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Internes Schreiben des BfS: „Erfüllung Auflage 30 Sätze 1 und 2 aus dem Genehmigungsbescheid 1/2010“ (PDF, nicht barrierefrei)

Description: I Vornntworlung fiir Monsth und Umwcli IBundesamt für Strahlenschutz Endlagerüberwachung Bundesamt für Strahlenschutz. Postfach 10 01 49, 38201 Sa lzgitterBundesamt mr Strahlenschutz Wllly-Brandt-Straßs 5 38226 Salzgitter SE 4/Herr Ranft als atomrechtlich verantwortliche Person für das Schachtanlage Asse II o.V.i.A. Postfach 10 01 49 38201 Satzgitter Telefon: 030 18333-0 Telefax: 030 18333 .XXU 1655 Im Hause E-Mail: ePost@bfs.de Internet: www.bfs.da Über EÜ Datum und Zeichen Ihres Schreibens:Mein Zeichen: SE 6.19A 9102/2 - Auflage 30 Antrag vom Durchwahl: 1648 Datum: 05.06.2014 03.04.2014, KZL: 9A/13231 000/DA/AY/0738/821 0534500U Schachtanlage Asse II E/101/ung Auflage 30 Sätze 1 und 2 aus dem Genehmigungsbescheid 112010 I. Entscheidung Die Endlagerüberwachung (EÜ) stellt fest, dass Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Ge- nehmigungsbescheides 1/2010 /1/ erfüllt ist. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/ NMU, Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II- Bescheid 1/2010 Umgang mit radioaktiven Stoffen gernaß § 7 Strahlenschutzverordnung (StriSchV) -, 08.07.2010 (nachfolgend: Genehmigungsbescheid 1/201 0) 121 NMU, Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2011 Umgang mit Kernbrennstoffen gemäߧ 9 Atomgesetz (AtG) Faktenerhebung Schritt 1, 21.04.2011 (nachfolgend: Genehmigungsbescheid 1/2011) /3/ SE 6.1 Antrag auf Bestätigung der Erfüllung der Auflagen des Geneh- migungsbescheides 1/2010 vom 03.04.2014, KZL: 9A/13231 000/DA/AY/0738/821 0534500U, hier eingegangen am 04.04.2014 141 Asse-GmbH, OMA 06 - Anderungsdienst, KZL: 9A/69100000/QMS/CB/FH/0012/00, Stand : 16.1 2.2013, (nachfolaend: QMA 06), vorgelegt mit /2/ /5/ SW 1.7 Antrag auf Bestätigung der Erfüllung der Auflage 30 Satze 1 und 2 des Genehmigungsbescheides 1/2010 vom 21.05.2013 KZL: 9A/13231 000/DA/AY/0558/B 193301700U, hier eingegangen am 22.05.2013 Seite 2 zum Bescheid 9A 9102/2- Auflage 30 vom 05.06.2014 161 QM/Herr Teschner, Vermerk .Änderungsdienst im Projekt Asse", Az. QM~9A 1352, vom 25.04.2013, vorgelegt mit 141 17 I SW 1.7j Antrag auf Bestätigung der Erfüllung der Auflagen 30 und 31 des 181 191 /10/ 1111 1121 1131 1141 Genehmigungsbescheides 112010 vom 24.11.2011 KZL: 9A/13231 OOO/DAIAYI055818193301700U, hier eingegangen am 29.11.2011 BfS, Auflistung der gültigen Genehmigun'g sunterlagen- Auflage 31 §9 ATG, KZL: 9A/13236000/DA/EP/0152100, Stand: 14.11.2011 , vorgelegt mit /6/ SW 1.7. Antrag auf Bestätigung der Auflage 30 des Genehmigungs- bescheides 112010 vom 27.07.2011 , Az.: 9A/13231 OOO/CNAYI0001100, hier eingegangen am 27.07.2011 BfS, Qualitätsmanagement-Verfahrensanweisung 04.3, Vorgehen bei Änderungen -Schachtanlage Asse 11-, KZL: 9X/1152001CAIJH/0036/01 , Stand: 07.06.2011, (nachfolgend: QMV 04.3), vorgelegt mit /81 EÜ. Entwurf einer Entscheidung Ober den Antrag 181 vom 03.01 .2012, Az. 9A 9103, an SW 1.7. zur Stellungnahme mit Schreiben vom 03.01 .2012 (nachfolgend: Entwurf) EÜ , E-Mail vom 25.05.2013, Az: 9102/2 EÜ , Entscheidung vom 16.08.2011, Az. 916012-74 SE Schreiben vom 22.05.2014, KZL: 9A/13231 OOOIDNA Y1079018213286000U II. Auflage Die Ergebnisse der Prüfung des Änderungsdienstes im Rahmen von Audits, insbes. die im Rahmen von Audits getroffenen Feststellungen und die identifizierten Mängel oder Abweichungen, sind der EÜ unverzüglich mitzuteilen. 