Description: Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Dialog BGE Dienstag, 27. Juli 2021 14:17 Dialog BGE AW: Endlagersuche: wann besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme? Sehr geehrter Herr vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie uns über die Aufgabe Ihres Zweckverbandes informieren und sich erkundigen, wie Sie Ihre Interessen und Hinweise in das aktuelle Standortauswahlverfahren einbringen können. Grundsätzlich können Bürger*innen, Kommunen und andere Akteure im Rahmen der formellen Beteiligungsformate das Verfahren mitgestalten. Das Standortauswahlgesetz (StandAG, Gesetz im Internet) sieht hierfür mehrere Beteiligungsmöglichkeiten vor, die im Standortauswahlgesetz in den §§ 7, 9, 10 und 11 geregelt sind. Das Standortauswahlgesetz sieht in § 7 StandAG ein Stellungnahmeverfahren inklusive Erörterungsterminen vor. Demnach sind Stellungnahmen zum Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen nach § 14 Absatz 2, zum Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte nach § 16 Absatz 3 und zum Standortvorschlag nach § 18 Absatz 3 StandAG möglich. Eingereichte Stellungnahmen sind in den weiteren Verfahrensschritten zu berücksichtigen. Die BGE nimmt Hinweise und Stellungnahmen zum Standortauswahlverfahren unabhängig davon jederzeit gerne entgegen und berücksichtigt diese nach Prüfung auf Relevanz in geeigneter Weise im weiteren Verfahren. Sie können uns Stellungnahmen zu jedem Zeitpunkt im Verfahren und formlos über die E-Mail-Adresse dialog@bge.de senden. Sie führen in Ihrer Nachricht die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung Ihrer Mitgliedsgemeinden an. Die Ausweisung der 90 Teilgebiete im nun absolvierten Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens basiert ausschließlich auf der Betrachtung von geologischen Aspekten. Für die BGE beginnt mit dem jetzigen Schritt 2 der Phase I erneut eine Konzeptionsphase mit dem Ziel, die nach § 13 Absatz 1 Standortauswahlgesetz ermittelten Teilgebiete zu kleineren und weniger großen Standortregionen einzugrenzen, die dann übertägig erkundet werden sollen. Hierfür betrachtet die BGE in einzelnen Untersuchungsräumen das Endlagersystem in seiner Gesamtheit und im Hinblick auf die Frage, inwieweit ein sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle erwartet werden kann. Auch hier gilt es wieder Anwendungsmethoden zu entwickeln und zu diskutieren. Werkzeuge für die Eingrenzung der Teilgebiete zu Standortregionen in diesem nächsten Schritt sind beispielsweise repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, die erneute Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sowie die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien. Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Fachkonferenz zum Zwischenbericht Teilgebiete. Grundwasservorkommen zur Trinkwassergewinnung sind gemäß Anlage 12 zu § 25 StandAG Teil der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien. Diese raumplanerischen Kriterien spielen jedoch gegenüber den geowissenschaftlichen Kriterien eine nachgeordnete Rolle. Unabhängig davon ist es Ziel des Verfahrens, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für den Schutz von Mensch und Umwelt zu finden - für einen Zeitraum von einer Million Jahre. Insofern dient das Verfahren natürlich auch dem Schutz unseres Trinkwassers. Die im Gesetz detailliert vorgegebenen geowissenschaftlichen Kriterien sollen sicherstellen, dass die Biosphäre vor den Abfällen geschützt ist. Diese Sicherheit soll durch die vorherrschende Geologie gewährleistet werden. Entsprechende Kriterien müssen demnach vorrangig berücksichtigt werden. Wir freuen uns, wenn Sie uns weiterhin kritisch auf unserem Weg zum bestmöglichen Endlagerstandort begleiten und gehen gerne auf Ihre weiteren Fragen und Anregungen ein. Mit freundlichen Grüßen BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standort Peine 1 31224 Peine dialog@bge.de www.bge.de www.einblicke.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Von: e> Gesendet: Montag, 19. Juli 2021 10:49 An: Dialog BGE <Dialog@bge.de> Betreff: Endlagersuche: wann besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme? Sehr geehrte Damen und Herren, die Landeswasserversorgung ist ein überregionaler Fernwasserversorger und versorgt 106 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und in einem kleinen Teil in Bayern mit rd. 100 Mio. m³/a Trinkwasser. Wir gewinnen hauptsächlich Karstgrundwasser aus dem Grundwasserleiter der Schwäbischen Alb. Wir befürchten, dass sich die Beschaffenheit des von uns gewonnenen Karstgrundwassers durch die Endlagerung verschlechtern könnte. Unsere Wasserschutzgebiete liegen nordwestlich von Langenau und nordwestlich von Dischingen und haben eine Größe von ca. 800 km² (s. Bild unten). Beide Schutzgebiete befinden sich in den Teilgebieten „Kristallin (Moldanubikum)“ und „Prätertiäres Tongestein (Mittlerer Jura)“, welche zur Endlagerung prinzipiell in Frage kommen. Wir bitten um Nachricht, wann und an wen wir unsere Stellungnahme gegen eine weitere Erkundung im Suchraum um unsere Wasserschutzgebiete richten können. 2 Mit freundlichen Grüßen 4 E-Mail: Internet: www.lw-online.de Verbandsvorsitzender: Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRA 12906 USt-IdNr.: DE 147 794 282 Diese E-Mail kann vertrauliche Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der Adressat sind, sind Sie nicht zur Verwendung der in dieser E-Mail 3
Text { text_type: Unspecified, }
Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Hildesheim ? Schwäbische Alb ? Stuttgart ? Baden-Württemberg ? Bayern ? Jura ? Radioaktiver Abfall ? Standortauswahlgesetz ? Endlager ? Endlagerung ? Grundwasservorkommen ? Karstwasser ? Geologie ? Grundwasserleiter ? Trinkwasser ? Wasserschutzgebiet ? Wasserversorgung ? Biosphäre ? Schutzgebiet ? Wassergewinnung ? Umweltschutz ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
Accessed 1 times.