Description: Bundesamt für Strahlenschutz 25. November 2008 3. Solarienüberprüfung Bericht 3. Solarienüberprüfung durch das BfS im Oktober und November 2008 In den Jahren 2006 und 2007 überprüfte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stichprobenartig zertifizierte Sonnenstudios auf Einhaltung der Kriterien, die im Rahmen des RTS (Runder Tisch Solarien) festgeschrieben worden waren. Es stellte sich bei beiden Überprüfungen heraus, dass vor allem Mängel in Bezug auf Beratung und Information der Kunden durch fachlich qualifiziertes Personal (z. B. Hauttypbestimmung, Erstellen eines Dosierungsplans, UV-Risiken, Ausschlusskriterien) bestanden. Des Weiteren wurden technische Mängel festgestellt, von falscher Röhrenbestückung in den Geräten angefangen bis hin zur Selbstkontrolle der Bestrahlungsdauer durch den Kunden ohne Beachtung eines Besonnungsplans. Alle Mängel wurden vom BfS bei seinen Vertragspartnern, den akkreditierten Zertifizierungsstellen, angemahnt und um Nachbesserung gebeten. Es zeigten sich Verständnisprobleme, die in einem Gespräch des BfS mit den Zertifizierungsstellen im September 2007 angesprochen und geklärt wurden. Am 22. Januar 2007 hat die Europäischen Kommission im Rahmen der Niederspannungsrichtlinie eine Erklärung bezüglich der technischen Eigenschaften von Solarien veröffentlicht, die innerhalb von 6 Monaten bis zum 23.07.2007 umzusetzen war. Die wesentliche Empfehlung ist eine Begrenzung der erythemgewichteten Bestrahlungsstärke von Solarien auf 0,3 W/m². Dies bedeutete, dass seit dem 23.07.2007 in den Verkehr gebrachte Solarien (Neugeräte) nur noch eine reduzierte maximale Gesamtbestrahlungsstärke von 0,3 W/m2 aufweisen dürfen. Bezüglich der Altgeräte wurden durch die EU keine Vorgaben gemacht. Das BfS hat daraufhin seine Kriterien zur Zertifizierung von Solarien überarbeitet. Die Empfehlung der Europäischen Kommission wurde als Kriterium in das freiwillige Zertifizierungsverfahren für Neugeräte mit einer Übergangsfrist auch für Altgeräte übernommen. Die Übergangsfrist für Altgeräte endete zum 31.07.2008. Auffallend war, dass je näher dieser Stichtag kam, desto mehr Sonnenstudios dem BfS als zertifiziert gemeldet wurden. Bis zum 31.07.2008 wurden dem BfS innerhalb von 7 Monaten 636 Sonnenstudios als zertifiziert gemeldet. Seit dem 31.07.2008 dagegen kein einziges mehr. Nach Ablauf der Übergangsregelung für Altgeräte und der kulanterweise eingerichteten 2-monatigen Möglichkeit zur Nachmeldung von Zertifizierungen nach den alten Regeln bis 30.09.08 startete das BfS im Zeitraum Oktober / November 2008 die 3. Solarienüberprüfung. Es wurde eine Stichprobe von 100 Studios in ganz Deutschland unangemeldet geprüft. Die Stichprobe umfasste zertifizierte Studios aller aktiven Zertifizierer. Zur Überprüfung der Beratungsqualität betrat der Prüfer des BfS das Studio inkognito als „Kunde“ und gab an, noch nie in einem Sonnenstudio gewesen zu sein, es aber mal probieren zu wollen. Die daraufhin erfolgende Beratung und Einweisung wurde im Seite 1 von 6 Bundesamt für Strahlenschutz 25. November 2008 3. Solarienüberprüfung Nachhinein protokolliert. Dabei wurde insbesondere auf folgende wichtigen Punkte geachtet: • • • • • • Gespräch mit einem geschulten Mitarbeiter, Nennung von Ausschlusskriterien und UV-Risiken, Bestimmung des Hauttyps, Erstellen eines vollständigen Dosierungsplans, Einhaltung der Erstbestrahlungsdosis, Einweisung in das Solarium mit Hinweis auf den Not-Ausschalter. Eine den Kriterien des BfS entsprechende Beratung und Einweisung konnte nur in jedem 5. der 100 überprüften Solarien festgestellt werden. Ohne diese Beratung und Einweisung ist eine Besonnung, die den Anforderungen des Strahlenschutzes und des Verbraucherschutzes entspricht nicht möglich. Damit wurde eine der Grundvoraussetzungen der Zertifizierung in der überwiegenden Zahl der zertifizierten Solarien nicht erfüllt. Des Weiteren wurde die Dokumentation der Kundenberatung gemäß UV-Fibel 7.4 Katalog E, das Vorhandensein von Dosierungsplänen gemäß UV-Fibel 7.4 Katalog C und der Einverständniserklärungen gemäß UV-Fibel 7.4 Katalog F geprüft. Sowohl die Dokumentation der Kundenberatung, als auch die der Dosierungspläne sowie die der unterschriebenen Einverständniserklärungen waren nur in etwa einem Drittel der geprüften Sonnenstudios vorhanden. Zur Überprüfung der fachlichen Qualifikation der im Kundenkontakt stehenden Mitarbeiter wurde alle Mitarbeiter des Studios mit Kundenkontakt erfasst sowie deren Schulung protokolliert. In einzelnen geprüften Sonnenstudios lagen keine Schulungsbescheinigungen vor. In den Studios mit geschultem Personal waren geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber nicht in allen