen nichtthermischen Wirkungen, die z. B. von starken Krafteinwirkungen auf Zellen ausgehen kön- nen, treten erst bei Feldstärken auf, die deutlich höher sind als die Feldstärken, bei denen bereits thermische Wirkungen auftreten. Nichtthermische Wirkungen sind in den Grenzwerten daher berücksichtigt. Welche Grenzwerte gibt es?Bei Exposition des ganzen Körpers soll die Spezifische Absorptionsrate (SAR) im Mittel 0,08 Watt pro Kilo- gramm Körpergewicht nicht überschreiten. Um bei ungleichmäßiger Exposition lokale Temperaturerhö- hungen in Körperteilbereichen auszuschließen, soll die SAR im Kopfbereich an keiner Stelle 0,02 Watt pro 10 Gramm zusammenhängendem Körpergewebe (ent- spricht 2 W/kg) überschreiten. In den Extremitäten- sind es 0,04 Watt pro 10 Gramm (entspricht 4 W/kg). Die Energie der hochfrequenten elektromagnetischen Fel- der kann vom menschlichen Körper aufgenommen (ab- sorbiert) und dabei in Wärme umgewandelt werden. Als Maß dient die Spezifische Absorptionsrate (SAR). Bei SAR- Werten von 4 Watt pro Kilogramm (W/kg) führt die Ener- gieaufnahme innerhalb von etwa 30 Minuten zu einer Erhöhung der Körperkerntemperatur (Temperatur der in- neren Organe) um etwa 1°C. Wird diese Erhöhung über einen längeren Zeitraum hinweg überschritten, kann es zu gesundheitsschädlichen Wirkungen durch Erwärmung (thermische Effekte) kommen. Der empfohlene Basis- grenzwert für die Allgemeinbevölkerung ist so festgelegt, dass dieser Schwellenwert (4 W/kg) um den Faktor 50 un- terschritten wird, also 0,08 W/kg beträgt. Biologische Wirkungen hochfrequenter Felder, die nicht auf Erwärmung zurückzuführen sind, werden als „nichtthermisch“ bezeichnet. Die bekannten und So funktioniert Mobilfunk. Expositionsbegrenzung für die allgemeine Bevölkerung: Die Grenzwerte basieren auf Empfehlungen der „Inter- nationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisieren- der Strahlung“ (ICNIRP) und der Weltgesundheitsorga- nisation (WHO). Auch die Europäische Union stützt ihre Ratsempfehlung aus dem Jahr 1999 auf diese internatio- nalen Empfehlungen. Da SAR-Werte im Körper schwierig zu messen sind, wurden aus dem Wert für die Strahlenbelastung des gesamten Körpers gut messbare sogenannte Referenz- werte der elektrischen und magnetischen Feldstärke ab- geleitet. Diese sind als gesetzliche Grenzwerte für orts- feste Sendefunkanlagen in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) rechtlich festgelegt. Die Grenzwerte sind frequenzabhängig und daher für die verschiedenen Mobilfunknetze unterschiedlich. Für die elektrische Feldstärke liegen sie zwischen 39 und 61 Volt pro Meter (V/m). Unter http://www.bfs.de/de/ elektro/hff finden Sie neben ausführlichen Informatio- nen zum Thema Mobilfunk auch nähere Erläuterungen zu den Grenzwerten. Expositionen durch Geräte, die nahe am Körper betrie- ben werden, wie z. B. Handys, werden im Rahmen der Produktsicherheit begrenzt. Sind die Grenzwerte ausreichend? In der Öffentlichkeit gehen die Meinungen über mög- liche Risiken der Mobilfunknutzung weit auseinander. Viele Menschen sind besorgt oder fühlen sich persönlich beeinträchtigt. Zur Klärung offener wissenschaftlicher Fragen hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu- sammen mit dem Bundesumweltministerium von 2002 bis 2008 das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) durchgeführt. In diesem Programm wurde z. B. untersucht, ob die von Mobilfunkbasisstationen ausge- sandten hochfrequenten elektromagnetischen Felder Schlaf und Befindlichkeit negativ beeinflussen. Auch an- deren Hinweisen auf gesundheitsrelevante Wirkungen unterhalb der aktuellen Grenzwerte, wie z. B. Auswir- kungen auf die Blut-Hirn-Schranke, wurde nachgegan- gen. Negative Auswirkungen der elektromagnetischen Felder wurden nicht gefunden. