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Zustimmung zum Änderungsvorgang Nr. 127 – Löschwassersammlung von den LKW-Stellplätzen Konrad 2 (PDF)

Description: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgu^ EINGANG KON ^ / ' BGE &L UVST: 1 KON□ evO MAT__ E]vmQ BW□ rec _ □ ki 0K2□ qs□ _ □ _ I □ gn | | ASD □ pkt Tgb.-Nr,: ^ 2 28. Sep. 2020 Telefax: 2 8, Sep, 2020 Original: Kopien: i/TOl) Abteilung Nukleare Sichern ATOMRECHTLICHE AUFSICHT IN DER Entsorg ung WV: Ablage: Ihr Zeichen Ihre Nachrrichtvom Bundesamt für die Sicherheit der nukleareb.EnlsQigiing JJ 513 Berlin Mein Zeichen Bundesgesellschaft für Endlagerung Eschenstr. 55 KON-GN.3/bs 9KE/22110/05RBD/DA/EP/0001/00 18.02.2020 9K 9160/2 -127 Meine Nachricht vom Name 31224 Peine Organisalionseinheit Errichtung Endlager Konrad Änderungsvorgang Nr. 127 - Löschwassersammlung von den LKW-Stellplätzen Konrad 2 KE 5 - Atomrechlliche Aufsicht über Endlager für radioaktive Abfälle Telefon+49 30 184321 E-Mailinfo@bfe.bund.de De-Mailinfo@bfe.de-mail.de Internetwww.base.bund.de Datum24. September 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 18.02.2020 [1] erteile ich folgenden Bescheid: /. Entscheidung 1. Den mit Schreiben vom 18.02.2020 [1] beantragten und in der vorgelegten Unterlage „Änderungsvorgang Nr. 127 - Kenntnisgabe und Zustimmungsverfahren Löschwassersammlung von den LKW-Stellplätzen; Technische Beschreibung mit verfahrensrechtlicher Bewertung" [2] näher beschriebenen Veränderungen an der Abwasseranlage sowie an der Löschwassersammlung von den LKW-Stellflächen im Bereich der LKW-Stellplätze K2 stimme ich zu. 2. Die betrieblichen Abläufe, welche im Zusammenhang mit der Einholung einer Einzelfallentscheidung bezüglich der Entsorgung des Löschwassers stehen (siehe Nebenbestimmung 6.6 der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis), sind von der bestehenden Genehmigungslage abgedeckt. 3. Die ebenfalls geplanten baulichen Veränderungen bezüglich des geplanten Anschlusses an das Schmutzwassersystem (anstelle des ursprünglich vorgesehenen Anschlusses an das Niederschlagswassersystem) sowie bezüglich der Straßenabläufe, welche nunmehr durch eine Entwässerungsrinne ersetzt werden sollen, habe ich als Bauwerke des QSB 2 zur Kenntnis genommen. 4. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. ProieklPSP-ElementObj. Kenn.FunktionKomp.Baugr.AufgabeUALid. Nr.Rev. N AA NNNNNNNNNNNNN NNNNN N AAAN NAAN N N AAANNX A A X XAANNNNNN ’^SßBD Postadresse; Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8,10623 Berlin Dienslsilz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter DA El/ 0£oi X) iiiiiimiiiiiiiiiiiii 11909125 tbSS2> Seite 1 von 6 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: [1] BGE - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, „Endlager Konrad; Änderungsvorgang Nr. 127; Löschwassersammlung von den LKW-Stellplätzen Konrad 2; Veränderungsantrag", (KON- GN.3/bs; 9KE/22110/05RBD/DA/EP/0001/00) vom 18.02.2020, nebst Anlagen eingegangen beim BASE am 21.02.2020. [2] BGE-Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, „Änderungsvorgang Nr. 127-Kenntnisgabe und Zustimmungsverfahren; Löschwassersammlung von den LKW-Stellplätzen; Technische Beschreibung mit verfahrensrechtlicher Bewertung" (9KE/2211/-/-/-/DA/TV/0077/00) mit Stand vom 18.07.2019, als Anlage zu [1]. [3] Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vom 22. Mai 2002. [4] BfS - Bundesamt für Strahlenschutz, „Ordner 2.01 Band 1 und Band 2; Planunterlagen; Konrad: Tagesanlagen Schacht Konrad 2; Grundstücks- und