Description: RTS - Zertifizierungsverfahren 1. Zertifizierungsverfahren 1.1 Durchführungsplan - Die routinemäßige Zertifizierung von Solarienbetriebe ist nach den Vorgaben des Anhangs A durchzuführen. - Die Prüfergebnisse sind in einem Prüfprotokoll gemäß Anhang B festzuhalten 1.2 Nachbesserungsfrist - Bei Nichteinhaltung einer oder mehrerer Zertifizierungskriterien wird dem Zerti- fikatsantragsteller eine Nachbesserungsfrist von max.8 Wochen eingeräumt. 1.3 Ausstellung des Zertifikats und Gültigkeitsdauer - Bei Einhaltung aller Zertifizierungskriterien erhält der geprüfte Solarienbetrieb ein Zerifikat (Urkunde) und ist berechtigt das Signum „Zertifizierter Solarienbe- trieb“ zu verwenden. Die Gültigkeit der Zertifizierung beläuft sich auf einen Zeit- raum von drei Jahren ab Ausstellungsdatum des Zertifikats. 1.4 Kontrolle auf Einhaltung der Zertifizierungskriterien - Die Akkreditierungs-/Zertifizierungsstelle sind berechtigt, unangemeldet in zerti- fizierten Betrieben Überprüfungen auf Einhaltung der Zertifizierungskriterien vorzunehmen. 1.5 Widerruf der Zertifizierung - Die Zertifizierung ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die eine Versagung der Zertifizierung gerechtfertigt hätten. - Vor einem Widerruf ist dem betroffenen Solarienbetrieb Gelegenheit zur Stel- lungnahme zu geben. - Der Widerruf bedarf der Schriftform. - Mit dem Widerruf erlöschen alle mit der Zertifizierung verbundenen Rechte, ins- besondere das Recht auf Führung des von der Zertifizierungsstelle verliehenen Signums. 1.6 Haftung und Gerichtsstand Regelt der Akkreditierungsvertrag 1 Anhang A Zertifizierungsverfahren von Solarienbetrieben Das routinemäßige Zertifizierungverfahren umfasst folgende Bereiche: (A) Geräteprüfung (Prüfung der im Solarienbetrieb vorhandenen Solarien (Bestrahlungsgerä- te) auf Zertifizierungsfähigkeit). (B) Betriebsablauf (Einhaltung der hygienischen Anforderungen). (C) Fachliche Qualifikation der im Kundenkontakt stehenden Mitarbeiter. (D) Information und Beratung der Kunden. (A) Geräteprüfung 1 Definition zertifizierungsfähiger Geräte (Anforderungen) Zertifizierungsfähig sind Solarien mit folgenden Eigenschaften: - Konformität mit dem Kriterienkatalog des RTS Bei Nichterfüllung eines oder mehrerer der im Katalog aufgeführten Kriterien gilt das So- larium als nicht zertifizierungsfähig (Ausschlusskriterium). 2 Prüfung der im Solarienbetrieb installierten Solarien Die Prüfung der Geräte umfasst die Erfüllung der unter 1. genannten Kriterien, die Rich- tigkeit der im Betriebs- und Prüfbuch enthaltenen Angaben (bestätigte Übereinstimmung mit den Herstellerangaben) sowie die Einhaltung der festgelegten Wartungsintervalle. Die entsprechenden Nachweise hat der Betreiber des Solarienbetriebs zu erbringen. Bei Neugeräten gilt eine Baumusterprüfung deren Ergebnisse z.B. in Form eines Herstel- lerzertifikates belegt sind als Nachweis. Soweit bei den in Bezug auf die Kriterien nach 1. wirksamen Bauteilen Originalbauteile oder durch Geräte- oder Ersatzteilhersteller zugelassene Austauschteile (Herstellerzertifikat) festgestellt wer- den, gilt dies als Nachweis der Konformität. Anderenfalls hat der Betreiber des Solarienbetriebs entsprechende gleichwertige Nach- weise zu erbringen (z.B. durch Neubewertung und Kennzeichnung). 