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Poster: Radioaktive Abfälle

Description: BUNDESGESELLSCHAFT •• FUR ENDLAGERUNG Strahlenschutz (TEK-ST) Klassifizierung radioaktiver Abfälle Radioaktive Abfälle sind radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 Atomgesetz (AtG), die nach§ 9a Abs. 1 Nr. 2 AtG geordnet beseitigt werden müssen. Radioaktive Abfälle werden unterschieden in:  hochradioaktive Abfälle (HAW: high active waste)  mittelradioaktive Abfälle (MAW: medium active waste)  schwachradioaktive Abfälle (LAW: low active waste) Beispiele für endzulagernde radioaktive Stoffe Abfallbezeichnung HAW In Deutschland ist für alle Arten radioaktiver Abfälle die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten vorgesehen. Hierfür ist das radioaktive Inventar und die beim radioaktiven Zerfall entstehende Wärme eine relevante Größe. Daher werden die radioaktiven Abfälle in Deutschland in wärmeentwickelnde Abfälle und Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung unterteilt. C 0 +-' hoch radioaktiv ·- n:, wärmeentwickelnde Abfälle ~ +-' C QJMAW N Cmittelradioaktiv ~ V, +-' ,n:, +-' ·::;: ~ <( LAW schwach- radioaktiv Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind durch hohe Aktivitätskonzentrat- ionen und damit hohe Zerfallswärmeleistungen gekennzeichnet und entstehen beim Betrieb von Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren sowie bei der bis 2005 zulässigen Wiederaufarbeitung von ausgedienten Brennelementen. Wärmeentwickelnde Abfälle entsprechen hochradioaktiven Abfällen und einem Teil der mittelradioaktiven Abfälle. [1] Abfälle mit vernachlässig- barer Wärme- entwicklung  ausgediente Brennelemente  Abfälle aus der Wiederaufarbeitung - verglaste Spaltprodukte, Feedklärschlämme und Spülwässer sowie - kompaktierte Brennelementhülsen, Strukturteile, Technologieabfälle wie z. B. Filter ....._ 5 % des Volumens mit . . , . 99 % des gesamten Aktivitätsinventars  ausgediente Anlagenteile und Komponenten aus Betrieb und Rückbau von Kernkraftwerken (z.B. Pumpen oder Rohrleitungen)  kontaminierte Werkzeuge und Schutzkleidung, Laborabfälle  Strahlenquellen aus Medizin, Industrie und Forschung 95 % des Volumens mit 1 % des gesamten Aktivitätsinventars Abb. 1: Schematische Darstellung der Klassifizierung radioaktiver Abfälle Transport- und Zwischenlager-Behälter und Endlagerbehälter für hochradioaktiver Abfälle 1 c:;;[:~ ~ -- 2 Für den Transport und die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle werden spezielle Behälter verwendet. Solche Behälter werden von verschiedenen Unternehmen hergestellt. Behälter vom Typ CASTOR® (cask for storage and transport of radioactive material = Behälter für Lagerung und Transport radioaktiven Materials) werden von dem deutschen Unternehmen GNS (Gesellschaft für Nuklear-Service mbH) gefertigt. Die Behälter sind für die Beförderung zugelassen (Typ B-Versandstück) und so ausgelegt, dass sie selbst extremen Einwirkungen von außen, wie z. B. Transportunfällen, Feuer oder einem Flugzeugabsturz, standhalten und dabei ihre Sicherheits- funktionen beibehalten [2]: 3  Sicherer Einschlusses des radioaktiven Inventars (Dichtheit), Verschlusssystem (Zwei-Barrieren-Dichtsystem), bestehend aus Primär- und Sekundärdeckel Im Zwischenlager erfolgt Überwachung der Dichtheit mittels Druckschalter  Abschirmung der ionisierenden Strahlung, Grundkörper aus Gusseisen mit Kugelgraphit (ca. 40 cm Wandstärke) Moderatorstäbe aus Polyethylen in der Behälterwand und Moderatorplatten in Boden und Stahldeckel  Ableitung der vom Inhalt ausgehenden Wärme, Tragkorb zur Aufnahme der Brennelemente gewährleistet Wärmeabfuhr an die Kühlrippen  Ausschlusses des Entstehens einer Kettenreaktion (Kritikalitätssicherheit). Dosisleistung (mSv/h) Versandstück2 Fahrzeug2 in 2 m Abstand ADR/RID 4.1.9.1.11 0,1 CV 33 (3.3) b) Tabelle 1: Dosisleistungsgrenzwerte f ü r Versandstücke und Transportfahrzeuge nach ADR und RIO • 1,5 m • Geplante Transportkampagne Gorleben 11-lle--- - - (November2011) ---- Messebene: 2 m über Grund >< • >< )1( )1( • 7 ,<..