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand sind die Grenzwerte ausreichend, um vor nachgewiesenen Gesundheitsrisi- ken zu schützen. Es gibt jedoch noch Wissenslücken in Bezug auf die Langzeitfolgen und mögliche gesundheits- schädliche Wirkungen auf Kinder. Ausführliche Informationen zum Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm sind im Internet unter www.emf-forschungsprogramm.de zu finden. Wer überwacht Mobilfunksendeanlagen? Bei Mobilfunksendeanlagen ist der Betreiber für die Ein- haltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Für alle Anlagen mit einer Leistung von 10 Watt EIRP oder mehr (EIRP ist eine Rechengröße, die neben der Sende- leistung auch die Richtwirkung einer Antenne berück- sichtigt) muss bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Standortbescheinigung beantragt werden. Darunter fal- len gängige Basisstationen des Mobilfunks. Nur in sehr kleinräumigen Zellen können auch Basisstationen ein- gesetzt werden, die mit Sendeleistungen kleiner als 10 Watt EIRP arbeiten. Die BNetzA weist für jeden Standort einen individuellen Sicherheitsabstand aus, wobei be- reits vorhandene Funkanlagen berücksichtigt werden. Eine Anlage muss so errichtet werden, dass der Sicher- heitsabstand innerhalb eines kontrollierbaren Bereiches liegt. Außerhalb dieses Bereichs müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Üblicherweise liegt der Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunkanlagen in der Größenordnung von wenigen Metern in Abstrahlrichtung der Antenne. Weitere Informationen zum Standortverfahren sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de zu finden. Hindernis Neigungs- winkel Messpunkt Seitlicher Abstand Die Einwirkung hochfrequenter Felder an einem bestimmten Mess punkt ist u. a. abhängig vom Abstand der Anlage, Sendeleistung, Antennentyp, Ausrichtung und Abwärtsneigung der Antenne sowie Dämpfung durch Vegetation und Bebauung. Auswahl geeigneter Standorte Für die Ermittlung der Höhe der Strahlenbelastung durch Mobilfunksendeanlagen stellt der Abstand allein kein geeignetes Maß dar. Im freien Raum nimmt zwar die Strahlenbelastung mit jedem Me- ter Entfernung von der Funkquelle deutlich ab; so verringert sich die Intensität auf ein Viertel, wenn sich der Abstand verdoppelt. In der Praxis kommt es aber zum Teil zu erheblichen Abweichungen von dieser Regel, da z. B. Bäume und Häuser die Funk- wellen absorbieren („verschlucken“), streuen oder re- flektieren (zurückstrahlen). Die Bürgerinnen und Bürger sollen über die Aufstellung von Mobilfunkanlagen umfassend informiert werden. Im Juli 2001 haben kommunale Spitzenverbände und Mo- bilfunknetzbetreiber daher eine entsprechende Verein- barung über den Informationsaustausch und die Beteili- gung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze getroffen. Damit sollen Konflikte bei der Installation neuer Mobilfunkanlagen vermieden und einvernehmli- che Regelungen getroffen werden. Die Betreiber haben sich verpflichtet, die Kommunen umfassend über die ge- planten Standorte zu informieren und gegebenenfalls al- ternative Standorte zu prüfen.
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Hochfrequente Felder ? Mobiltelefon ? Gesundheitsgefährdung ? Vegetation ? Elektromagnetisches Feld ? Biologische Wirkung ? Rundfunk ? Sechsundzwanzigste BImSchV ? Baum ? Spätfolge ? NIK ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Kind ? Strahlenexposition ? Strahlenschutz ? Telekommunikation ? Europäische Union ? Mobilfunk ? Organisches Gewebe ? Evolution ? Informationsvermittlung ? Mensch ? Produktsicherheit ? Funkanlage ? Spezifische Absorptionsrate ? Standortwahl ? Energie ? Bevölkerung ? Grenzwert ? Forschungsprogramm ? Sendeeinrichtung ? Schwellenwert ? Sicherheitsabstand ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
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Language: Deutsch
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