3 Hinweise zur Prüfung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke (mit einem Breit- bandradiometer) (a) Messgrößen Erythemwirksame Bestrahlungsstärke (Eer) im Bereich UV-A und UV-B (280 - 400 nm) im Punkt maximaler und minimaler Bestrahlungsstärke der Nutzfläche. (b) Messbedingungen - Die Messungen sind in der Betriebsbrennlage des Solariums bei der durch den Hersteller vorgegebenen Betriebsspannung und -frequenz bei stabiler Betriebs- temperatur des Gerätes sowie bei Raumtemperatur (25 ± 3 °C) durchzuführen. Die Einbrenndauer soll mindestens 30 Minuten betragen. - Die Messung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke erfolgt in der Nutzfläche, deren räumliche Anordung in Abhängigkeit von der Geräteausführung nach DIN 5050-1 und DIN EN 60335-2-27 festzulegen ist. - Bei Geräten mit mehreren Bestrahlungsmodulen sind die Messungen in jeder Nutzfläche bei Betrieb sämtlicher Module durchzuführen. 2 - Alterung neuer Lampen bei Nenn-Betriebsbedingungen vor der Messung: 5,00 ± 0,25 h für Leuchtstofflampen und 1,0 ± 0,25 h für Hochdruckentladungslampen. (c) Anforderungen an die Messtechnik - Messung der wirksamen Bestrahlungsstärke mit einem Breitbandradiometer, des- sen spektrale Empfindlichkeit gut an die Empfindlichkeit für das UV-Erythem nach CIE angepaßt ist (Klasse A) - Cosinusgetreue oder -korrigierte Eingangsoptik (Fehler ≤ ± 5 %) - Temperaturkoeffizient ≤ 10 % im Temperaturbereich 10 - 50 °C - Messeigenschaften, die im Abschlussbericht des European Thematic Network for UV Measurement definiert und klassifizierz sind (d) Bewertungsgrößen - Maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke im Bereich UV-A und UV-B (280 - 400 nm) in der Nutzfläche - Gleichmäßigkeitsfaktor g2 und die Übereinstimmung mit der Einteilung bezüglich der Nutzfläche(n) 4 Hinweise zur Neubewertung und Kennzeichnung (spektralradiometrische Messung) (a) Messgrößen - Spektrale Bestrahlungsstärke (Spektralbereich: 250 - 400 nm) im Punkt maxima- ler Bestrahlungsstärke in der Nutzfläche. - Breitbandig gemessene Bestrahlungsstärke (UV-A, UV-B oder erythembewertet) zur Erfassung der räumlichen Verteilung des Strahlungsfeldes in der Nutzfläche. - Leuchtdichte (380-780 nm). (b) Messbedingungen - Die Messungen sind in der Betriebsbrennlage des Solariums bei der durch den Hersteller vorgegebenen Betriebsspannung und -frequenz bei stabiler Betriebs- temperatur des Gerätes sowie bei Raumtemperatur (25 ± 3 °C) durchzuführen. Die Einbrenndauer soll mindestens 30 Minuten betragen. - Die Messung der Bestrahlungsstärke mit dem Breitbandradiometer erfolgt in der Nutzfläche, deren räumliche Anordnung in Abhängigkeit von der Geräteausfüh- rung nach DIN 5050-1 und DIN EN 60335-2-27 festzulegen ist. Die Messungen werden in der Nutzfläche in einem Raster von maximal 10 cm x 10 cm vorge- nommen, wobei die Messpunkte in den Mittelpunkten der Teilflächen liegen. - Spektralradiometrische Messung der spektralen Bestrahlungsstärke im Bereich 250 - 400 nm zur Definition der UV-Gerätegruppe und der erythemwirksamen Gesamtbestrahlungsstärke im Punkt der maximalen Bestrahlungsstärke in der Nutzfläche. - Bei Geräten mit mehreren Bestrahlungsmodulen sind die Messungen in jeder Nutzfläche bei Betrieb sämtlicher Module durchzuführen. - Alterung neuer Lampen bei Nenn-Betriebsbedingungen vor der Messung: 5,00 ± 0,25 h für Leuchtstofflampen und 1,0 ± 0,25 h für Hochdruckentladungslampen. (c) Anforderung an die Messtechnik - Spektralradiometer • Messbereich. 250 - 400 nm • Spektrale Auflösung: ≤ 1 nm • Schrittweite: 1nm -6 -2 -1 • Spektrale Empfindlichkeit: < 10 W m nm 3
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Tags: Leuchtstofflampe ? Gasentladungslampe ? Lampe ? Messstellennetz ? Qualifikation ? Messtechnik ? Temperaturmessung ? Strahlungsenergie ? Beleuchtungsstärke ? Haftung ? Abschlussbericht ? Ausstellung ?
Region: Peine
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