<.. -;§ ~ Abb. 2: Aufbau eines CASTOR® V/19 - Transport- und Lagerbehälter für Brennelemente (DWR)[2] Die von den hochradioaktiven Abfällen ausgehende Neutronen- und Gammastrahlung wird nur teilweise von der Behälterwand abgeschirmt. ADR und RID begrenzen hierbei u. a. die Ortsdosisleistung in 2 m Abstand von der Oberfläche des Transportfahrzeugs auf 0,1 mSv/h = 100 µSv/h (siehe Tabelle 1 und Abb. 3). Hochradioaktive Abfälle werden bis zu ihrer Verbringung in ein Endlager zwischengelagert. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - , 100 Dosisleistungsgrenzwert in 2 m Abstand vom Fahrzeug -+- CASTOR® HAW28M-001 - 6 Die Beförderung radioaktiver Stoffe im öffentlichen Verkehrsraum bedarf der Genehmigung nach § 27 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) oder § 4 Atomgesetz (AtG). Hierbei sind die verkehrsrechtlichen Vorgaben des Europäischen Übereinkommens über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) wie z. B. die maximal zulässige Ortsdosisleistung einzuhalten. Beladekonfiguration und Materialeigenschaft des Tragkorbs Außenfläche 1 - Schutzplatte 2 - Sekundärdeckel mit Druckschalter und Moderatorplatte aus Polyethylen 3 - Primärdeckel 4 -Tragkorb 5 - Moderatorstäbe 6 - Behälter aus Sphäroguss mit Kühlrippen 7- Tragzapfen zur Handhabung CASTOR® HAW28M-002 CASTOR® HAW28M-019 CASTOR® HAW28M-003 CASTOR® HAW28M-004 CASTOR® HAW28M-005 CASTOR® HAW28M-022 CASTOR® HAW28M-020 CASTOR® HAW28M-013 CASTOR® HAW28M-007 CASTOR® HAW28M-006 [1] 75 --Ji J: - :,.  Zwischenlagerung ist zeitlich begrenzt  zentrale Zwischenlager (Gorleben, Ahaus, Lubmin)  dezentrale Zwischenlager an den Kernkraftwerkstandorten C) 50 - Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gewährleistet im Auftrag des Bundes den C: :::, ( /J Strahlungsniveau in Gebieten mit stark erhöhter Untergrundstrahlung (z.B. Brasilien, Iran, Indien) Q) 1ii (/J 0 Cl sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager. r,.---- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 2 5 Hinweis: LKW nicht im Maßstab der Grafik dargestellt - für die Werte sind alleine die rechts angegebenen Abstände maßgeblich! ;: Kosmische Strahlung in ""'~ 1::::::::~~~:3; 8-12 km Flughöhe _______ ~ - - - = - -, f---'--+-~~~~~~---~---~---~---~---~O 2m 5 10 15 20 Abstand von der Fahrzeugoberfläche [m] 25 Abb. 3: Gamma- und Neutronendosisleistung der Transport- Lagerbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M [3] Literatur/Quellenangaben: [lJ Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit - www.bfe.de [2] GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH - www.gns.de [3] Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit {CRS} gGmbH - www.grs.de www.bge.de 30 und 35 Für die Einlagerung hochradioaktiver Abfälle in einem Endlager werden sog. Endlagerbehälter verwendet. Für Endlagerbehälter gelten gemäß dem gültigen Regelwerk (u. a. StrlSchG, StandAG) dieselben Sicherheitsanforderungen wie bei der Zwischenlagerung bzw. dem Transport der Behälter. Es ist dabei möglich, dass nicht der Behälter direkt, sondern ein den Behälter umschließender sog. Transferbehälter die Anforderungen (z. B. Abschirmung) erfüllt. Bislang gibt es in Deutschland keine genehmigten Behälter für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. SG01201/8/3-2019#2 Poster I Stand: 14.12.2019

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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Gorleben ? Gusseisen ? Gammastrahlung ? Polyethylen ? Atomgesetz ? Brennelement ? Ionisierende Strahlung ? Radioaktiver Abfall ? Strahlenschutzgesetz ? Dosisleistung ? Kosmische Strahlung ? Brasilien ? Iran ? Ortsdosisleistung ? Endlagerung radioaktiver Abfälle ? Forschungsreaktor ? Endlager ? Endlagerung ? Filter ? Kernkraftwerk ? Kettenreaktion ? Reaktorsicherheit ? Strahlenschutz ? Zwischenlagerung ? Verkehrsfläche ? Laborabfall ? Pelz ? Indien ? Castor-Behälter ? Abfallaufkommen ? Rückbau ? Ionen ? Radioaktiver Stoff ? Verkehrsunfall ? Lagerung ? Rohrleitung ? Sicherheitsvorschrift ? Wiederaufarbeitung ? Gefahrguttransport ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

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