111. Sachverhalt Die Bestätigung der Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbeschei- des 1/2010/1/ wurde erstmals mit dem Antrag 191 begehrt. Telefonisch und nach wies der Unterzeichner am 29.07.2011 Rücksprache mit QM SW 1.7 darauf hin, dass die QMV 04.3 /10/ keinen Änderungsdienst regele. Ebenso war die mit dem Antrag 171 vorgelegte Unterlage 181 nicht geeignet, die Anforderungen der Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbeschei- des 112010 111 zu erfüllen, was der Unterzeichner am 15.12.2011 SW 1.7 telefonisch erläuterte. Einzelheiten dazu sind im Entwurf /11 I dargelegt. Zu den aus dem Vermerk /61 ersichtlichen Mängeln des Antrages /5/ hat der Unterzeichner mit E-Mail 112/ Stellung genommen. lnsbes. feh lte der Nachweis eines Änderungsdiens- tes bei der Asse-GmbH. Durch die QMA 06141, die mit dem von QM mitgezeichneten Antrag 131 vorgelegt wurde, ist dieser Mangel behoben. Mit Schreiben 114/ hat SE 4 zum Entwurf dieser Entscheidung Stellung genommen. Seite 3 zum Bescheid 9A 9102/2- Auflage 30 vom 05.06.2014 V. BegrUndung Gemäß Auflage 30 Satz 4 des Genehmigungsbescheides 1/2011 /2/ bedarf die Er- füllung von Auflagen der Feststellung der EÜ. Aufgrund der Unterlagen /3/ bis /6/ stellt die EÜ fest, dass die Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbescheides 1/2010 /1/ erfüllt sind. Auflage 30 Satze 1 und 2 des Genehmigungsbescheides 1/2010 /1/lautet: "Sofern bei Änderungen in der Schachtanlage Asse II, deren Betriebsweise oder deren Organisation Inhalte der unter Abschnitt /. 2. 1 dieses Genehmigungsbe- scheides aufgefOhrten Genehmigungsunterlagen betroffen sind, sind diese zu ak- 'tualisieren. Hierzu ist ein Anderungsdienst einzurichten." Die in Satz 1 angesprochene Aktualisierung von Genehmigungsunterlagen ist dau- erhaft zu gewährleisten. Regelungen zum Verfahren finden sich unter anderem in der QMV 04.3 /10/ bzw. ihrer aktuellen Fassung (vgl. insoweit die Entschei- dung /12/) . Der in Satz 2 geforderte, auf die Aktualisierung von Genehmigungsunter- lagen geforderte Änderungsdienst wird mit den im Vermerk /6/ in Bezug genomme- nen Regelungen und Systemen sowie mit der QMA 06 141 gewährleistet. Die Anforderungen aus der Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbeschei- des 1/2010 /1/ sind dauerhaft zu erfüllen. Die Auflage zu dieser Entscheidung soll sicherstellen, dass EÜ über die Anwendung des Änderungsdienstes informiert wird . Der im Schreiben /14/ geäußerten Bitte, auf die Auflage zu verzichten, kann ich nicht nachkommen. Die Norm DIN EN ISO 19011:2011 ist für die EÜ nicht verbindlich. Im Übrigen richtet sich die Auflage, wie auch die Entscheidung selbst, an die AvP. Dass die AvP durch die Norm gehindert ist, Informationen über Audits an die Endlager- überwachung zu geben, kann ich nicht erkennen. Selbstverständlich bleibt die Mög- lichkeit der Endlagerüberwachung , den Änderungsdienst im Rahmen von Inspektio- nen zu prüfen, hiervon unberührt. Im Auftrag

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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Salzgitter ? Endlager Asse ? Atomgesetz ? Strahlenschutzverordnung ? Kernbrennstoff ? Regeltechnik ? Strahlenschutz ? Radioaktiver Stoff ? Vermerk ? Informationsgewinnung ?

Region: Peine

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