Fällen im Studio anwesend. Des Weiteren wurde festgestellt, dass bei einigen Sonnenstudios die meisten der Mitarbeiter erst Wochen und Monate nach der Vergabe des Zertifikats eine Schulung absolvierten. Bei 82 der 100 geprüften Studios wurde keine bzw. eine sehr mangelhafte Erstberatung, die nicht den Kriterien des BfS entsprach, durchgeführt. Es kamen grob falsche Aussagen wie z. B. „Hauttyp I darf sonnen“ vor. Sehr oft wurde kein Dosierungsplan erstellt. Obwohl in zertifizierten Sonnenstudios grundsätzlich untersagt, konnten in etlichen Studios mit Einverständnis der Eltern auch Jugendliche unter 18 sonnen. Im Rahmen des Zertifizierertreffens im BfS Neuherberg in September 2007 wurde festgehalten, dass nach den BfS Kriterien zertifizierte Sonnenstudios „Pre-Sun“ - Solarkosmetik zwar verkaufen, aber diese nicht aktiv bewerben bzw. die Kunde hierzu nicht aktiv beraten dürfen. Aktive Beratung ist in zertifizierten Sonnenstudios nur in Bezug auf „After-Sun“ - Produkte erlaubt. Es wurde bei allen geprüften Studios „Pre-Sun“ – Solarkosmetik verkauft. In einigen Solarienketten aber auch einzelnen anderen Studios wurde diese Kosmetik aktiv beworben. Das Schreiben eines Vertriebs für Solarien und Solarienprodukte liegt vor, das „Pre-Sun“ – Solarkosmetik Seite 2 von 6 Bundesamt für Strahlenschutz 25. November 2008 3. Solarienüberprüfung für Solarienbetreiber mit dem Hinweis anbietet, dass es sich hier um „Top Qualität auch fürs zertifizierte Studio“ handelt, und das Signum „Geprüftes Sonnenstudio – Zertifiziert nach den Kriterien des BfS“ verwendet. Zur Überprüfung des Betriebsablaufs wurde auf Sauberkeit und Hygiene geschaut und ob Desinfektionsmittel entsprechend der DGHM-Liste (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V.) verwendet werden. Hier wurde bis auf wenige Ausnahmen, bei denen das Desinfektionsmittels nicht eindeutig als in der DGHM- Liste verzeichnet gefunden wurde, keine gravierenden Mängel festgestellt. Zur Überprüfung des Gerätestandards wurde neben der Überprüfung der Auslage von desinfizierten Schutzbrillen gemäß DIN EN 170, die Steuerung der Sonnenbänke (ob zentral oder durch den Kunden) und die Vollständigkeit der Betriebsbücher und die Richtigkeit der dort vorgefundenen Angaben geprüft. Konnten die Sonnenbänke durch den Kunden durch einfachen Geldmünzeneinwurf gesteuert werden, ist dies eine Nichtbeachtung der Kriterien des BfS. Es wurden zwei Sonnenstudios gefunden, bei denen es sich um reine Selbstbedienungs- Sonnenstudios handelte. Eine Zertifizierung eines solchen Sonnenstudios ist nach den Kriterien des BfS ausgeschlossen. Des Weiteren wurden bei den 100 überprüften Sonnenstudios solche gefunden, die über einen Münzapparat an jeder Kabine oder über eine zentrale Einheit den Kunden die eigenverantwortliche Steuerung der Bänke und der Bestrahlungszeit erlauben. Die war bei 22 der 100 geprüften Sonnenstudios der Fall. Auch dies ist nach den Kriterien des BfS nicht zulässig. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der Sonnenstudios wurde gebeten, die schwächste und die stärkste Sonnenbank zu benennen. Diese Angaben wurden dann mit den in den Betriebsbüchern vorgefundenen Angaben zu den erythemwirksamen Bestrahlungsstärken für UV-A und UV-B verglichen. Es stellte sich heraus, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter oftmals nicht die schwächste oder stärkste Bank kannten. Damit ist eine richtige Dosierung unmöglich. In einem zweiten Schritt wurden die in den Betriebsbüchern für zwei Sonnenbänke gefundenen Angaben bezüglich der Konformität mit der Norm DIN EN 60335-2-27, der Notabschaltung, des Gleichmäßigkeitsfaktors, der Bestrahlungszeiten (Start 0,4 MED, Schrittweite 0,2 MED und Zwangsabschaltung bei 3,5 MED), der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke in UV-A und UV-B und die Röhrenbezeichnung protokolliert. Vorliegende Äquivalenzbescheinigungen wurden ebenfalls vermerkt. Die Notabschaltung, die Erst- und Schwellenbestrahlungszeiten, die Röhrenbestückung und die nach den Kriterien des BfS geforderten Aufschriften auf dem Besonnungsgerät (Gerätekennzeichnung, Schutzhinweis: „Vorsicht! UV- Strahlung…“) und in der Kabine (Start- und Schwellenbestrahlungszeiten, allgemeine Hinweise zu UV-Strahlung) wurden in der entsprechenden Kabine überprüft. Seite 3 von 6
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Tags: Desinfektionsmittel ? Europäische Kommission ? Mikrobiologie ? UV-Strahlung ? Altgerät ? Qualifikation ? Strahlenschutz ? Strahlung ? Jugendlicher ? Runder Tisch ? Strahlungsenergie ? Dosis ? Gütekriterien ? Kosmetisches Mittel ? Übergangsfrist ? Verbraucherschutz ? Verkehr ?
Region: Peine
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