Gebäudeentwässerung“ (EG 22; 9K/4145/-/02RB/-/-/FB/LA/0001 /08) mit Stand vom 14.02.1996. [5] , BfS - Bundesamt für Strahlenschutz, „Abwasserentsorgung Schacht Konrad 2 während Errichtung und Betrieb als Endlager für radioaktive Abfälle; Antrag nach NWG" (EG 63; 9K/5121/- /FB/EM/0003/07) mit Stand vom 31.07.1997. [6] BfS - Bundesamt für Strahlenschutz, „Rahmenbeschreibung für Zechenbuch/Betriebshandbuch" (EU 316; 9K/33411/-/DA/JC/0001/06) mit Stand 20.02.1997. das vom [7] BfS - Bundesamt für Strahlenschutz, „Einstufung von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten in Qualitätssicherungsbereiche“ (EU 344-Nachfolge; 9KE/1151/CA/JG/0002/01) mit Stand vom 15.03.2010. [8] BfS - Bundesamt für Strahlenschutz, „Systembeschreibung Abwasserentsorgung, Außenanlagen und Abwasserableitung von der Anlage Konrad 2" (EU 420; 9K/51/- /FB/RB/0005/03) mit Stand vom 20.02.1997. [9] DIN 14462:2012-09 Löschwassereinrichtungen Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten Stand: September 2012 X Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8,10623 Berlin Dienslsilz Salzgitter; Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Seite 2 von 6 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung [10] DVGW Technische Regel Arbeitsblatt W 405 Februar 2008 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung [11] TRwS 779 — Allgemeine Technische Regelungen Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) Stand April 2006 [12] Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 [13] Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser, Grubenwasser und Abwasser aus dem Endlager für radioaktive Abfälle, Schacht Konrad 2, in Oberflächengewässer (Anhang 3 vom PFB) Stand 22.05.2002 [14] TÜV NORD EnSys GmbH, „Errichtung Endlager Konrad; Änderungsvorgang Nr. 127; Löschabwassersammlung von den LKW-Stellplätzen Konrad 2" (EGKB0001.ul) vom 19.08.2020. II. Auflagen Keine III. Hinweise 1) Das ZB/BHB ist dahingehend zu ergänzen, dass für die wasserrechtliche Entscheidung über die Einleitung des Löschabwassers in ein Gewässer rechtzeitig ein Genehmigungsantrag bei der zuständigen Wasserbehörde zu stellen ist. IV. Begründung Mit Schreiben vom 18.02.2020 [1] hat die BGE die Zustimmung der atomrechtlichen Aufsicht zum Änderungsvorgang Nr. 127 zur Löschwassersammlung von den LKW-Stellplätzen auf Konrad 2 [2] beantragt. Die Löschwassersammlung von den LKW-Stellplätzen soll in folgenden Punkten abweichend von den Vorgaben der planfestgestellten Unterlage EG 63 [5] ausgeführt werden: 1) Niederschlagswasserentsorgung von den LKW-Stellflächen K2: Die Entwässerung der LKW-Stellplätze soll nicht über das Niederschlagswassersystem sondern überdas Schmutzwassersystem erfolgen. 2) Sammlung / Rückhaltung des Löschabwassers im Brandfall: Postadresse: Bundesamt (ür die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8,10623 Berlin Dienslsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Seite 3 von 6

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Tags: Salzgitter ? Berlin ? Endlager Konrad ? Abwassereinleitung ? Regenwasserabfluss ? Endlagerung radioaktiver Abfälle ? Wasserrechtliche Genehmigung ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Abwasserbeseitigung ? Endlagerung ? Kerntechnische Anlage ? Regenwasser ? Strahlenschutz ? Bergwerk ? Abwasserleitung ? Grubenwasser ? Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ? Abwasser ? Abwasseranlage ? Anlagensicherheit ? Oberflächengewässer ? Wasserversorgung ? Bauliche Anlage ? TRwS ?

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