API src

Kriterienkatalog-SSKb1dd.pdf

Description: Kriterienkatalog SSK-konformer Solarien (A) Gerätestandards 1. Konstruktion der Bestrahlungsgeräte nach DIN EN 60335-2-27, Einhaltung dieser Anforderungen während der gesamten Lebensdauer (Einsatzzeit) der Geräte, Einhaltung der vom Hersteller für den Betrieb geforderten Umgebungsbedingungen (z. B . hinsichtlich der Umgebungstemperatur). Bei der Überprüfung ist eine Messtoleranz von ± 15 % zu berücksichtigen. 1 2. Ausschließliche Verwendung von optischen Originalersatzteilen (Filter, Reflektor, Lampe) oder von optischen Austauschteilen, die vom Geräte- oder Ersatzteilhersteller dafür zugelassen sind. 3. Vorhandensein einer durch den Nutzer unmittelbar zugänglichen Notabschaltung am Gerät. 4. Vorhandensein der geforderten technischen Voraussetzung zur Dosierung in Schritten von 0,2 MED (entsprechend 50 J/m²) und zur Zwangsabschaltung nach maximal 3,5 MED (entsprechend 875 J/m²). 5. Vorhandensein der geforderten technischen Voraussetzung zur Einhaltung der zulässigen erythemwirksamen Höchstdosis der Erstbestrahlung von 0,4 MED (entsprechend 100 J/m²). 6. Einhaltung des geforderten Gleichmäßigkeitsfaktors der Bestrahlungsstärke in der definierten Nutzfläche gemäß DIN 5050/1 von g 0,4. 7. Begrenzung der Bestrahlungsstärke von Geräten auf 0,3 W/m2 (gültig generell für Neugeräte ab 23.07.07; bei der Zertifizierung ab 01.08.08 für alle Geräte, s. Anlage 1 sowie UV-Fibel, Kap. 7.2. Prüf- und Betriebsbuch) unter Berücksichtigung: a. vernachlässigbarer Emission im Bereich UVC (EUV-C 10-3 W/m²) b. der Einhaltung von Mindestabständen nach Angabe des Herstellers bei Geräten, die bauartbedingt variable Entfernungen zum Nutzer zulassen (freistehende Gesichtsbräuner etc.). 8. Es werden Schutzbrillen gemäß DIN EN 170 angeboten. 9. Führung eines Betriebs- und Prüfbuches gemäß Anlage 2. 10. Vorhandensein der gemäß DIN EN 60335-2-27 und SSK geforderten, deutlich sichtbaren und lesbaren und dauerhaft angebrachten Geräteaufschriften und 2 Schutzhinweise und ggf. des Mindestabstands (s. UV-Fibel, Kap. 2.4 und 2.5.2). 11. Ausführliche schriftliche Herstellerinformation für den Gerätebetreiber. (B) Betriebsablauf 1. Einhaltung der allgemeinen Hygienerichtlinien gem. Anlage 3 (C) Fachliche Qualifikation der im Kundenkontakt stehenden Mitarbeiter 1. Anerkannter Qualifikationsnachweis (mit erfolgreichem Abschlusstestat) 2. Nachweis über Fortbildungs- bzw. Auffrischungskurse (im Abstand von jeweils 5 Jahren nach der Erstqualifikation) 1 Richtlinien für den Ersatz von optischen Bauteilen werden derzeit auf internationaler Basis festgelegt. Diese sollten, sobald sie verfügbar sind, Berücksichtigung finden. 2 # Vorsicht! UV-Strahlung kann Schäden an Augen und Haut verursachen. Schutzhinweise beachten!” # Maximale Anfangsbestrahlungsdauer in Minuten (entsprechend 0,4 MED) und Höchstbestrahlungsdauer in Minuten (Werte sind gerätespezifisch zu ermitteln und anzugeben!). (D) Information und Beratung der Kunden 1. Die unter A9 definierten Geräteaufschriften und Schutzhinweise sowie Basisinformationen sind deutlich sichtbar in der Kabine anzubringen. 2. Vorhandensein verfügbarer Kundeninformationen zu: a. Grundlagen biologischer Wirkungen von UV-Strahlung auf den Menschen b. Einflüssen von Hauttyp und Vorbestrahlung auf die UV-Empfindlichkeit der Haut c. Dosierungskonzepten und – prinzipien d. Gesundheitsrisiken durch UV-Hautbestrahlungen e. UV-Schutzempfehlungen der SSK, der Gesundheits- und Aufsichtsbehörden 3. Vorhandensein eines Dosierungsplans 4. Beratung der Kunden gemäß D2 und D3. Die Beratung ist zu dokumentieren. 5. Alternativ zur Hauttypbestimmung durch das Personal ist eine automatisierte Bestimmung mit Hilfe von elektronischen Sensoren zulässig, sofern die diesbezügliche Funktionsfähigkeit wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Anlage 1: Begrenzung der Bestrahlungsstärke von Geräten gem. folgender Tabelle: Erythemwirksame Bestrahlungsstärke [W/m²] Gruppe 1 Gruppe 2 1) 1) UV-B (280-320 nm)UV-A (320-400 nm)UV-A + UV-B (280-400 nm) < 0,0005 < 0,0005 0,0005 – 0,15 0,0005 – 0,15 ≤ 0,60≤ 0,15 0,15 – 0,2995 0,15 – 0,2995 ≤ 0,15 ≤ 0,15< 0.15 ≤ 0,30 ≤ 0,30 ≤ 0,30 ≤ 0,60 Für Zertifizierungen nach dem 22.07.07 gilt für Neugeräte generell eine erythemwirksame 2 Gesamtbestrahlungsstärke von ≤ 0,3 W/m , eine Unterteilung in die Bereiche UV-A und UV-B ist für diese Geräte nicht erforderlich. Für Altgeräte der Gruppe 2 gilt eine Übergangsfrist vom einem Jahr mit dem bisherigen Wert von ≤ 0,6 W/m².

Types:
Text {
    text_type: Unspecified,
}

Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Gesundheitsgefährdung ? Lampe ? Aufsichtsbehörde ? Biologische Wirkung ? Sensor ? UV-Strahlung ? Landzunge ? Altgerät ? Qualifikation ? Filter ? Strahlungsenergie ? Dermatose ? Dosis ? Haut ? Übergangsfrist ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Status

Quality score

Accessed 1 times.