Description: I Verantwortung für Mensch und Umwelt 1Bundesamt fOr Strahlenschutz Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, 38201 SalzgitterBundesamt für Strahlenschutz Wllly-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Postfach 10 01 49 38201 Salzgitter Bundesministerium fOr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Postfach 12 06 29 53048 Bonn Telefon: 030 18333- 0 Telefax: 030 18333- 1885 E-Mail: ePost@bfs.de Internet: www.bfs.de vorab per Fax an BMU/H. Arens 0228993052296 Oetum und Zeichen Ihres Sdlreibens: Mein Zeichen: Ourchwlhl: SE41Ho/las/Rn/9A/23400- 1900 000/GHB/AA/0037100 B162939200 Darum: 29.12.2011 Schachtanlage Asse II: Hier: Ihr Fragenkatalog zu Notfall- und Vorsorgemaßnahmen sowie zur Rückholung (Erlass vom 21 .12.2011) Mit Erlass vom 21 .12.2011 baten Sie um Beantwortung eines umfangreichen Katalogs von Fragen, die die Faktenerhebung in der Schachtanlage Asse II und die ROckholung sowie die Notfall- und Vorsorgemaß- nahmen betreffen. Die meisten Ihrer Fragen betreffen komplexe Sachverhalte, die in dem Fachworkshop am 18./19.01 .2012 mit externen Sachverständigen fachlich diskutiert und bewertet werden sollen. Über diese Vergehensweise hatte ich Sie mit meinen Berichten vom 25.11 . und 06.12.2011 unterrichtet und Sie mit Schreiben vom 20.12.2011 zu dem Fachworkshop eingeladen. Insoweit kann ich Aussagen zu Bewer- tungen und daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen erst im Anschluss an den Fachworkshop treffen. Vorbereitende Unterlagen werden derzeit von mir erstellt. Ich werde sie Ihnen und den anderen Teilnehmenden im Vorfeld des Fachworkshops zusenden. Zur Vorbereitung des Workshops werden Unterlagen erstellt, die einen anderen Teilihrer Fragen beantworten und die Ihnen und den ande- ren Teilnehmenden - wie in meiner Einladung angekündigt - im Vorfeld des Workshops zur Verfügung gestellt werden. Diese enthalten Fakten , die für die Bewertung der Sicherheit sowie die Realisierung der Faktenerhebung und der Rückholung relevant sind. Einen wesentlichen Teil der erbetenen Informationen habe ich Ihnen bereits in anderen Zusammenhängen vorgelegt oder mitgeteilt. Hierzu verweise ich insbesondere auf meine Berichte zur Notfallvorsorge vom 03.03.2010, 18.03.2010, 09.07.2010, 01 .12.2010 und 16.11 .2011 . ln Ihrem Auftrag wurde beispielsweise der Bericht . Risikobetrachtung für eine längerfristige Offenhaltung der Schachtanlage Asse II- Teilbericht betriebliche Aspekte der Versatzdruckentwicklungu, Stand 14.06.2011 erstellt. Darüber hinaus habe ich im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Anfragen und durch meine Be- richte in den trilateralen Gesprächen mit Ihnen und dem NMU sowie in den Sitzungen der ESK und der ESK-Ad-hoc-Arbeitsgruppe Asse regelmäßig Ober den Stand meiner Arbeiten berichtet. Einzelheiten sind in den abgestimmten Protokollen dargestellt. 2 An.den jährlichen Gesprächen zur Gebirgsbeobachtung, bei denen in den letzten Jahren insbesondere Ober die Frage der hydrogeologischen und gebirgsmechanischen Situation und daraus folgende betriebs- sicherheitliche Aspekte berichtet wurde, hat ein Vertreter Ihres Hauses teilgenommen. Im Gebirgsbeo- bachtungsgespräch am 30.03.2010 habe ich bereits speziell zu den Fragen der Gebrauchstauglichkeit des Grubengebäudes berichtet. Zu Punkt 1: ELK 7n50 Die bohrtechnischen Voraussetzungen fOr die Bohrarbeiten an der ELK 7n50 wurden geschaffen. Die Anlagen für die Bohrarbeiten sind inzwischen vollständig aufgebaut. Die Schulung der Mitarbeiter wurde durchgeführt. FOr den Beginn Bohrarbeiten müssen noch mehrere der mit der Genehmigung nach § 9 AtG für Schritt 1 der Faktenerhebung vom 21 .04.2011 in Verbindung mit der Umgangsgenehmigung nach§ 7 StriSchV vom 08.07.2010 verbundenen Auflagen erfüllt werden. Außerdem sind noch nicht alle der durch die Genehmigungen und die Sonderbetriebsplanzulassung geforderten technischen Abnahmen und Funk- tionsprOfungen abgeschlossen bzw. Nachweise der Erfüllung der Auflagen erbracht. Da die Auflage 11 der Genehmigung nach§ 9 AtG mangels einer Lieferfirma für den zur lnertisierung er- forderlichen Stickstoff voraussichtlich nicht umgesetzt werden kann, bereite ich hierfür eine technische Alternative vor, die jedoch voraussichtlich einer Änderungsgenehmigung des NMU sowie einer Zulassung des LBEG bedarf. Eine Antragskonferenz hat hierzu noch nicht stattgefunden , so dass ich zur Dauer der insoweit erforderlichen Genehmigungsverfahren keine Einschätzungen abgeben kann. Es gibt daher der- zeit keinen gültigen Termin- Lind Ablaufplan für Schritt 1 der Faktenerhebung. ELK 12n50 FOr die Bohrarbeiten an der Einlagerungskammer 12n50 liegen eine Konzeptplanung und die Genehmi- gung nach§ 9 AtG vom 21 .04.2011 vor. Alle bergbauliehen und technischen Arbeiten einschließlich der Ausführungsplanung der Einrichtung des Bohrplatzes und der Anpassung der technischen Einrichtungen (Einhausung) an die lokale Situation sind noch durchzuführen. Sofern sich aufgrund der lokalen Situation neue Arbeitsanweisungen ergeben oder andere Messgeräte zum Einsatz kommen , sind dafür die notwen- digen administrativen Maßnahmen umzusetzen. Die Messung von Kr-85 ist noch zu planen und die dafür notwendigen technischen Beschaffungen zu tätigen und betriebliches Regelwerk zu erarbeiten . Sofern Abweichungen von der Genehmigung oder dem in Kraft gesetzten betrieblichen Regelwerk erforderlich sind, sind dafür Änderungsverfahren durchzuführen. Wesentliche Voraussetzung für das Anbohren der Kammer 12 ist die Entsorgung der kontaminierten Lö- sung im Sumpf vor der ELK 12n50 und die Stabilisierung dieses Bereichs mit einem Sorelbeton-Bauwerk. Der Sonderbetriebsplan für die Betanage liegt dem LBEG und der EÜ zur Zustimmung vor. Wie ich am 13.12.2011 im Rahmen des Fachgesprächs Ober die Entsorgung der Lösung mit Ihnen sowie NMU und Landkreis WaltenbOttel berichtet habe, sieht sich jedoch die Landessammelstelle Niedersachsen nicht in der Lage, die Lösung zur Entsorgung anzunehmen. Hierzu werde ich ergänzend gesondert berichten. Eine Termin- oder Ablaufplanung für die Bohrarbeiten an der ELK 12n50 kann wegen der offenen Punkte derzeit noch nicht erstellt werden. 3 Zu Punkt 2: Es liegt keine Ausführungsplanung für die Bohrarbeiten an der ELK 12n50 vor. Diese wird maßgeblich vom Verlauf der Arbeiten an der ELK 7n50, der Sanierung des Sumpfs vor der ELK 12n50 sowie der an- schließend erforderlichen Sicherung des Arbeitsbereichs bestimmt. Zu Punkt 3: Ein "durchgeplantes" Konzept für den Nachweis der Störfallsicherheit für die Schritte 2 und 3 der Fakten- erhebung liegt noch nicht vor. Erste Konzeptvorstellungen der DMT sehen ein Schleusensystem vor, wel- ches gleichzeitig als Widerlage/Schalungssystem für eine Betenage im Notfall dienen soll. Im Zuge der Entwurfsplanung wird zu prüfen sein, ob ein solches System zur Gewährleistung der Sicherheitsanforde- rungen geeignet ist. Zu Punkt4: Zur Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen und ihrem Zusammenwirken verweise ich auf den Ihnen vor- liegenden Bericht .Stellungnahme zur Wirksamkeit von Einzelmaßnahmen der Notfallplanung" der GRS vom 26.04.2010 sowie meine Ihnen ebenfalls vorliegenden Planungen vom 24.02.2010 "Notfallplanung zur Konsequenzenminimierung - Erganzungsunterlage fOr die Zeitabschatzung zur Maßnahmenumsetzung" Eine Aktualisierung dieser Unterlage für die Vorsorgemaßnahmen habe ich Ihnen mit meinem Bericht vom 16.11 .2011 (SE 4.1/We/9A/34000000/EBM/AA/001 O/B1579895) vorgelegt. Bisherige Erfahrungen aus der Firstspaltverfüllung und der Faktenerhebung begrUnden Zweifel an der bisherigen Zeitabschätzung fOr die Verfüllung der Einlagerungskammer im Notfall. Ich habe die Asse GmbH gebeten, die vorliegenden Pla- nungen unter Berücksichtigung der nun vorliegenden Betriebserfahrungen zu überprüfen. Ergänzend zu diesem Thema verweise ich auf den Ihnen vorliegenden Bericht der GRS vom 21 .04.2009 ,Abschatzung der potentiellen Strahlenexposition in der Umgebung der Schachtanlage Asse II in Folge auslegungsOberschreitender Zutrittsraten der DeckgebirgslOsung wahrend der Betriebsphase". Zu Punkt 5: Eine Abschätzung der Zeitdauer für den zuverlässigen Betrieb des Auffangsystems für die zufließenden Grundwässer ist nicht möglich. Allerdings ist aus heutiger Sicht klar, dass sich infolge der weiter anhalten- den Konvergenzbewegungen , verbunden mit einer Sohlenhebung und weiteren Entfestigungen der Schweben, sich der Lösungszutritt jederzeit verlagern kann oder neue Wegsamkelten entstehen können. Ob bei einer Verlagerung des Lösungszutritts Ersatzmaßnahmen ergriffen werden können, hängt davon ab, ob der neue Weg und die Austrittsstelle bekannt sind. Im ungünstigsten Fall verlagert sich der Zutritt in Bereiche, die versetzt sind. Dann wären eine Entdeckung oder Maßnahmen nicht möglich. Zum Beispiel wurden bei einem Defekt der Folie in der lösungsfassungsstelle im Abbau 3/658 im Jahre 2005 etwa 3 m'ffag nicht mehr gefasst. Ein Anstieg der Lösung auf der 725-m-Sohle war hingegen nicht zu beobach- ten. Lediglich an einem Rollloch auf der 750-m-Sohle konnten etwa 200 literfrag mehr gefasst werden. Über den Verbleib der restlichen Lösung liegen mir keine Informationen vor. Ein Betrieb der Schachtanlage bei Versagen des jetzigen Auffangsystems ist unter bergbauliehen Ge- sichtspunkten grundsätzlich möglich, sofern sich die Zutrittsrate nicht deutlich erhöht. Allerdings muss dann in Betracht gezogen werden (Beispiel oben), dass ein Großteil der Zutrittswässer in die Einlage-
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Bonn ? Salzgitter ? Elch ? Linde ? Niedersachsen ? Messgerät ? Endlager Asse ? Stickstoff ? Verfüllung ? Feuchtgebiet ? Gewährleistung ? Reaktorsicherheit ? Strahlenexposition ? Strahlenschutz ? Technische Zulassung ? Genehmigungsverfahren ? Kapselung ? Grundwasser ? Katastrophenvorsorge ? Informationsgewinnung ? Naturschutz ? Workshop ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
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